Lärmbeschränkungen von kleineren und mittleren Veranstaltungslocations sind in vielen Fällen an sich schon sehr ungenau.
Meist steht nur irgendeine Zahl mit der Einheit dB im Vertrag. Weder dem Vermieter noch dem Mieter sagt das irgendwas.
Fragt man nach Messorten, Durschnittsmesswerten, Spitzenmesswerten, A-bewertet etc. kann Dir keine eine vernünftige Antwort geben.
Meist läuft am Abend einer mit einem 50,- EUR-Messinstrument rum, das auf einem Display ein paar Zahlen anzeigt.
Auch behördliche Lärmauflagen entbehren öfters mal jedem Fachwissen. Das ist alles mehr ein Politikum, Aktionismus oder Rechtfertigung vor Dritten...
Sich dagegen aufzulehnen ist in der hektischen, lauten Veranstaltungsphase eher kontraproduktiv. Das muss im Vorfeld passieren.
Und ehrlich gesagt, wenn im Mietvertrag ein Grenzwert steht, der dann auch noch recht niedrig ist, würde ich als VT-Firma den Veranstalter nochmal darauf hinweisen, daß es auf seiner Veranstaltung leiser zugehen wird. Notfalls muss er halt eine andere Location wählen..