Habe bei einem Händler über Internet, aber mit schriftlichem Vertrag und Einschluss der Gewährleistung ein Gebrauchtgerät erworben (nicht Ebay, Volumen rund 1000 Euro, ÜW-Vorkasse nach Rechnungsstellung).
Nach erfolgter Lieferung (Versand) stellt sich heraus: das Gerät hat einen technischen Defekt und ist nach Auskunft des Herstellers (im Rahmen der Reparaturanfrage) mindestens 6 Jahre alt und nicht, wie zugesichert, 18 Monate.
Ich möchte das Gerät gerne behalten, auf Kosten des Händlers reparieren lassen (unverbindliche Schätzung des Herstellers ca. 120 Euro) und einvernehmlich eine Minderung aufgrund des Alters vereinbaren (Gerät ist wenig auf dem Markt präsent und gefällt mir eigentlich, nur ist jetzt der Preis natürlich nicht mehr angemessen).
Ich halte das für mein Recht als Käufer und betrachte mich bei der Minderung als kompromissbereit.
Frage: Kann der Verkäufer einseitig von dem Geschäft zurücktreten, und das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückverlangen?
Frage 2: Wieviel Minderung würdet Ihr für angemessen halten bei einem Gerät, dass rund 4 Jahre älter ist, als zugesichert?
Danke, Gruß.