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Ummeldung/Neuanmeldung Gewerbe; einstieg in den Handel

  • morgen_meister
  • 10. Dezember 2007 um 13:11
  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 10. Dezember 2007 um 13:11
    • #1

    Hallo,
    ich weiß, zum Thema Gewerbe gibt es inzwischen genügend Themen. Jedoch konnte mir keines weiter helfen.
    Ich hab vor einem Jahr Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmerregelung) ohne Verkauf/Handel.
    Das „ohne“ bereue ich inzwischen und bin am überlegen, ob ich das noch dazu nehme und im kleinen Stiele in Handel einsteige.
    Da hab ich nur ein paar Fragen:

      1) Kann ich das einfach so ergänzen lassen? Oder ist eine komplette Neu-Anmeldung nötig?
      2) Was muss ich alles beachten bei der Ummeldung? Ich weiß, das ich zusätzliche Bescheinigungen dann brauch. Die Nette Dame meinte damals polizeiliches Führungszeugnis und noch irgendwas.
      3) Was gibt’s so noch alles zu beachten?
      4) Wenn das alles geschehen ist, wie werde ich als Händler bei den Hersteller registriert, bzw. an wen muss ich mich wenden? Direkt zum Hersteller, zum dt. Vertrieb oder was anderes?


    Ich danke für eure Hilfe.
    Wenn ihr glaubt, das ich es aufgrund fehlender Erfahrung als Händler nicht machen soll, dann bin ich über ehrliche Meinungen auch dankbar. Ist besser als später in der … zu sitzen.

    Schönen Gruß,
    Tobias

    http://www.partysound-light.de

  • big_daddi
    Beiträge
    82
    • 10. Dezember 2007 um 14:35
    • #2

    Hi,

    also ich glaub dass du deine Gewerbeanmeldung in der Stadt umschreiben lassen kannst. Bin mir aber nicht ganz sicher zu mindest hat das mal glaub ich ein kumpel von mir gemacht da er nur verleih drin stehen hatte bekam er bei manchen händlern keine Vergünstigungen!

    Bezüglich Händlerpreisen muss man einfach bei der Firma nachfragen und meist reicht es einfach nur die Gewerbeanmeldung hin zu senden. Gestaffelt wirst du dann je nach Umsatz. Bezüglich verkaufen musst du halt aufpassen wegen verkäufe ins Ausland, da brauchst halt ne UST-ID Nr.

    Das mit dem Führungszeugnis glaub ich ist nur wenn du was besonderes anmeldest also GmbH oder so.

    http://www.Geiger-Lichtdesign.de

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 10. Dezember 2007 um 16:05
    • #3

    Fang' doch erstmal an zu "handeln".
    Wenn die Geschichte grösser wird als vermutet, kannst Du das Gewerbe immer noch erweitern.

    In jedem Handwerksbetrieb gibt es einen mehr oder weniger grossen Posten an Handelswaren, ohne das da je nachgefragt wird.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 10. Dezember 2007 um 19:08
    • #4

    Im Prinzip ist das einfach eine "Gewerbe-Ummeldung". Die kostet ein paar EUR Verwaltungsgebühr und dann hast Du Deine kosmetische Änderung des "Gewerbescheins". Ein Führungszeugnis ist dafür nicht notwendig.
    Dem Finanzamt ist es nämlich eher egal, woher die Gewinne fließen. Insofern ist auch der Ratschlag von Mechwerkandi sinnvoll.
    Aber mit einer Gewerbe-Ummeldung kann man ja auch nichts falsch machen und keiner zwingt Dich hinterher auch zu handeln. Also, wenn der Handel nichts für Dich ist, dann kannst Du es auch wieder bleiben lassen, ohne dafür erneut etwas in der Gewerbebezeichnung ändern zu müssen.

    Ansonsten mal zum Thema Handel:
    Wie Du ja selbst bemerkt hast, gehört dazu eingentlich nur ein Gang zur Behörde und ein paar Euros Gebühr und schon ist man Einzelhändler, Großhändler etc.
    Das wissen natürlich auch die entsprechenden Hersteller und Vertriebe. Nicht jeder ist nämlich bereit, dem nächstbesten Gewerbescheininhaber die besten Einkaufskondtionen zu gewähren. Zumal diese Spezies sehr häufig vorkommt.
    Jeder Händler/Hersteller/Vertrieb hat da eigene Philosophien, wer überhaupt und dann wieviel Nachlassprozente bekommt. Auch sagt der Nachlass nichts über den Preis aus. Manche Produkte bekommst Du in Onlinshops günstiger als mit einem Händlernachlass beim Hersteller.
    Was auch sehr ungeschickt ist, einfach mal so rumzufragen. "Hallo ich bin toller Händler, bitte senden Sie mir ihre Einkaufskonditonen bzw. EK-Preise"
    Falls bei Dir ein konkreter Bedarf von bestimmten Equipment vorhanden ist, dann hierzu einfach gezielt anfragen, und zwar ehrlich. Nicht so nach dem Motto "brauche 100 Stück von Gerät XY und würde mal eins vorab kaufen wollen..." etc.
    Auf Dauer will man ja eine gute Lieferanten-Beziehung aufbauen. Das klappt aber nur mit Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit (vor allem bei der Bezahlung) und regelmässigem Umsatz...

    Und dann würde ich mich auf alle Fälle mal schlau machen, welche Regelungen Du als gewerblicher Händler wissen musst. Informiere Dich über Dinge wie Garantie, Gewährleistung, Vertragsrecht, AGB, HGB, Zwischenfinanzierung der Ware u.a. Wenn Du noch online handeln willst, dann gehts dort weiter: Widerrufsrecht, Preisauszeichnungsverordnung, TeleDienstgesetz, Impressum, Abmahnungen von vermeintlichen Kollegen, Transportversicherungen etc. usw.
    Und man muss sich natürlich auch bewußt sein, daß die ein oder andere Ware mal kaputt geht und einen gewissen Service bieten muss. Vorsicht auch bei Gewährleistungsdifferenzen. Manche Händler/Importeure bieten evtl. nur ein Jahr Gewährleistung, als Einzelhändler an Endverbraucher musst Du gesetzlich zwei Jahre bieten. Das Risiko für das eine fehlende Jahr trägst dann Du...

    Aber jeder hat mal klein angefangen. Also nicht verzagen. Gute Infos gibts auch bei den örtlichen IHKs...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • dj michael liekmeier
    Beiträge
    72
    • 10. Dezember 2007 um 21:13
    • #5

    Bei der Gewerbeanmeldung von bestimmten Tätigkeiten, wie zum Beispiel:

    1. dem Handel mit hochwertigen Gütern (Schmuck, Edelmetallen,Computern oder Unterhaltungselektronik...),
    2. Auskunfteien und Detekteien
    3. Vermittlung von Eheschließungen oder Partnerschaften
    4. Betrieb von Reisebüros und Unterkunftsvermittlung

    ist von der Behörde ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerberegister über den Gewerbetreibenden zu beantragen.

    habgarkeine Veranstaltungstechnik
    http://www.habgarkeine.de
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