Hallo liebe Gemeinde,
ich streite mich hier gerade mit einem örtlichen Elektriker der leider für unseren Strom zuständig ist über den Schutzpotentialausgleich an einer von uns errichteten Traversenkonstruktion.
Meiner Meinung nach müssen alle Metallenteile einer Gebäudekonstruktion die im Fehlerfalle ein elektrisches Potential aufbauen können mit der Potentialausgleichsschiene verbunden werden. Soweit sind wir uns auch noch einig. Meiner MEinung nach dürfen aber für den Potentialausgleich sowohl Mantelleitungen, Aderleitungen als auch blanke Kupfer oder Aludrähte verwendet werden. Weiterhin dürfen Isolierhüllen in jeder Farbe auch in grün-gelb verwendet werden.
Daraus resultiert für mich ich, ich darf auch eine Leitung vom Typ H07V-K im ausreichenden Querschnitt einsetzen und diese muss auch nicht zwangsweise grün-gelb sein.
In unserem Falle habe wir alle Leitungen in grün-gelb und vom besagten Leitungstyp H07V-K mit einem Querschnitt von 25mm² ausgeführt. Der Elektriker hier vor Ort beharrt allerdings auf eine NYM-LEitung oder eine starre H07V-U Leitung in entsprechendem Schutzrohr. Beides ist meiner Meinung nach nicht nötig. Allerdings habe ich hier vor Ort auch keine VDE auf die ich zurückgreifen kann um ihm das ganze schwarz auf weiß zu zeigen. Ich weiß nur das wir uns hier im Bereich der VDE 0-100 bewegen müssten. Allerdings kann ich ihm so nicht sagen in welchem Teil er das ganze nachlesen kann. Er beharrt leider auf seinem Standpunkt und versucht mich dahin zu drängen entsprechendes LEitungsmaterial bei ihm zu kaufen, was ich so einfach mal noch nicht einsehe.
vielen dank für eure Mühen
gruß micromann