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Gewerbe-Anmeldung: Muss ich ausgebildeter Techniker sein?

  • ralph breuer
  • 1. Mai 2007 um 17:54
  • ralph breuer
    Beiträge
    10
    • 1. Mai 2007 um 17:54
    • #1

    Hallo,

    nachdem ich hier schon viel gelesen habe und auch zum Thema Gewerbe viele nützliche Infos gefunden habe, habe ich dennoch eine Frage:

    Ab wann bzw. muss man ausgebildeter Veranstaltungstechniker sein?

    Unser Wissen haben wir durch Praktika, Befreundete Techniker und Literatur erhalten. Und damit, wie ich glaube, für unsere Aufbauten genügen Wissen um nicht Mensch und Technik ;) in Gefahr zu bringen.


    Ich hoffe meine Frage ist verständlich. :D

    Viele Grüße aus Kerpen,
    Ralph

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 1. Mai 2007 um 18:15
    • #2

    nur bei Aufträgen für deren Durchführung eine Fachkraft erforderlich ist (das sind so ziemlich alle wo man auch was dran verdient...). Alternativ einfach eine zubuchen.

    lG Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Tobias Zw.
    Profi
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    821
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    2.857
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    27
    • 1. Mai 2007 um 19:26
    • #3

    Quatsch. Du kannst einfach ein Gewerbe anmelden und auch gut bezahlte Jobs machen. Wann Du eine Fachkraft sein bzw. haben mußt, kannst Du der BGV C1 bzw Deiner gültigen Landes-VStättV entnehmen. Beide kannst Du auf der Seite der DThG (http://www.dthg.de) herunterladen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.
    - jahrelang Gewerbe ohne Ausbildung gehabt -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • ralph breuer
    Beiträge
    10
    • 1. Mai 2007 um 21:33
    • #4
    Zitat von "Tobias Zw."

    Wann Du eine Fachkraft sein bzw. haben mußt, kannst Du der BGV C1 bzw Deiner gültigen Landes-VStättV entnehmen.


    Ich habe mir die Verordnungen für NRW angesehn und musste feststellen das ich leider unter keine der Aufzählungen falle. Bin zur Zeit noch Schüler daher noch keine Ausbildung o. ähnliches begonnen.

    Dennoch Danke für die schneller Antworten.


    Viele Grüße,
    Ralph

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 1. Mai 2007 um 23:07
    • #5
    Zitat von "Manuela"

    nur bei Aufträgen für deren Durchführung eine Fachkraft erforderlich ist (das sind so ziemlich alle wo man auch was dran verdient...). Alternativ einfach eine zubuchen.

    lG Manu

    Dann nochmal, der Admin hat es anscheinend noch nicht oft genug gesagt. Für das ist nicht die durchführende Firma zuständig sondern der Veranstalter! Natürlich ist es sinnvoll für den Veranstalter wenn die durchführende Firma einen Techniker mit ausreichender Qualifikation mitbringt aber es ist eben keine unabdingbare Verpflichtung. Und viel wichtiger, es hat mit der Frage ansich garnichts zu tun.

    Zur Frage selbst, jeder Erwachsene kann ein Gewerbe im Bereich der Veranstaltungstechnik gründen. Da es die offiziellen Lernberufe erst seit wenigen Jahren gibt und wir nicht zum Handwerk gezählt werden ist ein Ausweis an Qualifikationen noch nicht nötig, könnte aber kommen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

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