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  2. schallereignissortierer

Beiträge von schallereignissortierer

  • Kiss my Rock Biesenthal

    • schallereignissortierer
    • 5. Juli 2010 um 14:32

    Naja, alles etwas sehr wischi-waschi "Es hätte Gefahr für unser und das Leben der Zuschauer bestanden."

    Worin diese unmittelbare Lebensgefahr nun bestand, dazu äußert man sich nicht, außerdem wäre man dann nicht -so man diese Gefahr schon erkannt hat-
    dazu verpflichtet, externe Ordnungskräfte wie Feuerwehr, Polizei usw. herbei zu telefonieren, damit der Betrieb der Bühne von amtlicher Seite aus eingestellt wird?

    Es sollen ja noch Band(s) gespielt haben, war deren Leben dann weniger gefährdet?

    Immerhin gibt es in den "nächsten Tagen" ein Statement von den Veranstaltern selber:

    Startseite
    Ein Statement gibt es in den nächsten Tagen.
    http://kissmyrock.de/index.php?show=home

  • Tontechniker gegen Vuvuzelas

    • schallereignissortierer
    • 17. Juni 2010 um 16:48

    Schon der gute Wilhelm Busch wusste, wie man dem Vuvuzela Treiben ein Ende bereitet:


    Und - klapp! schlägt er mit seinem Topf
    Das Pusterohr tief in den Kopf!

  • 2,4 GHz Funken und WLan

    • schallereignissortierer
    • 16. Juni 2010 um 11:51

    Warum weicht man denn fürs Misch WLAN nicht auf den 5GHz Bereich aus?

    Gibt doch genug Geräte, die beide Bänder anbieten und bei 5GHz ists deutlich ruhiger.

    Hier bei mir zuhause z.B. 2,4GHz alles proppenvoll und im 5GHz Band bin ich der einzige, der -per netstumbler ermittelt- sendet/empfängt.

    Wobei ich das schon "mutig" finde, eine komplette Show WLAN anzuvertrauen.

  • Adamson Line Array bei Ebay

    • schallereignissortierer
    • 11. Juni 2010 um 17:16

    Zum Einen gibt es auch andere hier, die sich ein wenig wundern über die ganze Nummer.
    Insofern bin ich da ja schon mal nicht der Einzige.

    Was ich mich nur frage, wieso das Zeuch bei dem "überaus günstigem" Preis wie Sauerbier angeboten werden muss und jetzt schon seit mindestens März auf dem Markt ist.

    Erfolglos...

    Gearsource?
    http://www.gearsource.com/index.cfm/search/dspPage/1/Adamson/0/0/Any/Name|Asc/10

    Da sind doch solche Geschichten wie ein Onkel, der mal eben soundsoviel Euros über hat und mal eben das System kauft, schon etwas seltsam, oder?

    Sagen wir es so, vertrauenbildende Maßnahmen sehen deutlich anders aus.

  • Adamson Line Array bei Ebay

    • schallereignissortierer
    • 11. Juni 2010 um 16:38

    Nervös geworden?

    Na was steht da unter dem von Dir genannten Thread gleich an zweiter Stelle?

    Merkst du denn nicht, daß du mit deinen Müll nur nervst und langweilst?
    Mach mit den Müll nen Abflug ins Pax!

    Und Keuler und Pusher von illegalen Angeboten wie Global Pension Plan als Referenz zu nehmen, lässt tief blicken.

    Im Übrigen -zwar völlig offtopic- darfst Du Dich mal fragen, warum alle drei der Keuler -und Verteiler dieses Schwachsinns- selbst beim Aktienboard gesperrt wurden.

    Falls Du weitersuchst, findest Du auch mit ehemals identischem Inhalt:
    http://stalkerexposed.wordpress.com

    Dort darfst Du dies lesen:
    This blog has been archived or suspended for a violation of our Terms of Service.

