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Privat Rechnung (ohne Gewinn)

  • be-life
  • 21. Februar 2007 um 12:18
  • be-life
    Beiträge
    19
    • 21. Februar 2007 um 12:18
    • #1

    Hallo
    Ich hab da mal ne frage.

    Wir verleihen unsere ehemalige Bandtechnik gelegendlich zum Selbstkostenpreis.
    (d.h Wir verdienen nichts damit)

    Der Veranstallter hätte aber gern eine Rechnung für die "Bücher"

    Kann ich als Privater einfach so eine Rechnug schreiben?

    Was mus ich beachten?

    Wie vormulier ich sowas am "Dümmsten"?

    ><> <><

  • andy006
    Verifiziert
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    1
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    1.264
    • 21. Februar 2007 um 14:16
    • #2

    Wie muß ich das verstehen "zum Selbstkostenpreis" (10€??1000€??)?
    Bekommt Ihr Geld vom VA und das Geld gebt Ihr dem Tansktellenmann 1:1? Oder wie - in ne Kaffeekasse?
    Auf jeden Fall sind das Einnahmen und jede Einnahme wird steuerlich bedacht und bewertet. Heißt noch nicht das Ihr Steuern darauf zahlen müßt. Dazu hat das Steuerrecht auch Freibeträge. Allerdings kann ich Euch nur raten ein Gewerbe anzumelden und das nebenberuflich zu machen. Wäre eine saubere Lösung oder halt am besten gegen Naturalien. Ihr verleiht Anlage und bekommt Faß Bier :P Nein im Ernst wenn Ihr einen Beleg schreibt seid Ihr im Boot der Finanzamterfassten.
    Mein Steuerberater sagte immer:"wer Geld verdient muß halt was abgeben". Wie Ihr die RG formuliert --- na am besten mit f :roll: :roll:

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 21. Februar 2007 um 15:36
    • #3

    Verein zur technischen Förderung kultureller Veranstaltungen e.V. wär auchnoch eine Variante die gut funktioniert. Gemeinnützigkeit wär dafür ohne weiteres zu bekommen :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mringhoff
    Profi
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    • 21. Februar 2007 um 19:14
    • #4

    Genau, also auf: Gründungsversammlung, dann Satzung schreiben, Vorstand wählen (Vorsitzender, Vertreter, Schriftführer und Kassier), dann ab zum Notar, der trägts dann ins Vereinsregister ein.
    Danach wird die Gemeinnützigkeit beantragt und Mitglieder gesucht.
    Schlieslich muss der Verein auch das Eigentum der Musikanlage erwerben, damit er es verleihen kann.
    Jedes Jahr eine Mitgliederversammlung, Buchführung, Jahresabschlüsse und Formulare fürs Finanzamt, sowie entsprechende Tätigkeitsnachweise um regelmässig die Gemeinnützigkeit nachzuweisen... (und wehe, es werden Personen im Verein besonderst bevorzugt zB. durch Entschädigungszahlungen oder Sachspenden)...
    Ist ja alles kein Problem, schliesslich ist man in Deutschland das Vereinsleben ja gewohnt...

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  • be-life
    Beiträge
    19
    • 22. Februar 2007 um 07:57
    • #5

    OK Kollegen.
    ich merke schon; Ihr helft mir nicht wirklich weiter.
    Die kollegen vom Steuerforum waren da Hilfreicher

    Um die Frage zu beantworten
    Es handelt sich um Beträge unter 50€ die tatsächlich 1:1 in Benzin und diverser reperaturen sowie ersatz kaputter Kabel usw. umgesetzt werden.

    Vereinsgründung oder Gewerbeanmeldung waren schon durchaus mal ein Thema, blos wegen ein oder zwei mal Im jahr gleich ne Firma gründen ???

    ><> <><

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 23. Februar 2007 um 14:47
    • #6

    Dann such dir doch nen selbstständigen Beschaller deines Vertrauens.
    Stelle Ihm das Material zur Verfügung.
    Damit kann er seinen Vermietpool erweitern und seinen Kunden mehr anbieten und du kannst für deine 2 Geschichten im Jahr die Rechnung über Ihn laufen lassen.
    Sprich: Er stellt die Rechnung. Das Geld bekommst du, die Mehrwertsteuer führt er ab.
    Und wenn du Glück hast, vermietet er das Zeug auch noch ein paar Mal im Jahr und dann handelst du mit Ihm nen Deal aus, .... dass ihr mit der Kohle 50/50 macht oder was weiß ich.

