Hallo,
wie bei vielen Verleihern stehen in meinen AGB Stornogebühren bei kurzfristiger Absage.
Ein DJ hat nun eine Anlage bestellt und 3 Tage vorher abgesagt, möchte jedoch keine Stornogebühren bezahlen, weil er angeblich auf die ABG nicht hingewiesen wurde bzw. diese nicht akzeptieren wollte.
Verbraucher muss ich darauf hinweisen das die AGB gelten und ihm diese zugänglich machen, z.B. durch Aushang.
Der Vertrag kam durch eine Anfrage über ein Vermietportal zustande, dort sind die AGB jedoch gut lesbar hinterlegt.
Reicht dieses schon um die AGB einzubeziehen?
Bei einem DJ gehe ich jedoch von einem gewerblichen Kunden aus, daher greift IMHO der §305 BGB "Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag" gar nicht. (s. §310)
Hat da schonmal jemand Erfahrung gesammelt?
Oder kann etwas Licht ins rechtliche Dämmerlicht bringen?
(nein, ich erwarte natürlich keine anwaltliche beratung sondern möchte nur eine allgemeine diskussion)