Moin Leude....
Stichwort Meister BAfÖG
Zitat
Die gemeinnützige Bildungseinrichtung DAA-Technikum hält ab sofort kostenlos Informationen zum neuen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (das sogenannte "Meister-BAföG") bereit. Außerdem kann dort eine neu aufgelegte Steuerfibel angefordert werden. Sowohl die Steuerfibel als auch die Informationen zum Meister-BAföG richten sich gezielt an Facharbeiter, Gesellen und kaufmännische Fachkräfte, die sich berufsbegleitend zum Staatlich geprüften Techniker oder Staatlich geprüften Informatiker fortbilden wollen.Das neue "Meister-BAföG" tritt zum 1.1.2002 in Kraft und kann von Personen beantragt werden, die an einer berufsbegleitenden Fortbildung - wie z.B. zum Staatlich geprüften Techniker oder Meister - teilnehmen. Die Förderungshöchstsumme beträgt laut Gesetz 20.000,- DM (€ 10.225,84). Neu ist u.a., dass davon 35% als Zuschuss gewährt werden, also nicht zurückgezahlt werden müssen. Wer sich nach der Fortbildung selbstständig macht, dem kann jetzt außerdem 75% der Darlehenssumme erlassen werden. Bei berufsbegleitenden Fortbildungen ist die Förderung in Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen. Hier ist auch eine rückwirkende Beantragung während der Fortbildung möglich. Ebenfalls neu ist, dass eine Zweitfortbildung, z.B. als Meister zum Staatlich geprüften Techniker gefördert wird.
Die aktuelle Steuerfibel enthält wertvolle Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit von berufsbegleitenden Fortbildungen und Studiengängen sowie allen daraus anfallenden Kosten und Aufwendungen. Wer sich in seinem bisherigen oder einem artverwandten Berufsfeld fortbildet, kann sämtliche Kosten - nach Abzug des staatlichen Zuschusses - unbegrenzt als Werbungskosten von der Steuer absetzen und erhält so vom Staat eine weitere Förderung.
Die Information zum neuen Meister-BAföG sowie die aktuelle Steuerfibel können von Interessierten bei der zentralen Studienberatung der gemeinnützigen Bildungseinrichtung DAA-Technikum per Telefon angefordert werden. Für die Informationsschriften und deren Versand werden keine Gebühren erhoben. Eine Bestellung ist auch direkt per Internet möglich.
mehr infos gibts auf http://www.daa-technikum.de
Was sagt ihr dazu?
CU Phil
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: phil am 2002-02-05 16:57 ]</font>