    Dasselbe bei:
    http://dasfbi.wordpress.com

    Wodran liegt das wohl?
    Keuler und Betrüger mögen es nunmal überhaupt nicht, wenn sie enttarnt werden und versuchen es dann mit unsinnigen Behauptungen wie unter stalkerexposed und dasfbi.

    Nur nützt ihnen das leider nur sehr kurzfristig was, denn -wie Du siehst- wurde der Unsinn sehr schnell wieder gelöscht.

    Aber diese Nummer bestätigt mich umso mehr in meiner Einschätzung, die ganze Adamson Geschichte ist mehr als nur seltsam.
    Sie stinkt....

    Eins noch mit auf dem Weg:

    Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist,
    für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.
    (Kurt Tucholsky)

  • Adamson Line Array bei Ebay

    • schallereignissortierer
    • 11. Juni 2010 um 14:38
    Zitat

    !!!

    YES SIR YES!!!
    Aber gilt auch das Verbot der seltsamkeits Vermutung?

    http://www.scienceblogs.de/planeten/2008/…satzzeichen.php

  • Adamson Line Array bei Ebay

    • schallereignissortierer
    • 11. Juni 2010 um 14:15

    Wie gesagt, es ist alles etwas seltsam und je mehr man schaut, desto seltsamer wird es.

    Da gibt es z.B.:
    Marian Schuster
    Marian Schuster’s Summary

    In 2007 I have joined Omnitech, a Romanian group having two main lines of business: 1) sales, rentals and operating of sound & lights equipments; 2) event design, production and management. The company has been the technical services provider for Sibiu's European Cultural Capital project. During that year the firm had 52 employees, though usually has a full-time core team of 18 people, being active on the sound & lights rental services in the Romanian and Eastern-European entertainment market since 1997.
    ...
    In the spring of 2008 I moved on to Bucharest and joined Becker Brau Live Music, as marketing director and event manager. Since my joining, this very large guitar club has featured a series of live concerts which I helped happening either as a co-host / organizer or promoter: Frank Gambale, Eric Sardinas, Kreator, Paul Gilbert, TM Stevens & Stevie Salas and many famous Romanian rock bands. The club has also hosted a series of corporate events which I helped organizing, for large multinationals such as Pepsi, Procter & Gamble, Discovery Channel.

    http://ro.linkedin.com/pub/marian-schuster/14/10/84a

    Und in diesem Becker Brau Live Club tritt auf? Na? Richtig:

    Michael Massier mit "asha"
    http://www.beckerbrau.ro/_en/trupe-asha-componenta.php?s=

    Der jetzt bei Ebay versucht(e), das Adamson Equipment der untergegangen omnitech group zu verkaufen und der Stammkeyboarder mit eigener Webseite in eben jenem Club ist, bei dem Marian Schuster als Event Manager und Marketing Director tätig ist.

    Jener Marian Schuster, der vorher als "Deputy Managing Director at Omnitech Group Romania " tätig war.

    ...und das alles soll einem nicht seltsam vorkommen? Incl. des Onkels, der zwar viel Geld, aber null Ahnung von Internet und sonstwas hat, aber sich mal -Geld soll ja arbeiten- eben für xx.xxx Euros das komplette Adamson Equipment der verschwundenen omnitech group kauft.

    Bisschen viel seltsam...

  • Adamson Line Array bei Ebay

    • schallereignissortierer
    • 11. Juni 2010 um 09:57

    Wie billbo schon schrieb, alles etwas seltsam....

    Also, das das System nicht geklaut ist, dürfte einleuchten.
    Mal eben ein solches System irgendwo "entführen", um es dann frei Ebay anzubieten, Unsinn.

    Die Frage ist aber, wem gehört es wirklich?

    Adamsons stehen in Rumänien ja eher nich an jeder Straßenecke und mit etwas Suchen findet man auch den vermutlichen "Vor"besitzer:

    On the third stage — the Dacia Stage, whose round steel roof was provided by GD Total — the Lab.gruppen-powered PA consisted of 20 Adamson Y10 line array cabinets, 10 Adamson T21 subs and eight Spectrix boxes, with eight Renkus-Heinz TRX81s for frontfill, and pairings of Zeck tops and subs for sidefill. Monitors included d&b M2 and MAXs, plus Synco CW121 wedges. [Paradigma sub-rented some of the Dacia stage PA systems from Omnitech, including the Adamson rig.]

