Da das neue Waffengesetzt im PA-Forum wohl einige Kollegen betrifft ... hier der Link zum entsprechendem Beitrag im Schwesterforum:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=29&t=80085
Multitools - Vorsicht Verbot !
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Hier das Waffengesetz, § 42a (Auszug)
"3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen"
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.htmlMissverständlich: Gelten die 12 cm. für beide Arten ?
Auch Teppichmesser lassen sich einhändig "aufklappen" und feststellen. (Ironie an) Ach ja, mit Teppichmesser gilt man bereits als Terrorist und Flugzeugentführer ? :o
"(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Dann klemmt man sich noch ne Rolle Gaffa mit an den Gürtel ? Oder ne Rolle Isolierband ? (= handlicher)
Einhändiges Messer "...denn mit der anderen Hand muß ich ja festhalten, was ich mit Gaffa kleben will." :grin:Ein Italiener wurde nervös, als ich mein Messer aufklappte, und er meinte:"Ich bin zwar Italiener (Achtung Klischee), aber so ein Messer habe ich nicht" - :grin: :grin: :grin:
(Ich hab Isolierband geschnitten, für eine Kabelreparatur)In der Versammlungsverordnung ist jede Art von "Waffe" anmelde- und genehmigungspflichtig. Also auch die Messer zum Gaffa schneiden ?
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Zitat von "Bernd Masu"
Missverständlich: Gelten die 12 cm. für beide Arten ?
"Über 12 cm" gilt für feststehende Klingen. Bei Einhandmesser gilt das Verbot auch bereits für kürzere Klingen.