der Vorschriften zum Pegel mitschreiben entsprechend der gesetzl. Vorschriften?
http://www.musicandmorestore.de/catalog/product_info.php?manufacturers_id=314&products_id=1862
Oliver
der Vorschriften zum Pegel mitschreiben entsprechend der gesetzl. Vorschriften?
http://www.musicandmorestore.de/catalog/product_info.php?manufacturers_id=314&products_id=1862
Oliver
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift zum mitschreiben von Schalldruckpegeln.
Danke Volker für den Hinweis.
Ich meine die DIN 15905-5, welche hier bereits diskutiert wird:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=66280
(Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik)
Nein. Du musst für den maßgeblichen Immisionsort messen, also Korrekturwerte zum tatsächlichen Standort des Mikros verrechnen. Das geht hiermit nicht...
Die Korrekturwerte könnte man auch nach dem Aufzeichnen berücksichtigen.