Hallo
Wieviel Arbeitszeit ist den üblicherweiser mit einem Tagessatz abgedeckt? Ab wann berechnet ihr Überstunden? Wie ist die Anfahrt mit drin?
Aus gegebenen Anlaß will ich mich vor übermäßiger Ausnutzung der Tagessatzregelung schützen.
Gruß
Rainer
Hallo
Wieviel Arbeitszeit ist den üblicherweiser mit einem Tagessatz abgedeckt? Ab wann berechnet ihr Überstunden? Wie ist die Anfahrt mit drin?
Aus gegebenen Anlaß will ich mich vor übermäßiger Ausnutzung der Tagessatzregelung schützen.
Gruß
Rainer
Tagessatz = bis 8 Stunden, teilweise auch 10 dann aber inkl. Pausen. Für eine Show etc. wird immer ein Tagessatz fällig auch wenn es nur 3 o. 4 Stunden sind.
Überstunden das kommt immer drauf an, ich handhabe das nach Ermessen. Ab und an drückt man auch ein Auge zu. Ansonsten halt ganz normal ab Stunde 9 oder 11. Via Stundensatz.
Die Anfahrt kommt dazu. Ausser es ist hier in der Stadt.
Je nach Firma und Tagessatz ist es entweder 10 oder 12 Stunden ( kommt schon mal auf den Grundsatz an )
Nicht lange Anfahrten sind dabei , wenn es weiter weg ist oder Vortag usw, dann wird das nach Absprache extra berechnet.
Die Mehrzeit wird unterschiedlich abgerechnet, es gibt Firmen, da kommen ab der 12. Stunde einfach 1 1/2 Gagen auf die Rechnung, bei anderen Firmen wird dann jede Mehrstunde gezahlt.
Etwas Toleranz ist aber immer dabei.
Man muß halt auch abwägen können, wie wichtig einem der Kunde ist und ab wann man es übertreibt.
Das kommt jetzt auch darauf an, wie die Zeit ausgefüllt wird.
1. Festival-Betreuung, von früh bis spät: hier wird ein Aufschlag fällig, oft eine Erhöhung auf 1 1/2 Tagessätze.
2. als Band-Mischer ist man quasi immer im Dienst / Bereitschaft, steht aber nur kurz am Pult. Hier gelten ganz normal Tagessätze und Travel-Sätze (üblicherweise 1/2 Tagessatz).
Man sollte diese Sätze zusammen mit dem Auftraggeber erarbeiten und absprechen, damit es für beide Seiten fair wird.
Also entweder ist von Anfang an klar, ab wann welcher Aufschlag fällig wird oder für ein Projekt wird ein Festpreis abgemacht. So gibt es hinterher keine Überraschungen oder gar Probleme.
Zu beachten ist auch, daß wir als Mischer ein Werk schulden und keine Dienstzeit. Die Formulierung auf der Rechnung ist da nicht ganz unerheblich.
kleinere Jobs / kurze Aushilfe: auf Stundenbasis etwa 1/10 Tagessatz plus ein paar EUR drauf.
Tagessatz: etwa für 8-12 Stunden - auch je nach Anforderung
Fahrtzeit: in der "Umgebung" gilt: Berechnung ab vor Ort, bei weiteren Distanzen kommen Vergütungen für die Fahrtkosten und die Fahrtzeit hinzu.
Offdays, die man unterwegs für den Kunden verbringt oder Fahrttage: 1/2 Tagessatz
Überstunden: entweder 1/10 Tagessatz plus ein paar EUR Zuschlag pro Stunde oder 1/2 Tagessatz bis 1 Tagessatz je nach Dauer.
Das Handling mit den Überstunden wird aber immer vorab geklärt. Das hängt auch vom Job ab.
Und natürlich vom Gesamtbetrag. Was nützen mir 1 1/2 Tagessätze, wenn dieser nur sehr mickrig ist?
Manche Überstunden werden auch toleriert, je nach Job: z.B. wenn der Tagessatz an sich schon gut ist oder wenn das Arbeiten vor Ort angenehm ist und entsprechende Pausen/Versorgung gibt.
Unter dem Strich muss man aber sagen, daß in unserer Branche keiner genau auf die Uhr sieht, wie im Angestelltenverhältnis. Aber ausgenutzt werden will man auch nicht werden.
Die ganzen Arbeits- und Bezahlungsbedingungen sollten natürlich entsprechend vor Auftragserteilung feststehen. Hinterher einfach unabgesprochen von sich aus was "draufschlagen" kommt nicht gut.
Das klingt alles einleuchtend, aber manch ein Freelancer ist bereits so erfreut, daß er gebucht wurde, daß er so etwas vergisst oder denkt, daß das schon passen wird. Oder er hat Angst, das Thema Bezahlung anzusprechen...