beim Umbau kannst Du auch darauf achten, das der Lüfter vibrationsarm befestigt wird. Evtl. Schwingungsdämpfer zwischen Lüfter und Gehäuse verwenden.
ina
beim Umbau kannst Du auch darauf achten, das der Lüfter vibrationsarm befestigt wird. Evtl. Schwingungsdämpfer zwischen Lüfter und Gehäuse verwenden.
ina
TS7 vs TS5
nunja, da Du den Scanner im Partykeller einsetzt wäre ein möglichst kleiner (LxBxH) Scanner vorteilhaft. Der TS-5 ist da schonmal etwas wuchtiger. (ist halt noch das alte klassische Gehäuse-Design) Die modernere Form des TS-7 ist da platzsparender und für kleine Räume von Vorteil. Bei beiden Scannern kannst Du von lautem Lüftergeräusch ausgehen, welches mit Mucke übergebügelt werden sollte
...da stellt sich die nächste Frage: Wie oft kannst Du wie laut deine Anlage fahren ohne von Dritten Haue befürchten zu müssen?
Wenn Du allerdings völlig unabhängig von Nachbarn, Eltern u. Co bist empfehle ich Dir den TS-7. Er hat einen größeren Pan/Tilt-Bereich und mehr Farben bzw. Gobos. Abwechslung ist ebenfalls von Vorteil. willst Dir ja die Bude nicht mit tausend Effekten zuhängen.
Von Gasentladungsfunzeln rate ich Dir ab da diese für einen Partykeller überdimensioniert sind (ACHTUNG: diese Meinung polarisiert hier im Forum). Bissl Nebel und alle Halogen-Funzeln sind ausreichend effektiv...oder handelt es sich um einen rauch(er)freien Partykeller ? :grin:
ina
Gehts um einen expliziten Verkauf oder um die ganz allgemeine Rechtslage ?
Gewerbliche Verkäufer müssen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen
Nur private Verkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen
Gewerbliche Verkäufer müssen bei Neuwaren eine Gewährleistung von 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren von 12 Monaten einräumen
Der gewerbliche Verkäufer trägt gegenüber dem Verbraucher immer das Risiko für Schädigungen während des Versandes oder den Verlust der Ware
Gewerbliche Verkäufer können abgemahnt werden
Gegenüber gewerblichen Verkäufern können markenrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden
ZitatAls Händler an Privat hafte ich meines Wissens für den kompletten Transportweg, also bis zum Käufer.
Im B2B bzw. zw. privat kann ich meinen Part bis zur Übergabe an den Paketdienst beschränken.
sehe ich auch so, jedoch...
"Pfiffige" Käufer nageln Dich aber mit dem Fernabsatzgesetz auch auf Wandlung (Widerruf) fest, sollte eine nicht vereinbarte Wertminderung bzw. Mangel bereits bei Lieferung an der Ware sein.
In vielen AGB´s hat der Käufer 24 Std. nach Annahme Zeit um den Mängel / Transportschaden dem Verkäufer anzuzeigen.
Solltest Du z.B. im B2B Ware anbieten...könnte man Dir gewerbliche Absichten andichten (B2B = business to business). Vor Gericht wird es aber nicht um B2B gehen sondern mehr darauf ankommen wie oft Du wieviel anbietest. Aktuell siehts im B2B für Dich eher nach "verkaufen mit gewerblicher Absicht" aus. Wenn ich nun bei Dir was kaufen würde (so ohne Rechnung und MwSt) dann könnte ich mir z.B Sreenshots von all Deinen Angeboten über ein paar Wochen machen und wenn Du dann auf Privatanbieter machen würdest könnte ich Dir das Gegenteil beweisen. Heutzutage läuft ja schon jede Online-Haushaltsauflösung Gefahr der Steuerhinterziehung wegen "Unternehmer-Eigenschaftlichkeit".
Ich denke das ein angeblicher "Privatverkauf" den Unternehmer nicht unbedingt vor Garantie/Gewährleistung schützt. Auch wenn es dem Käufer obliegt dem Verkäufer die gewerbsmäßige Absicht hinter dem Verkauf zu beweisen.
Der "Trick" z.B. defekte oder nach AfA mittlerweile genulltes Equipment "auszubuchen" weil man an sich selbst oder an einen Freund/Bekannten/Verwandten "verkauft" um es dann als "Privatverkauf" dem Pöbel vorzuwerfen ist allseits bekannt und könnte auch mal mit Haue vom FA enden.
