Hallo Kollegen,
folgende Situation:
Ich hab ein Lichtpult angeboten bekommen, welches ich sofort kaufen würd, wäre da nicht diese kleine Unsicherheit:
Der Verkäufer ist privat, d.h. er könnte mir maximal eine Quitung ausstellen. Allerdings wird meine Firma nach dem Kleinunternehmergesetz besteuert, d.h. ich kann die MwSt. ja eh nicht absetzen. Meine Frage ist nun: Kann ich die Quittung des Verkäufers ohne weiteres in meiner Buchhaltung als Ausgabe verbuchen, oder macht mir da das Finanzamt im Frühjahr bei den Erklärungen eine Szene?
Gruß
T.Beck