    Nun seid doch mal nicht alle so einfallslos.
    Im übrigen,..... nur um dem Vorredner den Wind aus den Segeln zu nehmen:
    Aber natürlich kann jemand im Verein finanziell besonders bevorteilt werden. Sogar wenn es ein gemeinnütziger Verein ist.
    Es ist die Frage der Auslegung.
    Wenn ihr nen Verein gründen würdet, könntet ihr, wenn ihr ein entsprechendes Projekt ins Leben ruft,... welches sich zur Aufgabe macht Nachwuchsmusiker und Nachwuchsveranstalter mit Know-How und Technik zu unterstützen, sogar Fördermittel bekommen.
    Wenn du jemanden brauchst, der dir ein Schlüssiges Konzept schreibt, die Fördermittel beantragt, dann kannst du idch ja gerne mal bei mir melden :D .
    Ich bin auch recht kostengünstig zu haben

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 23. Februar 2007 um 15:04
    • #7
    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    Sprich: Er stellt die Rechnung. Das Geld bekommst du, die Mehrwertsteuer führt er ab. (...) Nun seid doch mal nicht alle so einfallslos.

    Und woher soll der das Geld nehmen, also sprich buchen? Ein ordentlicher Kaufmann benötigt entsprechende Belege...
    Solche Deals kann man höchstens mit irgendwelchen Hinterhofgewerbetreibenden machen, die mehr Chaos in der Buchführung haben, als es dem Finanzbeamten lieb sein kann... Oder willst Du damit sagen, der Vermieter soll es aus seiner Schwarzkasse nehmen?
    Ich denke mal, die Lösungsansätze die hier veröffentlicht werden, sollten schon im Rahmen der gesetzlichen/steuerrechtlichen Möglichkeiten liegen...


    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    Wenn ihr nen Verein gründen würdet, könntet ihr, wenn ihr ein entsprechendes Projekt ins Leben ruft,... welches sich zur Aufgabe macht Nachwuchsmusiker und Nachwuchsveranstalter mit Know-How und Technik zu unterstützen, sogar Fördermittel bekommen.


    das mit dem Verein habe (zumindest ich) als Scherz angesehen...
    Also ehrlich, ich gründe und führe lieber ein Gewerbe als einen Verein :)

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  • rockland
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    222
    • 23. Februar 2007 um 17:29
    • #8

    Nö,... er schreibt die Rechnung über 50 € netto,... Mwst. führt er ab und gut.
    Wenn alles in Sprit und Reparatur umgesetzt wird,... dann kann der Fredstarter doch ne Tankquittung hingeben und gut.
    Wenn etwas kaputt geht, zahlts der Verleiher.
    Oder er zahlt dem Fredstarter einfach ne Aufwandsentschädigung aus.
    Die muß er zwar anmelden,... aber keine Steuern drauf abführen.

    Und 50 € sind ja ehr ne Verarsche für Fahren, Aufbau/Abbau, Zigaretten und Essen. :wink:

    Wie meinst du das mit der Schwarzkasse ??
    Was is´n das ?? :D

    Naja, es war mehr der Hinweis darauf, dass er sich und seine Technik ein bissel durch Fördermittel supporten lassen kann.
    Denn wahrscheinlich wird das Ding meist auch für einen mehr oder weniger guten Zweck eingesetzt ??!!

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
    2.252
    • 24. Februar 2007 um 06:37
    • #9
    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    Nö,... er schreibt die Rechnung über 50 € netto,... Mwst. führt er ab und gut.
    Wenn alles in Sprit und Reparatur umgesetzt wird,... dann kann der Fredstarter doch ne Tankquittung hingeben und gut.
    Wenn etwas kaputt geht, zahlts der Verleiher.
    Oder er zahlt dem Fredstarter einfach ne Aufwandsentschädigung aus.
    Die muß er zwar anmelden,... aber keine Steuern drauf abführen.

    Und 50 € sind ja ehr ne Verarsche für Fahren, Aufbau/Abbau, Zigaretten und Essen. :wink:

    Wie meinst du das mit der Schwarzkasse ??
    Was is´n das ?? :D

    Naja, es war mehr der Hinweis darauf, dass er sich und seine Technik ein bissel durch Fördermittel supporten lassen kann.
    Denn wahrscheinlich wird das Ding meist auch für einen mehr oder weniger guten Zweck eingesetzt ??!!

    Alles anzeigen

    Na ja, das stimmt so mal nicht. Zum einen kann ich nicht einfach Tankquittungen (vielleicht noch Benzin, obwohl ich ein Dieselfahrzeug hab!?) absetzen. Dann schluckt mein Fahrzeug in einer Woche plötzlich 30 Liter statt 12... Finanzbeamte sind nicht doof! Bei der nächsten Prüfung fliegt das auf.

    Wie meinst Du das, eine Aufwandsentschädigung anmelden, aber keine Steuern drauf zahlen?

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 25. Februar 2007 um 11:03
    • #10

    Hallo!