    Also ominitech, deren Webseite existiert zwar noch, aber die "latest news" sind von 2007:
    http://www.omnitech-group.ro/in/2/

    Scheint also nicht sehr aktiv zu sein, der Laden und als einzige Kontaktmöglichkeit eine rumänische Mobilfunknummer ist -um es vorsichtig auszudrücken- etwas eigen:

    Günstigste Call-by-Call-Vorwahlen für +40 722 532691
    Rumänien, Mobilfunk

    Also omnitech wird auf den adamson Seiten als Partner geführt:

    Omnitech Group
    Str. Badea Cantannr.lz
    RP 550 144
    Sibu
    Romania RO 13734866

    Contact: Kurt Fleischer
    Telephone: +40 722 532 691
    Fax: +40 269 240 129
    Email: office@omnitech-group.ro
    Website: http://www.omnitech-group.ro

    Also omnitech Pleite und vor dem Konkurs und der Beschlagnahme der masse wird das system mal eben aus der Masse "entfernt", gibt ja Onkels mit Geld und mit ohne Ahnung.

    Nur bleibt die Frage, wer ist der Eigentümer des Systems?
    Die Gläubiger? Die Bank?

    Ich möchte es ja eher bezweifeln, das das Zeug völlig unbelastet von Schulden und komplett bezahlt im Lager von omnitech stand.

    Eher dürfte es doch so sein, das es auch als Sicherheit diente und so ist der gute Onkel jetzt zwar der Besitzer des Systems, aber ob er auch der rechtliche Eigentümer ist, bleibt fraglich.

  • Lautsprecher fliegend nur wie ?

    • schallereignissortierer
    • 1. Juni 2010 um 10:59

    Rein theoretisch -also wirklich nur rein theoretisch- könnte man auf der Produktseite dies lesen in Sachen "Kann dat fliegen??"

    International Series

    Powerfull 2-way fullrange-cabinets with amazing sound.
    For bands, disco, bars, installation in- and outdoor use.

    Schools, stadions

    * 60° x 40° horn radiation
    * Flying pionts

    Ebenso rein theoretisch -wie gesagt rein theoretisch- könnte man im Gewerbering soundso in Pocking anrufen, sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter/Produktmanager/wie_auch_immer verbinden lassen und fragen, ob es gar ein Flugset gibt.

    Also 10mmx(eine spezielle Länge) Ringösen, die man passend zu dieser Box(enserie) bestellen kann.

    Rein theoretisch -ich wiederhole mich, rein theoretisch- hätte man dann ein vom Hersteller zugelassenes und verkehrsfähiges Flugset.

    Aber nach peinlichst genauer Gefährdungsanalyse ist höchstwahrscheinlich der Anruf selber das gefährdende Element, mir könnte das Telefon beim Anruf aus der Hand rutschen, vor Schreck ziehe ich meinen linken (barfüßigen, OHNE Sicherheitsschuhe ungeschützten) Fuß weg, stoße an meinen Schreibtisch, die ungesicherte gefüllte (330ml) Kaffeetasse kippt um,
    die Flüssigkeit ergießt sich in den gerade zu Service Zwecken geöffneten UND unter Spannung stehenden PC Tower, ein Funke aus dem HiPower Netzteil entzündet die zur Entfernung anstehenden Wollmäuse, das Feuer greift auf die -leider nicht schwer entflammbar gesicherten- Service Unterlagen über, das Telefon ist durch den Fall auf den Boden zerstört worden, das Backup Telefon sollte erst morgen angeschafft werden, so daß die lebensrettende 112 nicht angerufen werden konnte und so frisst sich das Feuer durch die ganze Wohnung, das ganze Haus, die Straße, die Stadt........

