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Bühne="sicherheitstechnischen & maschinentechn. Einrichtung"

  • Labian
  • 17. April 2013 um 09:00
  • Labian
    Verifiziert
    Beiträge
    243
    • 17. April 2013 um 09:00
    • #1

    Moin,

    ich habe mal eine Frage, die aus einer lustigen Diskussion entstanden ist:

    Fakten:
    Bühnendach, 6x5m Außenkante. Höhe über alles 4,8m.
    Dazu Podestfläche 6x4m unter der Bühne.

    Frage:
    Ist diese Konstruktion eine "sicherheitstechnische und maschinentechnischen Einrichtung", aus der sich eine Prüfung durch einen Sachverständigen alle vier Jahre ergeben würde?

    Das die Einzelteile wie Traversen einwandfrei sein müssen und regelmäßig gewartet werden ist klar. Genauso klar ist, dass es für das Bühnendach eine Statik bzw. einen Standsicherheitsnachweis gibt, für die Podeste auch entsprechende Zertifikate vom Hersteller.

    Bitte keine Mutmaßungen sondern bevorzugt verweise auf die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Normen!

    Danke und Viele Grüße

    Fabian

  • dermüdemike
    Verifiziert
    Beiträge
    104
    • 17. April 2013 um 09:57
    • #2
    Zitat von "Labian"

    Moin,


    Frage:
    Ist diese Konstruktion eine "sicherheitstechnische und maschinentechnischen Einrichtung", aus der sich eine Prüfung durch einen Sachverständigen alle vier Jahre ergeben würde?


    Moin... Nein, das ist keine maschinentechnische Einrichtung... und eine Sicherheitstechnische schon gar nicht... Sicherheitstechnische Einrichtungen wären z.B. ne Brandmeldeanlage, ein Löschsystem, die Notbeleuchtung usw...
    Rechtsgrundlagen hierzu wären BGV-C1 und die zugehörige BGI Reihe, also BGI 810, in diesem Fall besonders die 810-1...

    btw. Dein Bühnendach wäre allenfalls ein Fliegender Bau, was es aufgrund der Maße auch noch nicht ist, daher brauchst m.E. nach nix weiter wie ein Standfestigkeitsnachweiss

    grüße, dermike

  • Uwe R.
    Verifiziert
    Reaktionen
    43
    Beiträge
    107
    • 27. Juni 2013 um 09:40
    • #3

    Guten morgen müder Mike,

    Zitat


    btw. Dein Bühnendach wäre allenfalls ein Fliegender Bau, was es aufgrund der Maße auch noch nicht ist, daher brauchst m.E. nach nix weiter wie ein Standfestigkeitsnachweiss

    Das möchte ich dahingehend richtig stellen, dass auch ein Bühnendach, welches unter die Freistellungsgrenzen fällt ein Fliegender Bau ist. Es entfällt lediglich die Notwendigkeit einer Bauausführungsgenehmigung (Baubuch). Ansonsten korrekt.

    Herzliche Grüße

    Uwe

    Dipl.-Ing. Uwe Runtemund | Statiker in der Veranstaltungstechnik

    Mein Büro: runtemund.de

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