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T2

  • tufkaklto
  • 27. Mai 2012 um 10:04
  • tufkaklto
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    • 27. Mai 2012 um 10:04
    • #1

    Kann mir jemand sagen, welche Explosivmengen in deutschen T2 Pyroartikeln erlaubt sind und ab wann in diesem Bereich das neue EU Pyrotechnikgesetz greift???

    Wir in Österreich haben meines Wissens nämlich deutlich geringere Pulvermengen bei T2 erlaubt und in dem Bereich greift das Gesetz bei uns 2013.
    Ich hab aber was im Hinterkopf das bei T2 in Deutschland eine längere Harmonisierung gilt.

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  • andi.bt
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    • 27. Mai 2012 um 18:25
    • #2

    Geht es dir um ne allgemeine Aussage oder um einen speziellen Effekt?

  • andi.bt
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    709
    • 28. Mai 2012 um 16:33
    • #3

    § 47 Übergangsvorschriften

    (2)Pyrotechnische Gegenstände nach § 5 , für die vor dem 1. Oktober 2009 eine Zulassung erteilt wurde, dürfen auch weiter‐ hin, längstens jedoch bis zum 03. Juli 2017 im Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden. Die Kennzeichnung dieser Gegenstände er‐ folgt nach Maßgabe der bis zum 30. September 2009 geltenden Bestimmungen.

    (3) Absatz 2 Satz 1 findet entsprechende Anwendung für

    1. pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV, für die vor dem 1.Oktober 2009 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 1. Oktober 2009 bei der Bundesanstalt beantragt wurde,

    2. pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 4 für die vor dem 4. Juli 2013 eine Lagergruppenzuordnung vorgenommen oder bis zum 4. Juli 2013 bei der Bundesanstalt beantragt wurde, und für die die Durchführung des Qualitätssicherungsverfahrens nach § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffge‐ setz in der bis zum 1.Oktober 2009 geltenden Fassung nachgewiesen ist.


    das steht in der letzten mir bekannten Änderung es Sprenggesetzes zum Oktober 2009 drin.

  • tufkaklto
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    • 25. August 2012 um 13:06
    • #4

    bei uns ist T2 nämlich teilweise schon nach den neuem Pyrogesetz in Kraft, ein Teil kommt erst 2013

    Länder haben unterschiedliche Übergangsfristen, deswegen kann es sein, das Dinge die bei Euch legal sind bei uns nicht mehr verwendet werden dürfen, weil manche T1 schon T2 sind

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  • andi.bt
    Beiträge
    709
    • 25. August 2012 um 22:49
    • #5

    ja und nein. Wenn T1 drauf steht und der Artikel bei der BAM unter T1 geführt wird dann darfst du ihn auch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften einsetzten.

    Da die gesetzlichen Vorschriften aber eh sagen, dass du im gewerblichen Bereich einen Pyrotechniker brauchst ist es eigentlich egal ob T1 oder T2.

    Bei Film, Fernsehen und Freilufttheater benötigst du ja auch noch weitere Qualifikationen.

  • timotimo
    Profi
    Beiträge
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    • 25. August 2012 um 23:31
    • #6
    Zitat von "andi.bt"

    Da die gesetzlichen Vorschriften aber eh sagen, dass du im gewerblichen Bereich einen Pyrotechniker brauchst ist es eigentlich egal ob T1 oder T2.

    Da stellt sich mir die Frage: Welche gesetzlichen Vorschriften und was ist ein Pyrotechniker?

  • andi.bt
    Beiträge
    709
    • 26. August 2012 um 00:25
    • #7

    Ein Pyrotechniker ist jemand, der einen Lehrgang zum staatlich geprüften Pyrotechniker für Theater und ähnliche Einrichtungen gemäß § 32, 1. SprengV erfolgreich abgeschlossen hat und eine Erlaubnis bzw. Befähigungsschein nach § 7 oder § 20 SprengG hat. Bzw. im privaten Bereich nach § 27 SprengG.

    Gewerblich ist es dann wenn du den Abschuss von Pyrotechnik auf deiner Rechnung ausweist bzw. du dafür gebucht wirst.

    Praktisch kann man dieses "gewerblich" ganz leicht umgehen in dem man es einfach nicht ausweist. Allerdings muss nach § 23 1. SprengV der Effekt bei Verwendung in der Öffentlichkeit ausreichend erprobt werden. Und das erproben sowie die eigentliche Verwendung muss beim Örtlichen Amt (Ordnungsamt, Bauamt, o. ä.) genehmigt werden und mittlerweile hört man es immer öfters, dass so etwas nicht genehmigt wird wenn man nicht in Besitz einer gültigen Erlaubnis ist.

    Man sollte sich immer darüber im klaren sein, dass man da mit Sprengstoff hantiert - auch wenn es sich hier nicht um Mengen handelt mit denen man ein Gebäude zum einstürzen bringt aber T1 kann trotzdem durchaus tödlich sein bei falscher Verwendung..

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