    Man kanns auch übertreiben mit Gefährdungsanalyse und ob man sich des Vorhabens überhaupt bewusst sei.

    Es sind drei Hängepunkte, die beiden oberen tragen das Gewicht der Box -mithin ist der Safety bereits durchs unabhängige Aufhängen an den beiden Punkten ohnehin vorhanden-und unten die "Schrägsteller" Kette ist der nächste Safety.

    Also reißt oben eine Befestigung, hängt die Box nach wie vor "safe" an der anderen Befestigung, reißen beide, würde die Box nicht fallen -es müsste also keine Falllast berechnet werden- sondern einmal durchschwingen und dann kopfüber an der Schrägsteller Kette hängen.

    Reisst der auch, ja mein Gott, dann ist das "Höhere Gewalt" oder wo wollte man als Gefährdungsanalyst den Safety an der Box befestigen?

  • Ebay mal wieder SHURE "professional" Funkmikro Fälschung

    • schallereignissortierer
    • 31. Mai 2010 um 11:22

    Na, da wird Freude aufkommen bei der ersten Veranstaltung mit den "professionellen" Funkmikros:

    Erfolgreiches Gebot: EUR 313,00

    313 Euro für absoluten Müll.

  • Samplitude 10: Probleme beim Abspielen

    • schallereignissortierer
    • 29. Mai 2010 um 21:31

    Eines noch, den Schreibcache der externen Platte hast Du aktiviert?

    Erreichbar über den Gerätemanager und dann auf das betreffende Laufwerk doppelklicken.

  • Samplitude 10: Probleme beim Abspielen

    • schallereignissortierer
    • 29. Mai 2010 um 21:25
    Zitat

    ja, es ist windows XP pro. auf win7 liess sich das programm nicht installieren. das ist aber kein abbruch, ich habe mir von einem computerspezialisten alles ausschalten lassen, was nicht benötigt wird. die on-board-soundkarte haben wir aber wieder angeschaltet, und zwar auf empfehlung von samplitude. vielleicht sollte ich wirklich probieren diese mal abzuschalten

    Hhmm, das macht bei mir und Cubase nichts aus, die interne auf dem Laptop ist in Cubase nicht angewählt und wird dementsprechend auch nicht angesprochen.

    Das dürfte bei samplitude nicht anders sein.

    Hast Du spaßeshalber mal getestet, ob es immer an denselben Stellen xxmin:xxsec:xxmsec passiert?
    Oder immer nach xx Sekunden Wiedergabe?

    Versuch doch mal, das Wiedergabe Fenster so zu ändern, das Du auf dem Bildschirmausschnitt immer möglichst viel von dem Projekt siehst, also nicht nur z.B. 1min, sondern 10min, damit die Grafikkarte nicht immer einen neuen Bildschirmausschnitt nachladen muss.

    Ändert das etwas?

    Auch in dem Zusammenhang einen Versuch wert:

    Rechtsklick auf den leeren Desktop, >Eigenschaften >Einstellungen >Erweitert >Problembehandlung

    Wenn der Schieber für die Hardwarebeschleunigung ganz rechts steht (normale Einstellung) schieb den mal zwei Stufen nach links und schau, ob sich was ändert.

    Es klingt ja so, als müsste das Programm gewaltig Daten nachladen und dann bricht die Wiedergabe ein und es stottert.

  • "SoftwareAudioConsole" - na(t)iv mischen am PC:-)

    • schallereignissortierer
    • 29. Mai 2010 um 13:38

    Irgendwo (gefühlte) zig Seiten vorher stand doch, das SAC keine! Plugins zulässt, die eine Latenz erzeugen, wie Faltungshall etc.

    Aber jedes vst Plugin erzeugt eine gewisse Latenz, die in der Audio Software (z.B. Cubase) automatisch ausgeglichen wird.

    Bei einem Faltungshall ist es doch relativ unerheblich, ob er für sich selber eine Latenz von soundsovielen ms hat.
    Das ist doch nix anderes, als das predelay eines jeden Reverbs.

