Zitat von "toko"naja also die BGV C1 Prüfung ist doch ganz einfach immer wenn fremde Personen gefärdet werden können also Gäste oder Mitarbeiter ..
Falsch, ganz eindeutig. Bei den ganzen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geht es ausschließlich um berufsgenossenschaftlich versicherte Arbeitnehmer.
Oder anders gesagt: Solange das herabstürzende Truss oder die Nebelmaschine nur dem Chef oder Gästen auf die Rübe knallt, ist es der BG egal, weil Gäste und oft auch Chefs nicht über die BG versichert sind.
Aber bitte jetzt nicht sagen "Lass das Safety ab, da rennen eh nur Gäste rum... ![]()
Ich frage mich aber gerade, wo ich verdampfte Nebelfluid gemischt mit Luft und Feuchtigkeit derselben chemisch einzuordnen habe. Ist das dann ein Gasgemisch?