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Mietvertrag

  • MIKE
  • 19. Februar 2010 um 21:57
  • mringhoff
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    • 21. Februar 2010 um 12:25
    • #21

    Lärmbeschränkungen von kleineren und mittleren Veranstaltungslocations sind in vielen Fällen an sich schon sehr ungenau.
    Meist steht nur irgendeine Zahl mit der Einheit dB im Vertrag. Weder dem Vermieter noch dem Mieter sagt das irgendwas.
    Fragt man nach Messorten, Durschnittsmesswerten, Spitzenmesswerten, A-bewertet etc. kann Dir keine eine vernünftige Antwort geben.
    Meist läuft am Abend einer mit einem 50,- EUR-Messinstrument rum, das auf einem Display ein paar Zahlen anzeigt.
    Auch behördliche Lärmauflagen entbehren öfters mal jedem Fachwissen. Das ist alles mehr ein Politikum, Aktionismus oder Rechtfertigung vor Dritten...
    Sich dagegen aufzulehnen ist in der hektischen, lauten Veranstaltungsphase eher kontraproduktiv. Das muss im Vorfeld passieren.

    Und ehrlich gesagt, wenn im Mietvertrag ein Grenzwert steht, der dann auch noch recht niedrig ist, würde ich als VT-Firma den Veranstalter nochmal darauf hinweisen, daß es auf seiner Veranstaltung leiser zugehen wird. Notfalls muss er halt eine andere Location wählen..

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  • tufkaklto
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    • 21. Februar 2010 um 13:35
    • #22

    Sofern man als Technikdienstleister im Vorfeld Einblick in die Mietverträge bekommt.
    Oft passiert es ja, das der Veranstalter das zwar lest, aber nicht Ernst nimmt, bzw. nicht weiß, was die Zahlen bedeuten.

    Mir vor Jahren in Echt passiert:

    Location in Wien, eine Straßenbahnremiese.
    Konzert mit Agnostic Front und US Bombs, also Hardcore in lautester Variante.
    Unter Tag dann mal so nebenbei die Ansage vom Veranstalter:
    " Du, wir müßen etwas aufpassen, wir sollen nicht über 85 db kommen, wegen der Anrainer "
    ( Die Location hat nur ein Holzbrettdach und direkt daneben sind Wohnbauten, wie es halt so mitten im verbauten Stadtgebiet ist )

    Ich bin vor lachen fast abgebrochen, und hab ihm erklärt, das wir da eher 110db haben, ( wir reden von SPL ) und die 85 sind wohl ein guter Scherz.
    Meinte er, naja, dann versuchen wir halt, nicht über 90 db zu kommen.
    Ergebnis des Abends:
    Die Polizei war ganz schnell da, mit vielen Mann.
    Ich hatte die PA schon abgedreht, und es war immer noch kaum leiser als vorher :D
    Auf die Aufforderung, jetzt endgültig leiser zu machen, sonst würde ich festgenommen, konnte ich nur mehr glaubhaft erklären, ich habe abgedreht, der Restlärm kommt von der Bühne, und da müßten sie raufgehen und die Jungs abdrehen, ich tu das nicht bei 500 Hardcorefans. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Sie haben es übrigens auch nicht getan, eban genau aus dem Grund, weil man die Situation nicht eskalieren lassen wollte.
    Verwaltungsstrafe wegen zu Laut über ein paar 100 Euro und gut isses.

    Hätte ich deutlich vorher von der Auflage gewußt, dann hätte ich sicher dem Veranstalter angeraten, diese Konzert dort nicht durchzuführen.
    Aber es spielen seit damals dort nur mehr leise Konzerte und Firmenevents :lol: :lol: :lol:

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  • MIKE
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    • 21. Februar 2010 um 14:16
    • #23

    Hallo,

    also zur Messung an sich, diese fand vor den Boxen statt. Dort konnte man sich dann auch unterhalten wie Laut das ist. Vor allem da 120 db/ a ja auch einladen sich zu unterhalten.

    Und das mit den 50 Euro Geräten ist da auch so ein Ding.

    Übrigens gab es im Vorfeld keine Angaben über eine Lautstärken Begrenzung von dem Betreiber.

    Das passierte alles bei laufendem Betrieb.

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • mringhoff
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    • 21. Februar 2010 um 17:10
    • #24

    Wenn im Vorfeld das nicht abgeklärt wurde, daß in der Location besondere Lärmschutzbedingungen herrschen, dann kann man ja als Veranstalter eine Mietminderung oder evtl. sogar Schadensersatz fordern, weil es sich bei einer Discoveranstaltung ja um eine wesentliche Eigenschaft handelt, daß es dort etwas lauter wird.
    Wer also seine Location für Parties vermietet, nicht erwähnt, daß es besondere Lärmschutzauflagen gibt, und während der Veranstaltung darauf besteht, der verschweigt ja bei Vertragsschluss einen wesentlichen Nachteil seiner Räumlichkeit.

    Allerdings kann ich mir das kaum vorstellen, daß es solche Vermieter gibt. In irgendwelchem Kleingedruckten wird das schon wohl erwähnt worden sein.

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  • timotimo
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    • 21. Februar 2010 um 22:12
    • #25

    Discoveranstaltung und laut: klar, aber im Rahmen. Und dem Betreiber ging es ja hier wohl um Gefahrenabwehr, was aus seiner Haftungsstellung heraus ja auch darf, und machen muss, selbst wenn es nicht im Mietvertrag steht. Ob man da rechtlich eine Mietminderung durchbekommt bezweifel ich. Das ist aber Sache der Juristen.

    Zu klaustons Beispiel: eine Firmenveranstaltung im Wohngebiet mitten in einer deutschen Großstadt. Ein Zelt mit Bands darin auf der gesamten Breite der engen Straße. Im Vorfeld leitete die Agentur mir ein Schreiben des Ordnungsamtes weiter, wonach die Lautstärke der Bands auf 75 db zu beschränken sei :) welche db war nicht erwähnt, nur eine Strafandrohung von 10.000 euro

  • tufkaklto
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    • 22. Februar 2010 um 10:45
    • #26
    Zitat

    im Vorfeld leitete die Agentur mir ein Schreiben des Ordnungsamtes weiter, wonach die Lautstärke der Bands auf 75 db zu beschränken sei welche db war nicht erwähnt, nur eine Strafandrohung von 10.000 euro

    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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  • mringhoff
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    5.262
    • 22. Februar 2010 um 12:12
    • #27
    Zitat von "mringhoff"


    Auch behördliche Lärmauflagen entbehren öfters mal jedem Fachwissen...

    ...alles schon gehabt...
    Was soll man machen? Den Oberlehrer spielen oder still lächeln und nicht so laut machen?

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