ZitatWas ist, wenn diese Geräte auch noch nicht bezahlt sind? Dürften die dann überhaupt gepfändet werden?
Dann greift der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, das steht in allen AGB mit drin, d.h. Dein Schuldner ist zwar Besitzer der Geräte, aber nicht deren Eigentümer.
Der Eigentumsvorbehalt ist ein Mittel der Kreditsicherung für den Verkäufer. Dieser gewährt dem Käufer einen Kredit dadurch, dass er auf die sofortige Zahlung des Kaufpreises verzichtet. Gleichwohl übergibt er die Sache schon an den Käufer, allerdings unter Eigentumsvorbehalt. Wenn der Käufer die noch ausstehende restliche Kaufpreisforderung nicht wie vereinbart bezahlt, kann der Verkäufer, der noch immer Eigentümer der Sache ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und die Sache zurückverlangen. Wichtig ist der Eigentumsvorbehalt insbesondere, wenn Dritte beim Käufer vollstrecken. Eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache ist unzulässig, da der Verkäufer noch Eigentümer ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
Oder auch: