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Vorschriften für Bühnendächer

  • Peerless
  • 24. März 2009 um 18:58
  • Peerless
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    4.334
    • 24. März 2009 um 18:58
    • #1

    wo bekomme ich grundlegende Infos wann man ein Baubuch braucht, wie man abzuspannen hat. Ob man eine Bühne aus Trussteilen mit angefertigter Plane etc. verwenden kann ?

    http://www.ae-rental.de

  • andreas grossmann
    Beiträge
    286
    • 24. März 2009 um 20:59
    • #2

    Moin,

    soweit ich das in Erinnerung habe ist das je nach Bundesland verschieden. Guck mal bei Expo-Engineering nach. Bei denen auf der Seite gibt es ein Dokument dass Deine Fragen grob beantwortet. Und sonst da einfach anrufen...

    Wichtig ist, dass - selbst wenn du kein Baubuch brauchst - du dennoch einen Standsicherheitsnachweis benötigst!

    gruß

    Grobi

  • Beffel
    Profi
    Beiträge
    283
    • 24. März 2009 um 21:05
    • #3

    Ganz einfach!
    Ein Bühnendach gehört zu den fliegenden Bauten. Die gesetzlichen Regeln für fliegende Bauten sind wiederum in der jeweiligen Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. (kann man z.B. beim DTHG als Pdf laden!)
    Die technischen Grundregeln, auf die sich die Gesetzgebung dabei stützt, sind in einigen DINs niedergeschrieben.
    Noch ein kleiner Hinweis:
    Entgegen anderslautenden Meinungen, kann man sich bei der ortsansässigen Bauaufsichtsbehörde zumeist sehr genau informieren, da es oft noch aktuelle Handlungs- und Durchführungsanweisungen gibt, die jedoch den zuständigen Beamten oftmals vorliegen. Wenn man da entsprechend sachlich und freundlich anfragt, sind die nach meiner Erfahrung überraschend hilfs- und auskunftsbereit!

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

  • illuminati235
    Beiträge
    630
    • 26. März 2009 um 08:12
    • #4

    Die DIN 4112 regelt den fliegenden Bau. Die Bezeichnung darf man nicht falsch verstehen, es hat nichts mit dem Fliegen von Traversen etc. zu tun.

    Unter 5m Höhe und 75qm Fläche benötigst du nur einen Standsicherheitsnachweis, kein Baubuch.

    Hier steht auch welche Windlasten du (bzw. dein Statiker) je nach Bauform zur Berechnung annehmen muss.

    Gruß
    Noel
    ------------------------------------------------
    Nimmt der Pegel des Meeresrauschens mit 3 oder 6db pro Entfernungsverdopplung ab?
    Ab sofort neu in der Vermietung: 24x MLA Mini

  • Beffel
    Profi
    Beiträge
    283
    • 26. März 2009 um 09:01
    • #5
    Zitat von "illuminati235"

    Die DIN 4112 regelt den fliegenden Bau. Die Bezeichnung darf man nicht falsch verstehen, es hat nichts mit dem Fliegen von Traversen etc. zu tun.

    Unter 5m Höhe und 75qm Fläche benötigst du nur einen Standsicherheitsnachweis, kein Baubuch.

    Hier steht auch welche Windlasten du (bzw. dein Statiker) je nach Bauform zur Berechnung annehmen muss.

    Stimmt fast!

    Bei der Grenze für "baubuchfreie" fliegende Bauten muss man je nach Bundesland und Gemeinde vorsichtig agieren! Es gibt da nämlich immer noch den Verweis auf "Begehung und Aufenthalt von Personen" als Ausnahme für eine trotzdem notwendige Baubuchpflicht. Das war zwar eigentlich für die klassischen fliegenden Schaustellerbauten gedacht. Aber manch ein Bauordnungsamtler (z.B. im Bayern) nimmt das manchmal sehr genau und sagt dann, dass sich auf einer Bühne ja auch Personen aufhalten. Aber grundsätzlich genügt reicht innerhalb dieser Grenze ein Standsicherheitsnachweis.

    Beffl, so a Glaber! Dess glabst da jao salber nedd,
    obbar es bassd schoh!

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