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Warum hast Du hier die Überschrift GWG gewählt?
Gibts hier Änderungen bei den GWGs? (Habe bisher ehrlich gesagt mich nicht mit den Details von diesem Staatsschuldenbeschleunigungsgesetz gekümmert...) -
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut
ZitatAb 2010 wird durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (vom Bundestag am 4.12.2009 beschlossen) die Möglichkeit der Sofortabschreibung bis zu Anschaffungskosten von 410 Euro wieder eingeführt.
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Es wird Änderungen geben. Zum einen die schwachsinnige Senkung der Umsatzstezer bei Hotelübernachtungen auf 7%.
Dann wird bei den GWG fast der alte Zustand wiederhergestellt. Aus dem Haufe.de Service:
"Über das Unternehmensteuerreformgesetz mussten geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 EUR beim Erwerb ab 2008 zwingend sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Kostete das Anlagegut zwischen 150,01 und 1.000 EUR, gibt es gem. § 6 Abs. 2a EStG eine zwingende Poolbewertung über 5 Jahre mit jeweils 20 % AfA.
Hier soll bei den Gewinneinkünften ab 2010 ein Wahlrecht eingeführt werden:
* Die Sofortabschreibung für GwG bis 410 EUR ist alternativ zur Höhe von 150 EUR möglich. Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 EUR übersteigt, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen.
* Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 EUR gilt nur, wenn die Sofortabschreibung für GwG bis 150 EUR gewählt wird.Erstmalige Anwendung
Die Neuregelung ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 16 Satz 14 EStG-E).Für die einheitliche Wahlrechtsausübung gibt es eine wirtschaftsjahrbezogene Betrachtungsweise.
Durch das Wahlrecht werden Unternehmer, bei denen die Sammelposten-Regelung zu einer spürbaren Reduzierung der Aufzeichnungspflichten geführt hat, nicht gezwungen, sich erneut umzustellen.
Hinweis
Die Regelung bei den Überschusseinkünften gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 Satz 2 EStG bleibt inhaltlich erhalten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR können weiterhin sofort als Werbungskosten abgezogen werden."Auf gut deutsch können z.B. Computer über 410€ wieder über die Nutzungsdauer von z.B. 3 Jahren abgeschrieben werden.
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oder mal für Praktiker:
je nach Ausgang der Abstimmung nachher sollte man z.B. die Anschaffung der nächsten 1000 LED-Spots für 300 Euro das Stück für die nächste Gartenparty vielleicht doch bis nächstes Jahr vertagen (und dann vermutlich direkt bis zur Messe warten wegen neuer Modelle)...
Vg,
Volker -
...jedes Jahr ein anderer Scherz aus der Gesetzeskiste...
Das erinnert mich an das Rauchverbotsbrimborium in Bayern...
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Wie hieß es bei 1live heute morgen so schön:
"Wachstumsbeschleunigung kannte man früher nur in der Pubertät.
Aber was macht man da?
Man hat unreife Ideen und gibt viel Geld für die falschen Sachen aus ..." -
Berliner Laienspielschar!
Kasperletheater vom feinsten. Erst wurde die GWG Grenze vor 2 Jahren auf die nicht zu gebrauchenden 150.- reduziert, und nun wird wieder auf den alten Stand zurückgerudert. Bei der Gelegenheit frage ich mich was die blöden 10.- hinter der 400 sollen? Warum nicht gleich 450.- oder 500.- Netto GWG Grenze?
Aber wie ich schon sagte: Kasperleverein!Zumindest merkt man das wieder schwarz regiert wird. Die seinerzeitige Herabsetzung der GWG auf 150.- konnte man nur als dümmlichen Treppenwitz ewiger Sozialisten verstehen. Das war mit der größte Schwachsinn aller Zeiten!
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Nicht zu vergessen das die degressive Abschreibung 2009/2010 durch das Konjunkturpaket I wieder angeführt wurde. Das ist viel interessanter. Der Satz von 410€ ist aus der Euroumstellung geschuldet. Damals waren es 800Mark

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Ich schaufel das hier mal wieder aus. Wie sieht es denn mit der selbstständigen Nutbarkeit aus? (billig)Lautsprecher, (billig)Endstufen, Mikros etc...
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Jedes Teil ist doch einzeln vermietbar, dafür wird es doch angeschafft!
Mikrofon 5.- , eine Box 17.-, eine Endstufe für 20.- usw. Alles plus MwSt...warum sollte das nicht einzeln nutzbar sein?
Wir betreiben doch unter anderem einen "Vermietladen" für so Zeugs. Anders wäre es doch quatsch, könnte man dann ja ganz sein lassen!Die 400.- GWG sind doch das einzige Mittel um kurzfristig Gewinn vom Umsatz in Sachwerte zu wandeln, bevor die Wegelagerer der Berliner Zasterbehörde sich das als "Einkommenssteuer getarnt" in die Taschen stopfen.
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ok, soweit hab ich nicht gedacht, hab nur gedacht mit nem mikro allein fang ich wenig an... aber das würde ja bei so gut wie allen Gerätschaften aus unserer Branche zutreffen.
Danke für die schnelle Hilfe! -
Vorsicht ist geboten! Einem Kollegen haben sie die GESAMTEN Traversen zusammengelegt. Diese muss er nun als Einheit abschreiben, auch wenn einzelne Teile als GWG gelten könnten. Warum das so ist? Tja... das wissen die, die sich im Leben auskennen^^
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das ist zwar im anschaffungsjahr richtig teuer, wird dann aber im nächsten jahr wieder billiger

außerdem macht das ja auch sinn für die eigenen bücher. da kann man einfacher absehen wo man so steht