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Nach verspäteter Lieferung Garantiefall Kosten für Ausfall?

  • david anhäuser
  • 11. August 2009 um 19:09
  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 11. August 2009 um 19:09
    • #1

    Bin gerade etwas auf dem Holzweg. Leider den sowas ist mir so noch nicht Passiert.
    In der Form.

    Folgendes:
    Ein Kunde bestellt bei mir Lautsprecher für summe XYXY zum Kauf.
    Im Angebot des Herstellers steht sofort Lieferbar bzw 14 Tage.
    Die Ware wird von mir bezahlt bzw dem Kunden da Vorkasse und an denn Hersteller überwiesen.
    Dem Hersteller fällt auf das die Lautsprecher nicht da sind ( auf Lager ) und erst in einem Monat Lieferbar sind zum 01.06.09. Okay!
    Am 02.06.09 heist es dann zum 01.07.09 da die Produktion nachhängt.
    Zum 10.08.08 kommen endlich die Lautsprecher 2,5 Monate zuspät von 4 Stk ist einer Defekt das Gehäuse muss getauscht werden kein Plastikscheiß oder China Müll.
    Die Lautsprecher sind aber erst in 13 Wochen wieder Lieferbar da komplett getauscht werden muss usw.
    Bis dahin muss ich dem Kunden für ihn kostenlosen Ersatz liefern und ich Verleih dadurch zb.: 2* CA 1201 oder Q10 oder andere Böxchen kann ich die Kostem dem Hersteller Berechnen ( Dry Hire )??.
    Der Hersteller kann nich unter 13 Wochen Ersatz liefern bzw ausbessern.
    Der Kunde möchte auch nicht vom Kauf zurück tretten, weniger bezahlen ( Nachlass ist auch nicht akzeptabel ).

    Es geht rein um die finanzelle Frage und nicht um denn Hersteller!!!

    die AGB´s des Hersteller sehen max 30 Tage vor


    Danke für Fachliche Antworten

    :wink:

  • mringhoff
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    5.262
    • 11. August 2009 um 20:02
    • #2

    Zuerst sollte geklärt werden, inwieweit die Lieferzeitenangaben nicht unverbindlich sind/waren. Sollten es sich hierbei wirklich um fest zugesagte Liefertermine handeln (in der Auftragsbestätigung), dann kann man den Lieferant nach nicht erfolgter Lieferung in Lieferverzug setzen und die fehlende Lieferung anmahnen. Darin kann er mit einer angemessenen Nachfrist einen entsprechenden Schadensersatz ankündigen oder auch vom Vertrag zurücktreten.

    Eventuell abweichende Regelungen in den AGB des Lieferanten sollten hier unter Kaufleuten entsprechend berücksichtigt werden. (Wären denn die o.g. 30 Tage dann die Nachfrist?).

    So wie ich aber das interpretiere, hast Du die Lieferzeitenverschiebungen auch ohne weiteres toleriert. Ein Schadensersatz kann aber (wenn überhaupt) nur nach der Mahnung erfolgen. Insofern kannst Du jetzt vom Hersteller erstmal noch nichts verlangen...

    Auf der anderen Seite sieht es bei Deinem Kunden ähnlich aus. Inwieweit hast Du einen fixen Liefertermin wirklich fest zugesagt? Oder waren das nicht unverbindliche Lieferzeiten nach Deinem aktuellen Wissensstand?
    Es kann also sein, daß Du Deinem Kunden also nicht unbedingt einen Ersatz zur Verfügung stellen musst. Wenn Du das tust, dann ist das eine Kulanz von Deiner Seite aus...

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  • david anhäuser
    Verifiziert
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    392
    • 11. August 2009 um 20:14
    • #3

    Also mir wurden als festes Lieferdatum nach Angebot der 28.05.09 angegeben und nach der Proforma Rechnung der der 01.06.09 angegeben. Bezahlt wurde am 29.05.09 auf vorlage des Angebotes.
    Daher nehm ich die für denn Kunden das Lieferdatum der RE + 7 Tage also der 08.06.09

    Die Nachfrist sieht 4 Wochen vor.

    Gemahnt wurde mehrfach Telefonisch und per E-mail daher vielen die Lieferkosten schon weg. für denn ersten Monat.

    In der Zwischen zeit habe ich schon 3 mal kostenlosen Ersatz geliefert auf meine Kappe damit der Kunde gut zufrieden ist, war es mir das auch wert.

    Aber jetzt nicht mehr und 13 Wochen ist verdamt lange!

  • mringhoff
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    5.262
    • 11. August 2009 um 20:35
    • #4

    Habe grade Deinen Text nochmal gelesen und da ist mir was aufgefallen:

    Zitat von "david anhäuser"


    Zum 10.08.08 kommen endlich die Lautsprecher 2,5 Monate zuspät von 4 Stk ist einer Defekt das Gehäuse muss getauscht werden

    Also: die Lautsprecher wurden ja geliefert. Da kann man also keinen Lieferverzug mehr anmahnen.
    Nun geht es um die Reparatur/Gewährleistung bzw. Ersatzlieferung...

    Also rechtlich eine ganz andere Baustelle...

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  • david anhäuser
    Verifiziert
    Beiträge
    392
    • 11. August 2009 um 20:38
    • #5

    Also denn Lieferverzug für die Nachbesserung oder hab ich das falsch verstanden ???
    Denn die Lautsprecher wurden ja geliefert!! Es geht ja nur um denn einen defekten der dann 13 Wochen Brauchen würde...


    Zitat

    Genau es geht um die Garantie bzw Gewährleistung!
    Da es 13 Wochen dauern würde den Lautsprecher auszutauschen
    Und welcher Kunde wartet gern 13 wochen wenn er schon 2 Monate gewartet hat....

    Gruß
    David

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