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Topteilflugrahmen - Sicherheitsrelevante Auflagen?

  • mike j.
  • 24. Oktober 2006 um 11:07
  • mike j.
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    1
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    2.924
    • 24. Oktober 2006 um 11:07
    • #1

    Wir haben nun neue Topteile gebaut, welche zwar statisch zugelassene Flugvorrichtungen haben, jedoch zum fliegen ein Flugrahmen sehr von Vorteil wäre. Über eine Schlosserei haben wir die Möglichkeit, solche Flugrahmen herstellen zu lassen, welche genau zu unseren Tops passen, welche nachher auch zum Statiker kommen.

    Grundlegend zur Planung: was gibt es da besonders zu beachten? Ich habe noch nie FLugrahmen verwendet. Habe vor das Topteil mit den zu den Flugösen passenden Haken an den Flugrahmen zu befestigen, Safen und den Flugrahmen selbst mit Halfcouplern oder ähnlichem nochmals gesafed an das F34 Truss zu hängen.
    Welche auflagen gibt es um Flugrahmen zugelassen zu bekommen. Gibt es Materialien, die sehr empfohlen werden oder was, was man sicher nicht verwenden darf?
    Gibt es irgendwelche Flugteschnischen Normen die eingehalten werden müssen?.

    Aus technischen und optischen Gründen geht das vorhaben nur mit Flugrahmen (ich meine da das 4eckige Eisen"plateau", wie man es auch über Linearrays findet), deshlab bitte keine vorschläge zu alternativen.

    Ser nachträgliche Weg -> Statiker -> TÜV -> VA ist sowieso klar, braucht ich auch n icht darüber aufzuklären, mir gehts nur darum das Teil wenn möglich nur einmal zu planen und nicht öfters, weil irgendwas nicht eingehalten wurde.

  • Stephan Schewe
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    543
    • 24. Oktober 2006 um 12:44
    • #2

    Auch wenn du nicht aufgeklärt werden möchtest, dann werde ich es Dr.Sommer gleich tun und trotzdem was sagen ;)

    1. Sollte dein Weg erst zum Statiker, dann zum Schlosser führen. Anders rum ärgerst du dich hinterher evtl über nicht tragfähige Rahmen, oder über ZU tragfähige Rahmen.

    2. Frage jemanden, der sich damit auskennt, d.h. einen Ingenieur der dir dein Cradle für deine Anwendung optimal und kostengünstig konstruiert.

    3. Brauchst du nicht zum TÜV. Eine Statische Berechnung reicht voll und ganz aus.

    4. Material: Schöner S 235 JR (normaler Baustahl)

    5. Vorschriften: DIN 18800, BGV C1

    Grüße
    Stephan

  • Steffen
    Profi
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    • 24. Oktober 2006 um 17:11
    • #3

    Hallo privateer:

    auch ich bin der Meinung, daß eine Statik ausreicht, daß es also keiner TÜV-Abnahme bedarf. Wie aber reagiert man gegenüber Zeitgenossen, die sich die Statik hinten rein... und eine Konstruktion nur zulassen wollen, wenn es ein TÜV-Gutachten gibt? Es soll da so gewisse Messegesellschaften geben... Welche rechtliche Handhabe habe ich, die Statik durchzusetzen? Normen? Vorschriften? In der C1 steht z.B. nichts von nem expliziten TÜV-Gutachten, auch hier wird nur auf die DIN verwiesen...

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    Beiträge
    1.001
    • 24. Oktober 2006 um 17:25
    • #4
    Zitat von "Steffen"

    Hallo privateer:

    auch ich bin der Meinung, daß eine Statik ausreicht, daß es also keiner TÜV-Abnahme bedarf. Wie aber reagiert man gegenüber Zeitgenossen, die sich die Statik hinten rein... und eine Konstruktion nur zulassen wollen, wenn es ein TÜV-Gutachten gibt? Es soll da so gewisse Messegesellschaften geben... Welche rechtliche Handhabe habe ich, die Statik durchzusetzen? Normen? Vorschriften? In der C1 steht z.B. nichts von nem expliziten TÜV-Gutachten, auch hier wird nur auf die DIN verwiesen...

