bin gerade dabei meinen recht "kleinen" vertrag neu zu formulieren, hat zu fällig jemand was für die Vorformulierung zum abgucken da ? (muss eh noch ein Anwalt anschauen). Geht in erster linie um Veranstaltugen bei denen man selber anwesend ist und nicht um Verleihgeschichten. Vorallem die Zahlungsmodalitäten wären mir wichtig, ob komplett Vorkasse, 50% vorab oder alles nachträglich ??? bislang ging immer noch alles gut, aber man hört auch oft von Kollegen bei denen nicht Gezahlt wird....
Veranstaltungsvertrag
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Dazu müsste man ja erstmal wissen, was Dein Geschäft ist, und was also im Vertrag stehen müsste. Das ist bei einem DJ anders als bei einer Technikfirma.
Die Zahlungsmodalitäten hängen stark vom Kunden ab, ist dieser Liquide? Dann Vorkasse, hatte schon Kunden, die gerne im voraus bezahlt haben, da sie im laufenden Monat oder Jahr noch Ausgaben brauchten. Wenn er nicht liquide ist, kannst du froh sein, wenn die veranstaltung gut läuft und er gut kalkuliert hat, damit Du auch Dein Geld bekommst. Bei Beträgen im 5-stelligen Bereich machen wir immer 50% vorkasse.
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Zitat von "Peerless"
bin gerade dabei meinen recht "kleinen" vertrag neu zu formulieren, hat zu fällig jemand was für die Vorformulierung zum abgucken da ?
such mal hier im Forum nach "AGB" - da steht vieles drinnen, was für diverse Verträge in unserer Branche sinn- und nichtsinnvoll ist...Zitat von "Peerless"Vorallem die Zahlungsmodalitäten wären mir wichtig, ob komplett Vorkasse, 50% vorab oder alles nachträglich ??? bislang ging immer noch alles gut, aber man hört auch oft von Kollegen bei denen nicht Gezahlt wird....
das wiederum hat jetzt weniger mit der Vertragsgestaltung zu tun, sondern eher, inwieweit Du bereit bist, ein gewisses Zahlungsrisiko zu übernehmen bzw. inwieweit Deine Kunden bereit sind, die Bedingungen mitzumachen.
Es spricht nichts dagegen, alles auf Vorkasse zu machen. Es kann aber sein, daß die ein oder andere Firma das etwas seltsam findet und beim Kollegen bucht.
Andererseits kann es gut sein, daß der Kollege sich somit auch mal einen Forderungsausfall einfängt....In gewisser Weise kann man die Zahlungsbedingungen ja auch klientelweise gestalten...
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Wir gestallten sowas ehr frei. Was bedeutet wir haben eine AGB die bindend ist, und auch rechtlich geprüft wurde und in der z.B. bei Zahlungen immer auch gilt, soweit nicht anderst ausgemacht.
Und genau hier setze ich dann je nach Veranstalter an und mache im vorraus einen kleinen Mietvertrag fertig dem Zahlungsmodalitäten und Besonderheiten je nach Veranstalter und Veranstaltung angegeben werden.