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Pfandrecht über gemietete Anlage seitens Dritten

  • dienervt
  • 15. März 2012 um 18:50
  • dienervt
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    608
    • 15. März 2012 um 18:50
    • #1

    Ich skizzierte mal folgenden fiktiven Fall:

    eine Veranstaltungsagentur mietet beim PA Vermieter eine Tonanlage zus Selbstabholung.
    Die Veranstaltungsagentur führt mit der Anlage eine Veranstaltung in den Räumen einer Discothek durch.
    Die Veranstaltungsagentur kommt mit der Rückgabe der Technik an den PA Vermieter nicht in die Pötte und der Verleiher telefoniert selber mit der Agentur und der Disco.
    Nun will die Disco die Rückgabe der Technik an der Verleiher nur dann ermöglichen, wenn der PA Vermieter die Schulden (Raummiete für die besagte Veranstaltung) bezahlt, die die Veranstaltungsagentur bei der Disco hat und beruft sich auf das Vermietpfandrecht.
    Ist die Disco im Recht ? Zwischen der Disco und dem PA Vermieter bestehen keinerlei Verträge und Verbindlichkeiten.
    Das Pfandrecht gilt doch eigentlich nur, wenn die Technik Eigentum der Veranstaltungsagentur wäre und nicht nur gemietet.

    Viel Bass ist durch nichts zu ersetzen- außer durch noch mehr Bass. http://www.DienerVT.de

  • Kracky
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    • 15. März 2012 um 19:07
    • #2

    Anderer Fall, aber ähnlich gelagert. Der Betreiber einer Discothek mietet auf längere Zeit ein System von dir, die Zeiten sind schlecht und er kann seine Rechnungen nicht begleichen. Der Vermieter kündigt dem Betreiber rechtlich vollkommen korrekt nachdem mehrere Pachten nicht eingegangen sind. Dein Material steht noch in dieser Discothek und der Vermieter würde es nach dem du den Eigentumsnachweis erbracht hast an dich raus geben wenn du die noch offene Pacht ausgleichst. In dieser Variante kenne ich das und es ist rechtlich vollkommen korrekt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

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    • 15. März 2012 um 20:19
    • #3
    Zitat von "Kracky"

    Anderer Fall, aber ähnlich gelagert. Der Betreiber einer Discothek mietet auf längere Zeit ein System von dir, die Zeiten sind schlecht und er kann seine Rechnungen nicht begleichen. Der Vermieter kündigt dem Betreiber rechtlich vollkommen korrekt nachdem mehrere Pachten nicht eingegangen sind. Dein Material steht noch in dieser Discothek und der Vermieter würde es nach dem du den Eigentumsnachweis erbracht hast an dich raus geben wenn du die noch offene Pacht ausgleichst. In dieser Variante kenne ich das und es ist rechtlich vollkommen korrekt.

    1.) Rechtsberatung ist nicht Thema dieses Forums. Wenn man sich die durchschnittliche Fachkenntnis der User hier anschaut, dann möchte ich das auch nicht ändern.

    2.) Ein Blick in das Gesetz...

    Zitat von "BGB §562"

    (1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. ...

    Die Hervorhebung ist von mir.

    3.) Wer's nicht so hat mit den Gesetzestexten, der liest auf Wikipedia nach:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

    Zitat von "Wikipedia"

    ...Die Sachen müssen im Alleineigentum des Mieters sein, bloßer Besitz (etwa Leasing, Miete) reicht hingegen nicht aus...

    4.) Ein Vermieter, der wie beschrieben vorgeht, eignet sich nicht nur eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zu ("Unterschlagung"), sondern droht mit rechtswidrig mit einem empfindlichen Übel (der Nichtherausgabe der Betriebsmittel) und einen geldwerten Vorteil zu erlangen (offene Pacht ausgleichen), das nennt das StGB dann Erpressung. Bei beiden Tatbeständen ist schon der Versuch strafbar.

    Auch zivilrechtlich ist diese Geschichte nicht unspannend.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Volker
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    • 16. März 2012 um 10:48
    • #4

    ein netter Versuch einer frustrierten Discobetreibers.

    Druck diese Forenseite aus und leg sie ihm vor, wenn er dann immer noch nicht DEIN Eigentum rausrückt, dann hat er auch noch die Kosten Deines Anwaltes am Bein.

    Lästig wird es, wenn Du die Sachen geleast hast, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
    Fakt ist jedenfalls, dass die obigen Ausführungen zutreffend sind, er also kein Recht hat Dein Eigentum festzuhalten, sofern Du nachweislich nicht Veranstalter warst, auch nicht mittelbar (z.B. Event GbR usw... ).

    VG

  • tufkaklto
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    • 16. März 2012 um 11:12
    • #5

    Mit dieser Forenseite wird der gar nichts.

    Zeig ihn bei Der Polizei an, dann geht das schneller

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • Volker
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    2.051
    • 16. März 2012 um 11:58
    • #6

    @klauston: du hast natürlich recht.

    Aber ich dachte zunächst an die nette Variante. Schließlich ist hier alles gut zusammengefaßt und es dürfte damit selbst einem ahnungslosen klar sein, dass da wohl was falsch läuft.

    Wie auch immer, an alle:

    schönes Wochenende und bis Mittwoch in Frankfurt!

    VG,
    Volker

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