Übrigens: eine unversicherte Sendung entbindet den Logistiker nicht generell von der Haftung bei Schlechterfüllung des Frachtvertrages (Transportschaden usw.):
Zitat von "http://www.posttip.de/rubrik2/19791/Kundenrechte-Paketdienste.html"
Viele Kunden denken, dass sie bei einer unversicherten Sendung keine Ansprüche haben. Stimmt das?RA Karbacher: Nein. Dem Kunden stehen unabhängig von einer Versicherung Schadenersatzansprüche zu, sofern die Voraussetzungen für diese Ansprüche vorliegen. Bei einer Versicherung wird der Schaden möglicherweise bereitwilliger reguliert. Eine fehlende Versicherung ist jedoch kein Freibrief für den Paketdienst.
Eine zusätzliche Versicherung ist sinnvoll um die Schäden abzudecken, die von den "normalen" Schadenersatzansprüchen nicht erfasst werden. Hierzu zählen die sogenannten mittelbaren Schäden wie entgangener Gewinn und andere Folgeschäden. Dies muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
ina
Zitat von "hell&dunkel"Die vierte und fünfte Dimension sind anguck- und greifbare Bastelergebnisse aus Blech, Holz und Elektronik zum angucken, anfassen, Strom drauf und Gas geben. Nur die Maße alleine auf einer Skizze sind langweilig.
Du darfst Inas Beitrag nicht physikalisch betrachten. :wink:
BINGO !!!
hell&dunkel
:oops: Bin bis dato (auch) nicht dazu gekommen, werde mich evtl. nächste Woche mal daran versuchen :oops:
ina
hat sich evtl. schon Jemand an eine 5-dimensionale (Länge,Breite,Höhe,Anfassen,Vorzeigen) Lösung rangemacht ?
ina
Ist Nebelfluid gesundheitlich unbedenklich ?
Beim Verdampfen kann sich Acrolein bilden. Ist wohl auch Nebenprodukt beim Rauchen.
Acrolein ist laut folgendem Link reizend:
http://www.aak.de/index.php?id=121&type=2
ina
umfassende Antwort auf Deine Frage gibts unter folgendem Link:
http://www.hbernstaedt.de/KnowHow/Schein…te_original.htm
ina
Zitat von "hoelscher-hi.de/hendrik/light/nebel.htm"Der Hauptbestandteil von Nebelfluid ist entionisiertes und entmineralisiertes Wasser. Damit dieses nicht einfach verdunstet sondern Mikrotröpfchen bildet, benötigt man Kondensationskeime für den Wasserdampf. Hierzu verwendet man Propylen-Glycol und/oder Triethylen-Glycol. Je nach Einsatzzweck schwankt das Verhältnis Glycol : Wasser von 1:4 bis 1:1. Diese Glykole sind in Nahrungsmitteln zugelassen, weshalb sich zu vielen Fluiden ein Lebensmittelzeugnis anfordern lässt.
Etwas Anderes ist es, Substanzen einzuatmen: Bei excessivem Nebeleinsatz wird häufig von Reizungen der Schleimhäute sowie der Augen berichtet. Dieser Effekt lässt sich durch die hygroskopische Wirkung der Glykole erklären - hat also nichts mit einer toxischen Wirkung zu tun. Die MAC (maximal allowable concentration) für beide Glykole beträgt 10mg/m^3 Luft. Dies ist praktisch unerreichbar, auch wenn sich manche 'LJs' alle Mühe geben...
Diese Unbedenklichkeit gilt natürlich nur für korrekt eingestellte Nebelmaschinen. Werden sie zu heiß, kann es zu einer Glycolzersetzung kommen, die kanzerogene Nebenprodukte zur Folge haben kann.
Eine weitere hässliche Eigenschaft des Glykols ist die fast nicht vorhandene Verdunstung: Wurde es mit dem Nebel übertrieben, bildet sich nachdem sich der Nebel gelegt hat eine schmieriger, glatter Film auf allen glatten Oberflächen. Also: kein Heavy-Fluid-Nebel bei anspruchsvollen Tanzveranstaltungen!
...macht keinen Sinn sich das Zeug selber zu mixen.
ina
:lol: :lol: :lol: ![]()
genial ![]()
das passende Kabel für den Telephone-Power-Anschluss gibts unter folgendem Link:
http://www.coax.de/kurioses/Pic/EthernetKiller.jpg
ina
...habe gerade einen anderen Thread von Dir gelesen.
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=60128
Erstmal finde ich es gut daß Du Fragen stellst bevor Du evtl. mit zitternden Gliedern neben Deiner neu verkabelten Lichtanlage liegst und Sternchen zählst. ich hoffe Du machst es in Zukunft zumindest so.
