Endlich mal eine sinnvolle Entscheidung.
Durch das sog. Steuervereinfachungsgesetz werden (sogar rückwirkend zum 1.7.2011) Papier und sog. "elektronische Rechnungen" (also PDF, Textdateien und auch Computer-Telefax) gleich behandelt.
Ein aufwändiges und kostenpflichtiges Verfahren der elektronischen Signatur ist nicht mehr notwendig.
Es heißt nunmehr nur noch: "Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden."
Weitere Infos unter "Artikel 5 - Änderung des UStG"
PDF-download unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_128726/DE/B…icationFile.pdf