Hallo - kurze Frage: Wir haben einen Lautsprecher gebaut der jetzt einen Stempel bekommen soll, damit er ganz offiziell geflogen werden darf. An wen muss ich mich für so eine Baumusterzulassung wenden bzw wen kann ich da mal anrufen ?
Vielen Dank
Christoph
baumusterzulassung lautsprecherselbstbau
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Das hat mit einer Baumusterzulassung wenig zu tun.
Der Begriff kommt aus der Serienfertigung und beschreibt einen Fertigungsablauf, bei dem zunächst nur der Prototyp auf Regelkonformität geprüft wird, und dann in der Serienfertigung nur noch die Typgleichheit sichergestellt werden muss.
Das erspart die (fallweise notwenigen) Zulassungen für jeden einzelnen Artikel.Wenn ich das richtig interpretiere, dann habt Ihr einen Lautsprecher gebaut, dessen Flugfähigkeit jetzt von einer quasi "vorgesetzten Dienststelle" bescheinigt werden soll.
So etwas gibt es nicht.Es gibt natürlich die Möglichkeit, bei entsprechenden SV-Büros (TÜV etc.) ein Mustergutachten in Auftrag zu geben. Kostet für ein Fluggeschirr üblichen Zuschnitts etwa 3.500€ und das Ding ist hinterher kaputt.
Oberndrein sind die so gewonnenen Erkenntnisse wenig wert, weil sie die sachgemässe Verwendung nicht sicherstellen können.
Ist in Summa also wenig sinnvoll.Die Baubehörden haben für solche und ähnlich gelagerte Fälle den Begriff der "Eigenkontrolle" eingeführt. Man geht pauschal davon aus, das eine Firma, die in der Lage ist, sich mit einem Auftrag sachkundlich korrekt auseinanderzusetzen, auch die Kontrolle darüber übernehmen kann.
In dem geschilderten Fall würde das bedeuten, eine entsprechende Dokumentation anzufertigen, in der die für die geforderten Sicherheiten notwendigen Querschnitte und Fertigungsabläufe festgehalten sind. Diese Dokumentation ist in der Landessprache abzufassen und so darzustellen, das sich sachkundige Dritte ohne Rückfragen die notendigen Informationen herauslesen können.
Diese Doku muss nicht bei jedem Einsatz mitgeführt werden, sondern muss nur "zur Einsicht vorgehalten werden", was soviel heisst, wie: Liegt zu Hause im Ordner.Beim Verkauf der Lautsprecher ist diese Doku mit zu übergeben, für Euren eigenen Gebrauch seit Ihr ohnehin selber verantwortlich.
(Rechtsverbindliche Auskünfte, wie immer, nach bestem Wissen.) -
danke für die info !
den lautsprecher gibt es schon einige jahre und wurde ausgiebig getestet.(ca. 60 Stück) Flug, Cluster und Stackvorrichtungen sind vorhanden (Wurde von Ingenieuren entwickelt) - Jetzt haben wir mit diesen Lautsprechern ein Tool mit denen wir gern größere Beschallungen durchführen würden - und jetzt kommt der Stempel ins Spiel:
Wir wissen, das die Lautsprecher mechanisch halten - wir haben nur "Angst" das es evtl n Kunden gibt, der sich daran stört, dass es keinen TÜV für die Dinger gibt und er deswegen evtl z.B. ner D&B Anlage oder was auch immer den Vorrang gibt - weil die halt abgesegnet sind.
Evtl braucht auch nur die Flugvorrichtung einen Stempel ???
Vielen Dank für die Mühe.... -
Zitat von "ememix"
Evtl braucht auch nur die Flugvorrichtung einen Stempel ???
Nein.
In dem Zusammenhang greift etwas, was ich immer gerne mit "Systemdenken" übersetze.Zwei Sachen müssen klar sein:
Kommt der Kram wirklich mal von oben, hat das schwächste Teil nachgegeben und Du bist immer verantwortlich. Egal, ob das irgendwas einen "Stempel" trägt oder nicht.
Fährst Du beim TÜV mit frischer HU vom Hof und über die Strasse gegen einen Baum, weil die Bremsen komplett versagt haben, hat der TÜV keinerlei Verantwortung.Wenn wirklich mal jemand frägt, verweise ihn auf den Zusammenhang und die dokumentierte Ausführung.
Vielleicht hat ja das Ing.-Büro mal eine Rechnung geschrieben für die statischen Berechnungen, so was macht sich auch immer gut.