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Wie vorgehen bei Diebstahl?

  • spl
  • 25. Februar 2010 um 20:23
  • spl
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    • 25. Februar 2010 um 20:23
    • #1

    Guten Abend,

    habe folgendes "Problem":
    Hatte über das vorletze Woche eine Veranstaltung, bei der erst am letzten Dienstag abgebaut werden konnte.
    Habe bis auf ein Endstufenrack alles eingepackt und mit dem Kunden besprochen,
    dass er das Teil noch am selben Abend oder wenn es gar nicht anders geht am nächsten Tag vorbeibringt.
    (Für Ihn lags mehr oder weniger auf dem Weg und so brauchte ich nicht nochmal raus).

    Dienstag Abend habe ich nicht mehr von ihm gehört, Mittwoch Mittag hab ich mal angerufen:
    Es gab eine Entschuldigung, dass er es nicht geschaft hat (blabla), das Teil aber am Donnerstag kommt.
    Donnerstag selbes Spiel. Mit Nachdruck habe ich ihn darauf hingewiesen, dass Dienstagabend vereinbart war und nicht erst Donnerstag.
    Naja...
    Ende vom Lied ist, dass das komplette Rack aus einem Raum, der 2 Stockwerke unter normal, ohne Einbruchspuren weg ist!

    Die Geräte sind alle kenntlich gemacht, Controller gesperrt - kann man so gut wie nicht verkaufen!

    Meinen Kunden kenne ich, dass es mit ihm manchmal etwas länger dauert, habe ich akzeptiert - aber zutrauen würde ich ihm soetwas nicht.
    Mein Kunde wiederum kennt den Vermieter vom Raum - und traut ihm soetwas auch nicht zu.
    Der Putzmann hat zwar einen Schlüssel, aber das 70kg Case die Treppen hoch? Eher nicht...

    Wie dem auch sei, egal wer von denen letztlich für das Verschwinden zuständig ist, hätte ich doch meine Geräte wieder.
    Wenn man von den normalen Einkaufspreisen ausgeht, handelt es sich um einen Streitwert von ca. 4500 EUR

    Habe mir vom Kunden unterschreiben lassen, dass er die Geräte nicht zurückgebracht hat.
    Wie kann ich weiter vorgehen?

    In erster Linie habe ich doch Schadensersatzansprüche gegen meinen Kunden und so stehts auch in meinen AGBs.
    Vom wem er das Geld bekommt ist dann doch erstmal seine Sache.
    Eine Versicherung zahlt nicht, da es keinerlei Einbruchspuren gibt (Brandschutztüren!) und auch sonst nichts auf unbefugten Zugriff hinweist.

    Irgendwie hab ich ein komisches Gefühl bei der Sache, weshalb ich gerne von euchen wissen würde, wie ihr an meiner Stelle jetzt handeln würdet und wie ihr die Sache seht.

    Viele Grüße und vielen Dank
    Dennis Will

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

  • mringhoff
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    • 25. Februar 2010 um 20:34
    • #2

    Ganz klar: Dein Kunde ist Mieter und verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Rückgabe der Sachen. Daß er die Endstufe später zurückbringen sollte, habt Ihr dann ergänzend und mündlich so vereinbart. Das ändert aber natürlich nichts an der Haftung.
    Aber scheinbar scheint er das auch so zu sehen, sonst hätte er diese Bestätigung nicht unterschrieben (auch, wenn diese jetzt noch nichts aussagt. Aber wer sich nicht verantwortlich fühlt, der unterschreibt sowas auch nicht...)

    Stell ihm einfach eine Rechnung über den Schaden.

    Hierüber gibts aber öfters Streit. In manchen AGB steht der Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz bei Diebstahl drin. Wenn es hier aber dann der Neuwert ist und das Gerät bereits einige Jahre auf dem Buckel hat, muss man schon was abziehen. Einen Vorteil darf man aus der Sache nicht ziehen. Ein Neugerät hat natürlich auch wieder neu laufende Garantie...
    Wenn du ein Gebrauchtgerät wiederbeschaffen kannst, passt das natürlich.

    Der Mieter hat also den Schaden zu begleichen, ganz unabhängig davon, ob eine eventuelle Versicherung zahlt oder nicht.

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  • spl
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    • 25. Februar 2010 um 22:39
    • #3

    Danke für die rasche Antwort, genau so hab ich mir das auch vorgestellt.
    Die Geräte sind alle ca. ein Jahr alt, Hersteller ist Electro-Vocie.
    Habe aus diesem Grund gedacht, den Neuwert zu nehmen und ein paar Euro abzuziehen.
    Gerade die DX38 verliert in dieser Zeit sogut wie nichts an wert!
    Optisch und technisch waren die Teile wie neu.

    Muss -ich- die Polizei einschalten?
    Ich bin der Meinung, dass ich das nicht tun muss, weil ich mit den genauen Umstäden eigentlich nichts zu tun habe.
    Für mich ist ja nur wichtig, dass der Kunde die Mietsachen nicht zurückgegeben hat

    Über Technik spricht man nicht - man arbeitet damit

  • mringhoff
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    • 25. Februar 2010 um 23:13
    • #4

    Nein, Du bist nicht verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
    Dein Mieter soll entweder die Geräte zurückbringen oder notfalls den Schaden wieder gut machen, also Deine Rechnung bezahlen.

    Falls der Mieter eine Versicherung abgeschlossen haben sollte, die auch Diebstahl mit eingeschlossen hat, ist es sehr wahrscheinlich, daß die Versicherungsbedingungen es vorschreiben, hier dann eine polizeiliche Anzeige aufzugeben. Aber das ist allein Sache des Mieters.

    Natürlich ist man dem Mieter in vielen Dingen behilflich, wenn es sein muss (Equipmentbeschreibung, Stellungnahme etc.), aber zu verantworten hat er es letztenendlich er selbst.

    Ich kenne ja die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber wertvolles Equipment einige Tage lang unbeaufsichtigt in so einem halböffentlichen Gebäude, wo viele Leute Zugang haben, auch wenn es offiziell abgesperrt ist, stehen zu lassen, grenzt schon fast an Fahrlässigkeit....

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