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englische Limited

  • 4711
  • 15. Mai 2008 um 09:12
  • 4711
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    1.030
    • 15. Mai 2008 um 09:12
    • #1

    EDIT ADMIN: War ursprünglich einer Warnung, die sich zwischenzeitlich erledigt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von 4711 (16. Mai 2008 um 10:15)

  • heinzerl2000
    Verifiziert
    Beiträge
    733
    • 15. Mai 2008 um 11:30
    • #2

    Vielleicht OT, aber eine Ltd. ist in vielem der GmbH gleichzusetzen, nur das die Kosten für den Betrieb wesentlich geringer sind und das Stammkapital geringer ist.
    Was aber Kreditwürdigkeit und Geschäftswesen betrifft, sind beide gleich zu setzen, deswegen bastelt unser Finanzamt gerade an einer GmbH- light Version, also bitte keine Vorverurteilung einer Ltd.
    Danke

    edit sagt: adresse vergessen, sorry.

    Michael Schwarz
    Am Weingarten 16
    30974 Wennigsen

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • pierre strubelt
    Beiträge
    1.357
    • 15. Mai 2008 um 22:59
    • #3

    Ich komme ja auch aus DD, kannte aber den Straßennamen der Firma nicht, also hab ich mal gegoogelt und war überrascht! Musst mal bei Google Maps nach Coselweg 3 in DD schauen... Sieht aus wie die Adresse eines Gartengrundstücks oder so...

    Dresden ROCKT! Washroom, Showboxx!

  • mringhoff
    Profi
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    6
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    5.262
    • 16. Mai 2008 um 11:41
    • #4
    Zitat von "Heinzerl2000"

    Vielleicht OT, aber eine Ltd. ist in vielem der GmbH gleichzusetzen, nur das die Kosten für den Betrieb wesentlich geringer sind und das Stammkapital geringer ist.
    Was aber Kreditwürdigkeit und Geschäftswesen betrifft, sind beide gleich zu setzen, deswegen bastelt unser Finanzamt gerade an einer GmbH- light Version, also bitte keine Vorverurteilung einer Ltd.

    (da es ja keine Warnung mehr ist, hier noch ein paar Anmerkungen. Der Inhalt der Warnung ist mir übrigens nicht bekannt, da war die Löschung schneller....)

    Derzeit kann man leider eine Ltd noch nicht mit einer GmbH gleichsetzen.
    Das Stammkapital ist geringer, das stimmt, aber das mit den Kosten wage ich zu bezweifeln.

    Es wird immer Werbung gemacht, daß die Gründungskosten so günstig sind. Das stimmt zwar so auch, aber wenn wir vergleichen:
    GmbH: (Notar, Registergebühr, Veröffentlichungskosten) ca. 900,-
    Ltd: (Eintragung, Kosten f. Ltd-Dienstleister, beglaubigte Übersetzung der Satzung) ca. 500,- EUR
    Auf die Jahre gesehen und den geplanten Umsatz sollte man sich über diese 400,- EUR Unterschied nun wirklich keine größeren Gedanken machen.
    Hinzu kommen Beratungskosten für Rechtsanwälte, falls benötigt. Der Beratungsbedarf für die englische Ltd. ist üblicherweise größer als bei GmbHs, da diese nach dem deutschen Recht vielen geläufiger sind.

    Das größere Problem der Ltd. ist aber, daß die laufenden Kosten höher sind, da man sich ja immer einen englischen Firmensitz leisten muss. Dieser wird zwar von den Ltd.-Dienstleistern als Briefkastenfirma gestellt und soweit gemanaged, aber das kostet auch Geld (ab 300,- EUR aufwärts). Zudem muss natürlich der Jahresabschluss auch nach englischen (Steuer)Recht gestellt werden. Und wenn man seine Geschäfte hier in Deutschland macht, braucht man für das deutsche Finanzamt natürlich auch noch eine deutsche Version. Daß das nicht einfach mit einer Übersetzung von Englisch ins Deutsche getan ist, sondern auf ein ganz anderes Berechnungsverfahren, versteht sich ja von selbst.
    Das sind zwei komplett getrennte Jahresabschlüsse (Bilanzen), was das an jährlichen Mehrkosten mit sich bringt, lässt die Gründungskostenersparnis zum Taschengeld werden...

    Der große Unterschied ist derzeit noch die geringe Stammeinlage.
    Wer eine Firma ohne Kapital gründet, handelt je nach Art des Gewerbes mehr oder weniger risikoreich. Gerade am Anfang benötigt man doch diverse Investitionen und sei es nur ein Büro, ein PC etc.
    Das Stammkapital einer GmbH ist ja nicht verloren oder wie eine Art Kaution zu sehen. Nein, das Stammkapital wird von den Gründern ganz normal auf das Geschäftskonto der GmbH überwiesen und da steht es für den Betrieb zur Verfügung.
    Das ist doch was feines, wenn ich meinen Betrieb mit 25.000,- EUR Startkapital starten kann. (Bei zwei oder mehr Gesellschafter reicht anfangs sogar nur 12.500,- EUR)

    Da aber wohl einige nicht mal das übrig haben (wir reden ja nicht von einem Nebenerwerbsbetrieb), aber dennoch aus der Haftung ausgeschlossen werden möchten, liegt das nahe, eine Ltd. zu gründen.
    Daß bei einer solchen finanziellen Ausgangslage dann die Wahrscheinlichkeit hoch ist, daß sich der betriebliche Erfolg nicht einstellt, liegt auf der Hand.

    Und daß die Ltd. einen schlechten Ruf hat, kommt wohl auch daher, daß es immer wieder vorsätzliche Wirtschaftsbetrüger gibt. Früher gründeten diese GmbHs, heutzutage geht das mit der Ltd. wesentlich preiswerter.

    Die Kreditwürdigkeit ist eine ganz andere Sache. Hier schaut die Bank einfach auf das vorhandene Vermögen und den laufenden Verdienst.
    Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob Ltd. oder GmbH.

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