    Wenn ich die höhe ber Rechnungsbeträge lese frage ich mich was es das für 50 € gibt... bei mir wäre das eine ganz kleine dj anlage mit lowbudget cd-player und low budget mischpult..... natürlich zum selbst abholen.

    Auch wenn Ihr den Veranstalter noch so mögt. denkt daran das ihr nicht nur sprtitkosten habt um zum VA-Ort hinzukommen. Die Technik geht auch irgendwann kaputt und ihr braucht neue. Der Herr Veranstalter freut sich bestimmt jedesmal riesig das er für fast noppes die technik bekommt.

    Nun zu eurem Problem: Solange die einnahmen im rahmen bleiben einfach mal alle einnahmen aufschreiben und die ausgaben dazu. den überschuss mit im jahressteuerausgleich mit angeben. wie das aber ganz genau funzen kann würde ich al einen steuerfachmann fragen . ansonsten kann es böse überraschungen geben.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • andy006
    Verifiziert
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    1.264
    • 25. Februar 2007 um 18:46
    • #11

    nun macht mal Schluß hier oder besser Thema für Schwesterforum :?

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 25. Februar 2007 um 20:01
    • #12

    ...da gibts kein Cash & Co.-Brett... :)

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  • rockland
    Beiträge
    222
    • 25. Februar 2007 um 20:45
    • #13
    Zitat

    Wie meinst Du das, eine Aufwandsentschädigung anmelden, aber keine Steuern drauf zahlen?

    Na es kann ja anstatt eines Honorars auch eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
    Die entschädigt, wie das Wort schon sagt, den Aufwand.
    (Sprit, Essen, Zigaretten und Zeit).
    Diese müssen beim Finanzamt zwar angemeledet werden (als Privatperson), werden aber nicht steuerpflichtig (im gewissen Größenrahmen) da ja eben nur für den Aufwand gezahlt, der entstanden ist.

    Und wenn man Bezin tankt, obwohl das Firmenfahrzeug ´n Diesel ist,... dann ist das bescheuert und nicht : Das stimmt so nicht !!! :D

    Es bezog sich hauptsächlich auf die Aufwandsentschädigung. Denn ich vermute dass der Frager die Kohle irgendwie erstmal cash in seiner Hand sehen will.

  • mringhoff
    Profi
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    Beiträge
    5.262
    • 25. Februar 2007 um 21:06
    • #14
    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    ...dann kann der Fredstarter doch ne Tankquittung hingeben und gut.

    Nur mal so am Rande, wenn sich ein Gewerbetreibender mit fremden Belegen eindeckt und diese zur Gewinnreduzierung benutzt, dann ist das Betrug und Steuerhinterziehung...

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  • rockland
    Beiträge
    222
    • 25. Februar 2007 um 22:24
    • #15

    Edit: Was raus muß, muß raus !!

    Einmal editiert, zuletzt von rockland (26. Februar 2007 um 18:03)

  • timotimo
    Profi
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    • 26. Februar 2007 um 05:00
    • #16

    rockland: hier geht es um die Sache. Keiner greift Dich persönlich an, also solltest auch du das nicht machen.

    Hier Anleitungen zu geben, wie man Geld am Finanzamt vorbeibekommt ist nicht nur unmoralisch, sondern auch ungesetzlich.... Zudem sollte keiner mit Halbwissen um sich werfen: steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind in engem gesetzlichen Rahmen geregelt. Und der trifft hier nicht zu!

    Übrigens, wenn er eine Rechnung mit MwSt. schreibt, diese abführt, muss er ein Gewerbe haben. Also solche Tips.... :?

    Um es nochmal zusammenzufassen: Kleinbetrags-Rechnung schreiben (und darin darauf hinweisen, daß keine Umsatzsteuer abgeführt wird), eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, und das beim Finanzamt mit der Einkomemnsteuererklärung abgeben. Wo ist dabei das Problem?

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 26. Februar 2007 um 08:27
    • #17

    Aber auch du hast nicht richtig gelesen.

    Und ich will hier niemanden anleiten Geld am Finanzamt vorbeizuführen.
    Welches Geld denn ?? 50 € Miete für ne Anlage ??
    Wobei ich dir recht geben muß, dass es kein Problem sein sollte, eine einfach Einnahme-Überschußrechnung zu machen.

    Das interessanteste an diesen Fragen ist immer, ....dass sich der Threadstarter nie wieder zurückmeldet....
    Wie dem auch sei.
    Da sich hier abzeichnet dass in diesem Fall Legalität ganz nahe an der Illegalität grenzt spar ich mir weitere Erläuterungen die nicht richtig gelesen werden und mir dann daraufhin Gaunerei vorgeworfen wird.

