Zitat von "DJ-JAJA"
http://www.haufe.de/SID21.fjl_aUrGUT8/steuern/topIssueDetails?view=themeName&objectIds=1252064036.53
Hier dann auf Seite 3. Ich kam da gar nicht drauf, dass sich daraus ein Wahlrecht ableiten ließe. Ich dachte es folgte analog zum dem, was der Unternehmer steuerlich ansetzen muss.
Aber der ganze Artikel handelt ja nur von "Unternehmern" - also Selbständigen, Freiberuflern, Personengesellschaften.
Aber ein nettes Urteil steht in diesem Artikel, das sollte doch allen Selbständigen mit Transportern, Sprintern (mit Ladefläche und Trennwand...) gefallen:
Ist ein Fahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, wird es i. d. R. nicht auch für private Zwecke eingesetzt. Insoweit wird kein Fahrtenbuch benötigt