    Normalerweise sollte es ausreichen, wenn der verwendete Stahl laut Spezifikation die entsprechende Last + Sicherheitszuschlag tragen kann. Das kann Dir am besten der Statiker sagen.

    Schweissen sollte den Rahmen dann eine Schweißfachkraft.

    Sicher gibt es Menschen, die alles beanstanden, wo keine Tüv-Plakette drauf ist - aber wie wollen die etwas verbieten, wenn es dazu keine Handhabe oder Vorschrift gibt?

    Mal davon abgesehen: Welcher Boxenhersteller hat seine Boxen-Flugpunkte TÜV-Zertifiziert?

    Man kann ja auch übertreiben...

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • Stephan Schewe
    Profi
    Beiträge
    543
    • 24. Oktober 2006 um 17:50
    • #5
    Zitat von "Steffen"

    Hallo privateer:

    auch ich bin der Meinung, daß eine Statik ausreicht, daß es also keiner TÜV-Abnahme bedarf. Wie aber reagiert man gegenüber Zeitgenossen, die sich die Statik hinten rein... und eine Konstruktion nur zulassen wollen, wenn es ein TÜV-Gutachten gibt? Es soll da so gewisse Messegesellschaften geben... Welche rechtliche Handhabe habe ich, die Statik durchzusetzen? Normen? Vorschriften? In der C1 steht z.B. nichts von nem expliziten TÜV-Gutachten, auch hier wird nur auf die DIN verwiesen...

    Hi Steffen,

    ich bin nicht nur der "Meinung", sondern ich weiß es!!
    Es ist definitiv (nach Vorschriften) nur eine Statik nötig.

    Allerdings, wenn eine Messegesellschaft sagt, dass in ihren Hallen nur aufgehängt werden darf, was vom TÜV geprüft wurde, dann ist das nunmal so. Dafür brauchen die keine BGV oder VPLT Schriften...das ist ihr Haus und wenn die TÜV haben wollen, dann muss der auch dran sein. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir da nicht reden.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 24. Oktober 2006 um 23:52
    • #6

    Und wer übernimmt die Verantwortung für das Gesam System ?

    Grundsätzlich erst mal der Hersteller oder Ersteller.
    Der Statiker kann in aller Regel da nicht weiter helfen,da Ihm die Erfahrung mit Flugsystemem fehlt. Der kann den Rahmen rechenen wenn du Ihm die richtigen Parameter gibtst. Hier sei die Bemerkung erlaubt das der Statiker VOR der Herstellung und nicht naher berechnet.

    Ich habe schon einiges an Fly-Ware für Lautsprecher konstruiert. Das Thema ist kein Hexenwerk aber eben auch nichts was man hier in einem Forum mal so eben abhandeln kann. Was ich aus der Frage nicht erkennen kann ist ob du dir mal eben ein paar Tops gebaut hast weil du dir keine amtlichen leisten kannst oder ob du ein Hersteller bist der Flyware als Ergänzung für sein Produkt braucht. Im 2. Fall Empfehle ich die Beauftragung eines Ing. Büros mit der Entwicklung der Flyware. Es geht hier eben nicht nur um den Rahmen sondern auch um die Teile in der Box und zwichen Rahmen und Box. Entsprechende Adresse sende ich auf Anfrage gerne per Mail. Im. ersten Fall sag ich es ganz platt, wenn du keine Knete hast vernüftige Tops zu kaufen hast du erst recht kein Geld die entsprechende Fly-Ware zu entwickeln und Prüfen zu lassen.

    Im übrigen hat der Fragesteller in E-Mail Adresse aus AT. Ein Teil der Vorschriften dürften etwas anders aussehen oder schlicht keine Gültigkeit haben dort.

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