    Produziert jetzt S.I.R. meinetwegen eine Latenz von 15ms, habe ich ein Predelay von eben diesen 15ms.
    Wollte ich nur 10ms Predelay, gehts eben mit SAC + S.I.R.nicht, will ich 30ms Predelay, stelle ich 15ms ein (15ms Latenz +15ms Predelay)

    Die (nicht) Latenz Verwaltung muss sich doch irgendwo einstellen lassen, oder geht das einfach nicht?

    Andersrum gefragt, gibt es denn eine Kompatibilitätsliste latenzfreier Plugins?

  • Auslegung Arbeitszeitgesetz

    • schallereignissortierer
    • 27. Mai 2010 um 10:21

    Das nennt sich geteilter Dienst und ist wie es so schön heißt, eine "unbillige" Anweisung des Arbeitgebers.

    Das Arbeitsangebot des im Betrieb anwesenden Arbeitnehmers, soweit dies nicht ohnehin nach § 296 BGB entbehrlich ist, liegt dabei schlüssig in dessen Anwesenheit am Arbeitsplatz und seiner zu vermutenden Bereitschaft, auch in der Pause zu arbeiten. Die Beklagte kann sich insoweit nicht auf ihr Recht berufen, u. a. die Zeit der Arbeit einseitig nach den betrieblichen Erfordernissen festzulegen, § 106 GewO.
    Denn eine am gleichen Tag angeordnete (unbezahlte) Arbeitsunterbrechung für den Zeitraum von 1 Stunde oder mehr entspricht nicht mehr billigem Ermessen, da sie mit wesentlichen und zwingenden Grundsätzen des Arbeitsrechts unvereinbar ist. Der Arbeitnehmer hat in diesen Fällen nicht die Möglichkeit, die Arbeitspause, die allein aus betrieblichen Gründen und nicht wegen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes erforderlich ist, sinnvoll zu nutzen und gestalten.
    Mit der Anordnung von Breaks verlagert der Arbeitgeber in unzulässiger Weise sein Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer. Denn der Arbeitgeber trägt nach der in § 615 Satz 3 BGB vorgesehenen Risikoverteilung das Wirtschaftsrisiko. Kann er den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen — etwa aufgrund von Anforderungen seines Auftraggebers - vorübergehend nicht einsetzen, hebt dies die Vergütungspflicht nicht auf."

    http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/pause4.htm?#ank1


    Anderer Fall, selbe Problematik:
    Aus der Urteilsbegründung des LAG Köln aus dem Jahr 2009:

    Zutreffend ist bereits die Erwägung des Arbeitsgerichts, dass die Beklagte dem Kläger durch die von ihr erstrebte Verfahrensweise am Sonntag einen geteilten Dienst in der Weise zuweisen will, dass der Kläger zunächst morgens 4 ½ Stunden arbeiten müsste, alsdann 5 Stunden Pause hätte, um alsdann wiederum 1 ½ Stunden zu arbeiten.

    29

    Zu Recht hat das Arbeitsgericht darauf abgestellt, dass die Beklagte dem Kläger arbeitstäglich nur eine zusammenhängende Arbeitszeit zuweisen darf. Will der Arbeitgeber hiervon abweichen und die tägliche Arbeitszeit aufteilen, bedarf dies einer besonderen vertraglichen Regelung, die ggf. auch der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB standhalten müsste. Nicht zu beanstanden ist in diesem Zusammenhang, dass das Arbeitsgericht den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG herangezogen hat, wonach der Arbeitgeber bei Arbeit auf Abruf grundsätzlich verpflichtet ist, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens 3 aufeinanderfolgende Stunden zur Arbeitsleistung heranzuziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob im vorliegenden Fall Arbeit auf Abruf gegeben ist. Entscheidend ist, dass sich aus § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG allgemeine Wertungsgesichtspunkte dafür ableiten lassen, welche Mindesteinsatzzeit bei einer Festlegung von Arbeitszeiten regelmäßig zugrundezulegen ist.

