ZitatMein Vorschlag wäre es, Warnungen nur noch zu veröffentlichen, die von Amtswegen oder nachweislich belegbar sind (Gerichturteile).
Nur bis es zu einem solchen Urteil kommt, dauert es oft viel zu lange.
Gerade hier im Veranstaltungssektor werden in Hinsicht auf Zahlfristen Kompromisse eingegangen, die in der Wirtschaft keineswegs üblich sind und nur der Toleranz und Leidensfähigkeit des Gläubigers zu verdanken sind.
Im vorliegenden Falle wäre es also der einzig richtige Weg, gemäß § 286 Abs. 3 BGB den Schuldner nach 30 Tagen in Verzug zu setzen und die gerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. So hätte jeder der Gläubiger relativ schnell einen Mahnbescheid erwirken können.
Zitat(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Vielleicht sollte man doch bei manchen Schuldnern einfach den gesetzlichen Weg gehen und sich nicht auf eine "freundliche" Art -unter dem Hinweis "das regelt sich alles, wenn mein Auftraggeber gezahlt hat"- abspeisen und vertrösten zu lassen.
Denn zwischen dem Gläubiger hier und dem Auftraggeber für (z.B.) Crewdispo besteht überhaupt kein Bezug. Die Leistung hat der Gläubiger gegenüber Crewdispo erbracht -mithin ist auch der Zahlungsanspruch begründet- und ob Crewdispo von Auftraggeber Geld erhält, muss den Gläubiger null interessieren. Das ist ausschließlich das Geschäftsrisiko von -in diesem Fall- Crewdispo.
Zum Thema Verzug, Zahlungsfristen:
http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
P.S. Ach ja, bevor ich es vergesse:
Dieser Beitrag stellt natürlich nur meine persönliche Meinung dar und soll auf keinen Fall als Rechtsberatung verstanden werden.