    Und im übrigen: Ich habe jahrelang mit Aufwandsentschädigungen in einer Einrichtung gearbeitet. Es ist auch in diesem Fall durchaus möglich. Es benötigt die entsprechende Auslegung,.... wie bei vielen anderen Sachen auch.
    Danke und gut !!!

  • timotimo
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    2.252
    • 26. Februar 2007 um 09:04
    • #18

    Ich lese schon richtig! Zum Beispiel zm Thema Aufwandsentschädigungen: EkStG § 3. Und wenn ihr den Paragraphen so "ausgelegt" habt, daß da alles mögliche drüber lief (was ich Deinem Post entnehme), dann ist das...naja. Und es hat Dir niemand Gaunerei vorgeworfen.

    Ja, auch 50 € sind Steuerhinterziehung. Das ist eine moralische Frage, wo ist die Grenze? 50? 500? 5000? Wenn es da keinen Gewinn gibt, warum das nicht einfach nachweisen und gut.

  • mringhoff
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    5.262
    • 26. Februar 2007 um 09:22
    • #19

    Hier handelte es sich um ein steuer/finanztechnisches Problem, das hier ÖFFENTLICH diskutiert wird. Dabei spielt weder die Höhe des Betrags ein Rolle, noch daß sich der Threadstarter wieder ausgeklingt hat.
    Hier lesen hunderte von Leuten mit, manche haben sicherlich dasselbe Problem und sind dankbar, wenn sie hier Informationen finden.
    Der Threadstarter hat ja die Lösung bereits in einem anderen Forum gefunden. Hier wurde ihm auch fundiert geatwortet. Aus diesem Grund wird er wohl hier nicht mehr weiterschreiben...
    Wenn hier dann anschliessend weitere Tipps abgegeben werden, dient das der allgemeinen Information. Wenn diese Tipps mir aber nicht einleuchten, dann erlaube ich mir, nachzufragen.

    Ich werfe hier niemanden Gaunerei vor, sondern ich hinterfrage hier nur manche Tipps. Wenn hier jemand schreibt, daß ein Dritter eine Rechnung für einen Kunden eines Privatmannes stellen soll, dieser Dritter dann dem Privatmann das Geld ohne MWSt. geben soll, dann kapier ich das einfach nicht, wie das verbucht werden soll. Auch nicht, wenn der Privatmann dem Gewerbetreibenden Tankbelege dafür geben soll.

    Mal abgesehen davon, daß ich mir das kaum vorstellen kann, daß ein Verleiher diesen Umstand mitmacht, würde mich dennoch die korrekte buchungstechnische Vorgehensweise interessieren, wenn Du hier schon so etwas kundtust. Falls deine Ansatzweise korrekt ist, wäre ich Dir dankbar, mir das näher zu erleutern, ich bin dankbar für gute Tipps.

    Nirgendwo habe ich geschrieben, daß Du etwas illegales machst, ich nehme nur Bezug auf die Sache! Bitte lies meine Ausführungen auch genau durch.

    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    Dass das Steuerhinterziehung ist brauchst du mir nicht erklären.


    Dann haben aber solche Tipps auch absolut hier nichts zu suchen! Das hat mit der Höhe des Betrags auch nichts zu tun.
    Auch unkonventiolle steuerliche Tipps und Hilfestellungen zeichnen sich dadurch aus, daß sie jederzeit steuerrechtlich haltbar und von jedem ohne schlechtes Gewissen anzuwenden sind. Ich nehme mal stark an, der Threadstarter hat sich auch so etwas als Lösungansatz vorgestellt...

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  • mringhoff
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    5.262
    • 26. Februar 2007 um 09:34
    • #20
    Zitat von &quot;Rockland&quot;

    Ich habe jahrelang mit Aufwandsentschädigungen in einer Einrichtung gearbeitet. Es ist auch in diesem Fall durchaus möglich. Es benötigt die entsprechende Auslegung,.... wie bei vielen anderen Sachen auch.


    Dann wäre ich Dir doch sehr verbunden, dies hier mal zu erklären, so daß es auch nachzuvollziehen ist.
    Aus meinem Kenntnisstand können nur entsprechende "Einrichtungen" Aufwandsentschädigungen für soziale, gemeinnützige, künstlerische, religiöse Zwecke etc ausgeben, die dann bis zu 1.848,- EUR p.a. steuerfrei bleiben. Wenn das ein Gewerbetreibender auch kann, dann wäre das eine neue, interessante Herangehensweise einer Entlohnung. Mich würde das interessieren und wäre Dir dankbar, das neutral zu erklären, wie das "auszulegen" ist und diesmal die Anspielungen auf Intelligenz oder Nichtintelligenz der Forenuser bleiben zu lassen...

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