Hallo!
Ich hab mir nun endlich mal ein paar Anschlagmittel gekauft und bin dabei über folgenden Satz in der 'Anleitung' gestolpert:
Dieses Produkt ist nicht für das Heben von Personen oder den Aufenthalt von Personen unter der angehobenen Last geeignet.
Theoretisch liegt ja dann ein nicht bestimmungsgemäßer Einsatz vor, wenn ich die Anschlagmittel über Publikum einsetze.
Warum darf ich das? Hängt das mit der C1-Ablastung zusammen?
Konkret hab ich hier vor mir:
Anschlagseil: 12mm mit Faserstoffseele nach DIN EN 13414-1, beidseitig Kausche
Ankerschäkel mit Mutter und Splint, 2to (SF>5)
O-Ring 2,12to, Güteklasse 8
Das es geht ist mir klar, aber warum?
Gruß, Simon