Dennoch finde ich, daß Du Dir unbedingt ein paar Grundlagen aneignen solltest (z.B. Was ist ein FI-Schalter und was ist ein normaler Sicherungsautomat? ...und da lernt man sowieso nie aus, mir gehts zumindest so) bevor Du Laser und PAR64er 1000W auf Deine Freunde loslässt. :shock: :shock: :shock:
Nun zu Deiner Frage:
zum lasern:
Nimm einen Laser bis maximal 4,9mW (Eurolite LS-6 oder JB Scarab). Bitte die Bedienungsanleitung exakt beachten und die Party kann losgehen. Solltest Du aber der Meinung sein Du könntest Dir einen fetteren Laser mit mehr als 4,9 mW leisten...vergiss es !!! Das ist gefährlich und unverantwortlich !
zum nebeln:
Nebel gibts von Mc Crypt (700W). ...sollte für Räume bis 60m³ locker reichen. Wenn eine Maschine nicht genügt dann kannst Du später auch mit 2 Maschinchen nebeln.
Nebel ist nur in Maßen (und nicht in Massen) gesundheitlich unbedenklich. Mute Deinen Gästen bitte keine Nebel-Orgie zu. Nebel gibt überlegt dosiert den Effekten mehr Wirkung. Nix "Blinde Kuh" usw.
Ach ja...bedenke bitte, das Einschaltströme die Sicherungen fliegen lassen können...und tausche die Leuchtmittel Deiner PAR64er in 500W um... Dann klappts auch mit den Sicherungen und der Nebler ist dann auch noch drin.
ina
:oops: Öhmmm, ähmmm...Booster (würg!)
Na, sowas brauche ich doch nich :roll: Bisher waren max. 50m in einer Linie. Wenn ich wirklich Alles aufbaue sind es max. 11 Scanner in einer Linie und 6 weitere DMX-Geräte in einer zweiten Linie.
Aber mir kommt ne andere Idee :idea: : ich kann ja mal zum Vergleich ne zweite Linie mit ebenfalls fünf Scanner (anderer Hersteller/Typ) aufbauen und den Kabelmischmasch abchecken.
ina
Zitat von "Dani CEE"Ich gehe davon aus das es sich um eine Öfentliche Halle handelt somit müss die Stadt/Gemeinde die von der GUV geforderten wiederholungsprüfungen durchführen und Dokomentieren ist die nicht der Fall hat man ein Druckmittel
Also die Dokomentation der Letzten Prüfung anfordern
coole Idee. :idea:
ina
So, habe nun genau andersherum gecheckt (ohne Terminierung) und die Linie vollständig mit den "problematischen" Ex-Micro-Kabeln verbunden und Alles ist suuupi. :x
Sobald ich eins von den "coolen" Kabeln einbinde....crazy-random-mode³
ERGO: Ich muss kein Kabel in die Tonne treten, verbannen etc. Ich darf nur nicht diese beiden Kabeltypen in der Linie mischen.
Verrückt, aber wahr !
ina
ist das Deine Nebelmaschine ?
ist das Dein Zimmer ?
haste vorher allen Nachbarn Bescheid gegeben, das Notruf, Feuerwehr und Polizei nicht gerufen werden sollen ?
Sorry...ich halte solche Versuche im trauten Heim immer für relativ riskant. Was ist, wenn ein besorgter Nachbar mal eben schnell die Feuerwehr ruft bevor er zu Dir rüberkommt und fragt was eigentlich los ist.
Unabhängig davon: Was genau soll an der Maschine denn getunt sein ?
ina
Zitat von "dj-bsj"...am ehesten is ein RS485 Treiber am eingehen...
bei einem der Scanner ?
beim Pult ?
Garantiefall, Selberlöten oder Wegschmeissn :shock: ???
ina
ZitatDas Kaltgerätekabel, das auf der Anleitung liegt?
nein, den Teppich unter der Anleitung ![]()
ina
chw
werde Deinen TIPP mit der Terminierung abchecken.
Habe hier leider nur ein Multimeter, welches mir bei Widerstandsmessung keine eindeutigen Werte liefert.
Wenn terminierung auch nicht hilft werde erstmal die problematischen Kabel vollständig aus meiner Kabelkiste verbannen.
Mir wurde hier bereits freundlicherweise eine Oszi-Messung des DMX-Out vom Pult angeboten. Werde evtl. darauf zurückkommen.
Erstmal vielen Dank für Eure zahreichen Antworten.
ina
...ist ne echt coole Lösung. Sauber, stabil und schwer entflammbar :grin:
Meine Lösung erfüllt "leider" nur 2 von den oben 3 genannten Eigenschaften.
http://img185.imageshack.us/img185/5466/par56bodenmlq6.jpg
ina
irgendwie grotesk,
um eine Glühbirne in 2,50m Höhe einschrauben zu dürfen musst Du Dich soundsoviel Jahre qualifizieren. Wenn aber ein mediengeiler Promi bei Herrn Raabs Redaktion anruft und sagt, daß er mal in der Kindheit auf nem Schlitten gesessen hat - darf er sich mit 100 km/h in einem WOK die BOB-Bahn runterstürzen.
Bin mal gespannt wie weit es in Zukunft noch so getrieben wird.
ina