    30

    Die Verfahrensweise der Beklagten würde dazu führen, dass der Arbeitnehmer bei Arbeiten am Sonntag jeweils eine unbezahlte Zwangspause von 5 Stunden hinzunehmen hätte. Eine am gleichen Tag angeordnete unbezahlte Arbeitsunterbrechung für einen Zeitraum von 1 Stunde oder mehr entspricht aber nicht mehr billigem Ermessen, da sie mit wesentlichen und zwingenden Grundsätzen des Arbeitsrechts unvereinbar ist. Denn durch solche Zwangspausen verlagert der Arbeitgeber in unzulässiger Weise sein Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer. Denn der Arbeitgeber trägt nach der in § 615 S. 3 BGB vorgesehenen Risikoverteilung das Wirtschaftsrisiko. Kann er den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen zu bestimmten Zeiten nicht einsetzen, hebt dies die Vergütungspflicht nicht auf. Der Arbeitnehmer hat in diesen Fällen nicht die Möglichkeit, die Arbeitspause, die allein aus betrieblichen Gründen und nicht wegen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes erforderlich ist, sinnvoll zu nutzen und zu gestalten. Dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere wegen der Arbeitsanordnung am Sonntag, denn der von der Beklagtenseite vorgenommene geteilte Dienst führt dazu, dass der Arbeitnehmer eine sinnvolle und ungeteilte Freizeit nach seinem Arbeitseinsatz am Sonntagvormittag nicht in Anspruch nehmen kann, sondern dass durch die Stückelung des Sonntages in Arbeits-, Freizeit- und Wiederarbeitsphasen eine zusammenhängende Freizeitgestaltung nicht möglich ist.

    31

    Zwangspausen, die über den Umfang der notwendigen Pausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz wesentlich hinausgehen, verstoßen daher gegen billiges Ermessen (s. dazu bereits LAG Köln, Urteil vom 04.08.2008 – 5 Sa 639/08 – veröffentlicht in NRWE; ebenso LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 – 5 Sa 933/07 - ).

    32

    Überwiegend schutzwürdige Interessen der Beklagten sind nicht zu erkennen. Soweit sich die Beklagte bei den zu verrichtenden Arbeiten darauf beruft, der Kläger müsse um 18.00 Uhr die Kirche aufräumen und die Messgewänder weglegen, ist ein betriebliches Interesse, diese Arbeiten Sonntagsabends um 18.00 Uhr durchzuführen, nicht zu erkennen. Denn es steht nichts entgegen, diese Arbeiten unmittelbar im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntagvormittag vornehmen zu lassen. Es verbleibt im wesentlichen allein das Läuten der Glocke um 19.00 Uhr sowie der von der Beklagten angeführte abschließende Kontrollgang und das Einschalten der Alarmanlage.

    33

    Ein schutzwürdiges Interesse, diese nur kurze Zeit in Anspruch nehmenden Arbeiten allein dem Kläger aufzuerlegen, und nicht auch den ebenfalls tätigen Herrn N einzusetzen oder diese Aufgabe ehrenamtlich erledigen zu lassen, ist nicht ersichtlich. Dabei ist in der Berufungsinstanz unstreitig geworden, dass Herr N in der Vergangenheit sonntags in der Minoritenkirche Küsterdienste geleistet hat, und dass diese Tätigkeit beendet ist. Es war damit nicht von vorneherein ausgeschlossen, auch Herrn N sonntags einzusetzen. Unterstrichen wird dies durch das Vorbringen des Klägers, dass von der Beklagten nicht bestritten worden ist, wonach Herr N bei der Beklagten Sonntag, den 19.04.2009 und am Sonntag, den 26.04.2009 eingesetzt worden ist. Kein Grund, Herrn N von Sonntagsdiensten generell auszunehmen, ist auch das Vorbringen der Beklagtenseite, Herr N müsse werktags handwerkliche Arbeiten verrichten, die der Kläger nicht ausführen könne. Denn umgekehrt verrichtet der Kläger Tätigkeiten als Organist und Chorleiter, die Herr N nicht ausführen kann. Dies stellt aber keinen Hinderungsgrund dar, die sonntags gegebenenfalls zu verrichtenden Küsterdienste, zu denen grundsätzlich sowohl Herr N als auch der Kläger verpflichtet sind, proportional zwischen ihnen zu verteilen.

