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Abnahme durch Meister f.Vt.

  • rockland
  • 6. April 2007 um 21:15
  • rockland
    Beiträge
    222
    • 6. April 2007 um 21:15
    • #1

    Hab eine Heavy Metal Veranstaltung in einer Stadthalle.
    Auflage ist ein Meister für Veranstaltungstechnik, der die Aufbauten abnehmen soll und fertig.

    Nun stellt sich mir die Frage,.... der bestellte Meister stellte sie mir auch, was ist wenn ich, nachdem der Meister die Halle verlassen hat, an den Aufbauten wieder was verändere ?!
    Es müßte ja weiterhin ein Verantwortlicher vor Ort sein (Fachkraft oder Meister),... ?!
    Oder gibt es die Möglichkeit, dass ich die weitergehende Verantwortung übernehmen kann ??!!

  • stroti
    Gast
    • 6. April 2007 um 22:04
    • #2

    Hallo Rockland,

    ja, die gibt es grundsätzlich.
    Kommt allerdings zunächst einmal drauf an, ob Du in einem Bundesland bist, dessen VStättV schon den erweiterten §40 besitzt. (basierend auf MVStättV 2005).

    Nennt sich dann "Sachkundige Aufsichtspeson".
    Die notwendige Qualifikation dieser Aufsichtsperson bestimmt der Meister f. VA-Technik zuammen mit dem Betreiber anhand dem Grad der Gefährdung.

    Vom GUVV gibt es dazu eine Broschüre:
    http://www.guvv-wl.de/schriften-medien/verzeichnisse/_inhalt/index.cfm?bereich=download&id=481&CFID=149028&CFTOKEN=54914464


    Beste Grüße
    Stroti

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 6. April 2007 um 22:28
    • #3

    Ok.... danke erstmal für die schnelle Antwort.
    Also die Veranstaltung findet in der Stadthalle in Werl statt und liegt dementsprechend in NRW.

    Wie ich nun aus dem Handbuch lese, muß wenigstens eine Sachkundige Person anwesend sein. Diese Sachkunde wäre in einem Kurs (ich lach mich tot) zu erwerben.

    Also gehe ich davon aus, dass ich entweder von der Stadthalle einen sachkundigen Hausmeister zur Verfügung gestellt bekomme oder noch eine solche Person (oder höher) zumieten müßte ??

  • stroti
    Gast
    • 6. April 2007 um 22:38
    • #4

    Hallo,

    nicht zwingend.
    Wenn ich als Verantwortlicher für VA-Technik tätig bin, nehme ich mir die Freiheit meine sachkundige Aufsichtsperson selber zu bestimmen.
    Inklusive der Qualifikation eben dieser.
    Letztendlich stehe ich mit in der Auswahlverantwortung, und die "sachkundige Aufsichtsperson" ist ja kein festgelegter Abschluss.

    Rede also mit dem Meister, und lege dar, dass Du zum einen Sachkundig bist und zum anderen die Aufsichtspflicht übernimmst.

    Defintion Sachkundiger: (am Beispiel BGV C1)

    Zitat

    Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
    ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der sicherheitstechnischen
    und maschinentechnischen Einrichtungen hat und mit den einschlägigen
    staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften, Richtlinien
    und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen,
    VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten
    der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens
    über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, daß er den
    arbeitssicheren Zustand von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen beurteilen kann.

    Alles anzeigen

    Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, die an eine "befähigte Person" gestellt weren (quasi der neumodische Begriff für Sachkundiger) gehört eine zeitnahe Tätigkeit dazu (Siehe TRBS 1203 - Befähigte Person)

    NRW hat die passende VStättV für dieses Vorhaben, dass macht es schon mal einfacher.
    Beste Grüße
    Stroti

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 6. April 2007 um 22:42
    • #5

    Alles klar.
    Das werd ich machen. Sollte ja zumindest prinzipiell kein Problem sein für ihn.
    Denn schließlich wird er von mir bezahlt :D:D


    Frohe Ostern und danke für die Info !!!

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 7. April 2007 um 19:50
    • #6

    Bei den Überlegungen bitte daran denken, was vor der Abnahme stattfindet. Der Meister stellt ja nur fest, dass der Aufbau JETZT sicher ist. Wer aber übernimmt den Arbeitsschutz während dem Aufbau? Dies fällt auch in den Bereich der Fachkraft / des Meisters.

    Ich sehe oft während dem Aufbau viel größere Gefährdungen als nach dem Aufbau. Dazu kommt, dass die BGV-Vorschriften ja meistens während dem Aufbau anzuwenden sind (z.B. A1) und klassisch für Beschäftigte (Aufbauteam) und nicht für Gäste (nach dem Aufbau) gelten.

    Notwendige Gefährdunsanalysen muß der Meister auch vor dem Aufbau machen. Wenn alles steht ist es zu spät dafür.

    Ich rate Dir, mit dem Meister vorher Dein Vorhaben durchzusprechen und ihn ein paar Stunden früher kommen zu lassen. Dann ist alles ganz einfach und Du hast noch jemanden vor Ort, der in Sachen Arbeitsschutz die Verantwortung übernehmen könnte.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • rockland
    Beiträge
    222
    • 8. April 2007 um 23:48
    • #7

    Danke für den Tip. Allerdings ist´s ja nicht so, dass wir das zum ersten mal machen :) . Und in Punkto Arbeitsschutz passiert nichts, was ich nicht selbst vertreten könnte. Sprich: Es passiert nichts, weil die Menschen (ganze 3), die dort arbeiten werden, wissen was sie tun.
    Ich denke du weißt was ich meine ?!

    Und da das so nicht die Auflage des Betreibers ist, kommt mir das aus nervlichen- und kostentechnischen Gründen günstiger.


    Schöne Rest-Ostern !!!

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