Bitte den Beitrag von stb 2 x lesen. Das ist wichtig.
Auch wer beispielsweise jahrelang neben seinem Hauptjob sich im Bereich der Veranstaltungstechnik tummelt, dort zu schicken Dumpingpreisen arbeitet und ein ordentliches Minus einfährt, mit dem er dann die Steuerlast aus den übrigen Einkünften drückt, kann folglich auch mit einer ansprechenden Nachzahlung rechnen (wenn die vorläufigen Bescheide wg. Liebhaberei geändert werden), je nach Ausprägung komtm da auch einiges Zusammen.
Fazit: besser jemanden Fragen der sich auskennt.
Am Rande noch der Hinweis zu den Ausführungen von Herrn Ringhoff
"und bis man sich umsieht, steht der Gerichtsvollzieher vor der Türe, der einen Vollstreckungsbescheid vom Finanzamt in der Hand hält und die restlichen 10.000,- EUR nebst Zinsen haben möchte. Das Finanzamt muss nämlich keinen Mahnbescheid beantragen.
Und schon steht man in der Schuldnerliste, Schufa etc. "
Das ist sachlich falsch. Ein Gerichtsvollzieher wird von der Finanzverwaltung eigentlich nur zur Durchsetzung von Haftbefehlen eingesetzt. Für die übrigen Außendienstmaßnahmen, z.B. die Vollstreckung in Wohn- oder Geschäftsräumen, Schließfachöffnungen etc... haben die Finanzämter eigene Vollzieher.
Mit "Schuldnerliste" ist vermutlich die entsprechende Kartei beim Amtsgericht gemeint. Darin wird man eingetragen, wenn man die EV(eidesstattliche Versicherung, früher Offenbarungseid) abgegeben hat, sich davor zunächst gedrückt hat (und Haftbefehl erlassen wird) oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde.
In die Schufa gelangt man bei Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung nur mittelbar, z.B. weil die Bank eine Kontenpfändung durch das Finanzamt meldet, aber ganz sicher nicht durch Meldung durch die Finanzverwaltung.
"Selbständig machen" nur mit Internetforenweisheiten sollte man besser lassen. Da grundsätzlich die wirtschaftliche Existenz dranhängt sollte man wirklich einen Fachmann aufsuchen.
Ich weiss nicht woher die Startups die Info haben dass man in den ersten 2 Jahren keine Steuern zahlen muss. Das ist schlicht falsch, es sei denn man macht den von MrRinghoff weiter oben beschriebenen Fehler. Je nach Dimension oder Unternehmensform hängt übrigens auch noch die Gewerbesteuer dran...
Viele Grüße und viel Erfolg mit Deinem Unternehmen,
Volker