    34

    Auch dass die Beklagte sich um eine ehrenamtliche Erledigung dieser Tätigkeit bemüht hätte, ist nicht ersichtlich, obwohl die Überwachung der Kirche am Sonntagnachmittag ohnehin ehrenamtlich organisiert ist.

    35

    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass der Kläger bei der Beklagten nicht in Vollzeit arbeitet, sondern lediglich in einem Umfang von 32,5 Stunden. Da die Beklagte dem Kläger keine Vollzeitbeschäftigung bietet, hat er das Recht, in der arbeitsfreien Zeit zulässige Nebentätigkeiten auszuüben. Selbst ein Erlaubnisvorbehalt begründet keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis. Vielmehr ist ein solcher wegen des Grundrechts des Arbeitnehmers auf freie Berufswahl gemäß Artikel 12 Abs. 1 S. 1 GG dahingehend auszulegen, dass ein Rechtsanspruch auf die beantragte Genehmigung besteht, wenn die in Aussicht genommene Tätigkeit einem berechtigten betrieblichen Interesse nicht entgegensteht (s. BAG, Urteil vom 13.03.2003 – 6 AZR 585/01 - , NZA 2003, Seite 976).

    36

    Vor diesem Hintergrund ist eine Arbeitsanweisung, sonntags geteilte Dienste zu verrichten, die von der Motivation getragen wird, Nebentätigkeiten des Klägers zu verhindern, nicht zu rechtfertigen. Dabei spricht bereits das Verhalten der Beklagten bezüglich des Arbeitseinsatzes am Sonntag, den 03.08.2008 dafür, dass die Motivation der Beklagten darin zumindest mitbegründet war, Nebentätigkeiten des Klägers zu verhindern. Bezüglich des 03.08.2008 hatte der Kläger seine Absicht mitgeteilt, eine Konzertverpflichtung wahrnehmen zu wollen und hatte zugleich Ersatz für die Küsterarbeit sowohl durch Herrn S als auch durch Herrn E besorgt. Eine positive Reaktion der Beklagten hierauf erfolgte nicht, ebenso wenig eine plausible Begründung gegenüber dem Kläger.

    37

    Die gleiche Absicht ist im Schreiben von Frau K vom 22.07.2008 zu entnehmen. Nachdem der Kläger mitgeteilt hatte, dass er am Montag, den 08.09.2008 eine kirchenmusikalische Tätigkeit in einer anderen Kirchengemeinde ausüben wolle, teilte ihm Frau K mit Schreiben vom 22.07.2008 mit, dass der freie Tage des Klägers, der Montag, auf Dienstag verlegt werde und begründete dies mit dem Urlaub des Küsters Herrn N in der Zeit vom 11.08. bis zum 09.09.2008. Damit wurde dem Kläger die Ausübung dieser Nebentätigkeit am 08.09.2008 unmöglich gemacht, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Küster Herr N noch gar nicht seinen Urlaub angetreten hatte.

    38

    Insgesamt überschreitet die Anordnung der Beklagten daher die Grenzen billigen Ermessens gemäß § 106 GewO. Antragsgemäß war dies festzustellen.

    In Gänze:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe…il20090615.html

    Andere Fundstelle:
    http://www.teildienst.schichtplanfibel.de/

  • Funkstrecke mit Lavaliermikro

    • schallereignissortierer
    • 21. Mai 2010 um 13:50
    Zitat

    Als PA sind 4 EV Evid 4.2. verbaut. Diese sind an den Wänden mit Wandhalterungen befestigt. Angesteuert wird das ganze mit einem Powermixer 2x 300 Watt.

