Kann mir mal einer erklären, nach welchen BGV-C1-Richtlinien ein Nebelsystem geprüft werden soll?
Ein namhafter Hersteller wirbt ja seit ein paar Monaten mit der ersten BGV-C1-zertifizierten Nebelmaschine. Hört sich ja voll professionell an, aber wenn man mal dahinter blickt, verstehen die damit wohl, daß Nebelmaschine und das passende Fluid gemeinsam von der Berufsgenosenschaft geprüft werden. Sicher eine gute Sache, aber um welche Vorschriften aus der C1 handelt es sich denn da genau?
Für den Schutz von herabfallenden Gegenständgen nach §7 kann das Gütesigel wohl nicht garantieren? Und unter Pyrotechnik nach §27 zählen Nebelmaschinen ja auch nicht, wenngleich das hier im Forum in einem gemeinsamen Brett verwurschtelt wird...