    Wenn ich da mal gleich die Laufzeitverzögerung auf den Markt werfen "darf".

    Das hintere Boxenpärchen -also das, was weiter weg im Kirchenschiff an den Wänden hängt, muss unbedingt verzögert werden, damit man hinten im Saal den Pfarrer nicht zweimal hört.

    Einmal aus den hinteren -den Zuhörern näher liegenden- Boxen und ein zweites mal etwas später aus den vorderen Boxen,weil sich der Schall nunmal nur mit ~330m/s ausbreitet.

    Das sind bei ~16 Metern immerhin schon 50ms und das macht die Sprachverständlichkeit komplett zur Sau.
    Zum Beispiel ein Behringer DEQ 2496 hat neben seinen umfangreiche Filtermöglichkeiten und einem für Sprache allemal tauglichem Kompressor ein entsprechendes Delay an Bord, der kostet runde 280 Euro und das wird Deine Wiedergabe deutlich verbessern.

    Passt ja auch vom Amp her, eine Seite das vordere Boxenpärchen und die andere Amp Seite das hintere Boxenpärchen und beide Paare in der Laufzeit angepasst:

  • Ebay mal wieder SHURE "professional" Funkmikro Fälschung

    • schallereignissortierer
    • 21. Mai 2010 um 12:15

    Meines Wissens gibt es keinen SHURE "professional" Receiver, der BETA87C heißt, der nur zwei Festfrequenzen hat, der oben eine Ladeschale für die Mikros hat, der keine Anzeige für den Diversity Empfang hat, der Frquency auf dem Display stehen hat, der keinen Audio Level anzeigt und dessen Rückseite sich so präsentiert:

    Selbst die Frequenz Belegung der Kanäle A + B stimmt nicht, wenn Du mal genau auf den Frequency Aufkleber schaust.

    A= 830 und B= 866 MHz, auf der Vorderseite ist es genau umgekehrt.

    Also dümmer fälschen geht kaum noch...

  • Ebay mal wieder SHURE "professional" Funkmikro Fälschung

    • schallereignissortierer
    • 21. Mai 2010 um 11:36

    Eine wirklich "schöne" Fälschung, "Frquency Display" naja über den Rest sollten man sich nicht weiter auslassen.
    http://cgi.ebay.de/Shure-BETA87C-/200473230026?cmd=ViewItem&pt=DE_Elektronik_Computer_Audio_Hi_Fi_Mikrofone&hash=item2ead22baca

  • bitte löschen, danke

    • schallereignissortierer
    • 27. März 2010 um 11:18
    Zitat

    Gebraucht wir der Wagen , mit Fahrer, um ca. 21.00 Uhr und von da aus geht es, nach hoffentlich erfolgreichem Antrag, ca. 10 km weit nach Solingen in die Disco.

    [off topic]wo gehts denn nach nicht erfolgreichem Antrag hin?[/off topic]

  • Zwei Orchester auf einer Bühne

    • schallereignissortierer
    • 27. März 2010 um 00:07

    Nachdem die Premiere + der zweiten Vorstellung geschafft ist, es war letztendlich alles viel einfacher, als befürchtet.

    Graben Dirigent hatte nur einen (analogen) Video Monitor vom Hinterbühnenorchester und vice versa.
    Audio Monitor gab es nur einen für den Hinterbühnendirigenten plus einem "Nein, Sie schalten das Mikroport in Zukunft NICHT! aus, wenn Sie aufs Klo gehen" für eine Sängerin.

    Dafür als "Ausgleich" 14 (vierzehn) Videomonitore rund um und vor der Bühne, auf denen der Grabendirigent läuft.

    Die Musik muss man wirklich sehr mögen...

  • Einspieler bearbeiten als ob sie aus einem Nebenzimmer kämen

    • schallereignissortierer
    • 5. März 2010 um 23:44
    Zitat

    ...ist der Freeware? Ich denke eher nicht oder?

    Nein, der kostet schon einiges. ~500 Euro.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

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