Die kleine T5 Maschine (glaube 1.9 TDI) ist grade bei beladung zu schwach auf der Brust, und bei entsprechendem (Gaspedal-)Nachdruck auch recht durstig. Da lohnt es sich, in die nächstgrößere Ausbaustufe zu investieren.
mfg
Die kleine T5 Maschine (glaube 1.9 TDI) ist grade bei beladung zu schwach auf der Brust, und bei entsprechendem (Gaspedal-)Nachdruck auch recht durstig. Da lohnt es sich, in die nächstgrößere Ausbaustufe zu investieren.
mfg
Zitat von "Tobias Zw."
Es würde der Professionalisierung des Forums gut tun. Und auch die Relativierungsversuche "Wird schon nicht so schlimm sein" haben hier eigentlich nichts verloren. Wir als professionelle und hoffentlich im Regelfall gut ausgebildete Techniker haben dem Publikum und den Künstlern gegenüber, die die Gefahren bei einer Veranstaltung nicht selber abschätzen können, eine erhöhte Verantwortung und sollen sie nicht noch vorsätzlich schädigen.Und selbst als nachgewiesen humoriger Mensch finde ich die Flaxerei zu dem Thema (s.o.) nicht lustig.
MfG Tobias Zw.
als meister der va-technik solltest du dich mit arbeitsschutz auseinander gesetzt haben. daher solltest du dich mit dem abschätzen von gefahren auskennen. ebenso hast du den MAK-Wert (für alle MAK= Maximale Arbeitsplatzkonzentration eines beliebigen Stoffes) für diesen Stoff richtig angegeben. Diese liegt mit 26 g / m³ für einen vernebelten Stoff schier unerreichbar hoch, es ist daher meiner Meinung nach technisch schon gar nicht möglich, diesen Wert zu überschreiten, ohne die Flasche mit dem Zeug auf die Bühne zu kippen. Ich will nichts verharmlosen und auch nicht auffordern, solches Zeug zu benutzen. Ganz im Gegenteil, ich bin der Meinung, man sollte ausschließlich zertifiziertes Nebelfluid verwenden. Was ich aber nicht gut finde, ist die Dramatisierung und Aburteilung hier im Forum. Denn solches zu unterlassen, würde der Professionalität hier denke ich noch viel besser bekommen.
MfG
ziemlicher esoterik-kram meiner meinung nach. am besten noch ein kimber-select xlr für 1000 euro den meter mitbestellen...
mfg
nur wer braucht die (wirtschaftlich)?
mfg
vorallem glaube ich nicht, dass es steuerlich wie versicherungstechnisch ein grosser schritt vom 5 tonner zum 7,49 tonner mit vernünftiger bühne usw ist. verbrauchen wird der auch nicht grossartig mehr, da beide nen nicht grade windschnittigen koffer haben. und soviel ich weiss, ist man unter 7,5 to zul gesamtgewicht auch noch nicht vom sonntagsfahrverbot betroffen
mfg
eben, es muss zb mit schellen eine formschlüssige verbindung herbeigeführt werden. selbst dann wäre es aber nicht unbedingt ideal konstruiert.
mfg
ich würde sagen, das ist so nicht zulässig.
aus folgenden gründen: wir haben hier keine wirklich feuersichere und formschlüssige verbindung. alles was vorliegt ist ein kraftschluss, und der auch nur solange der ratschgurt hält und nur die schwerkraft und keine seitliche oder sonstige kraft wirkt.
mfg
naja dier MAK-Wert liegt mit 10ml/m³ bzw 26g/m³ schon sehr hoch. diesen wert wirst du mit keiner nebelmaschine erreichen. Die Wirkungsweise bei geringen Dosen (mit denen wir es bei Vernebelung sicher zu tun haben) besteht in der Reizung der Schleimhäute, sprich ähnlich (wenn auch wesentlich milder) wie Tränengas. Zu Nervenschäden oder Organschäden kommt es, wenn man das Zeug säuft.
Keine gute Wahl, aber wahrscheinlich nicht direkt gesundheitsgefährdend. Wahrscheinlich weniger schädlich als der Grill, wie du eben schon gesagt hast.
Ist übrigens das gleiche Zeug, mit dem mancher Winzer früher seinen Wein gepanscht hat.
Nimm aber doch lieber getestetes Nebelfluid.
MfG
das ist ein duspol. mit diesem kann man an stromkreisen spannung, strom, widerstand usw. messen. sollte zur standardausstattung eines jeden werkzeugkasten gehören. bevor du allerdings selbst anfängst, an starkstrom zu basteln, überlass das leuten die das erstens dürfen und zweitens deshalb meistens auch können, sprich elektriker und solches volk.
mfg
gebrückte beinschalter entbinden aber trotzdem nicht von der benutzung der beine. genügend lifte haben eben diese schalter gebrückt, damit man auch mal "halblegal" im hinterletzten winkel, wo man vllt nicht alle 4 beine stecken kann, nicht mit einer (oft noch viel unsichereren) leiter arbeiten muss. habe ich (leider) selbst schon bei den besseren firmen erlebt.
jeder leser hier der in zukunft so nen alpi benutzt, sollte an den jetzt verschiedenen kollegen denken, und was die persönlichen lehren aus einer solchen tragödie sein. denn solche sachen sind vermeidbar.
mfg
mein beileid an die familie. bleibt nur zu hoffen, dass er uns allen im gedächtnis bleibt, wenn wir wieder unter die decke fahren.
mfg
oben wurde doch unter anderem von zeltveranstaltungen bis 500 leuten geredet oder habe ich mich da grob verlesen? würde dir daher 2 tops c4 oder c7 mit entsprechend 2-4 c7 bässen empfehlen. systemamps braucht man schon, aber dann hat man ein wirklich rock'n roll erprobtes, dauerhaft wertbeständiges system. und man kann, sofern irgendwann mal mehr bedarf ist, am gebrauchtmarkt problemlos aufstocken.
mfg
kannst dich auch mal auf den diversen gebrauchtmärkten der branche umschauen, sprich hier um b2b oder zb bei thomann im kleinanzeigenbereich. da würde ich für 8000 euro mal nach gebrauchtem KS oder D&B C-Serie suchen. ist von der qualität sicherlich besser als fohhn und seeburg. ausserdem ist grade viel C-serie auf dem markt und für 800 euro bekommt man schon denke ich ausreichend material.
mfg
für wirklich professionelle anwendungen führt kein weg an Genie ST-25 vorbei. nicht ganz günstig, dafür jahrelang bewährt, wirklich sehr robust und ausdauernd einsetzbar. meiner meinung nach mit dem ST 20 zusammen einer der besten gabellifte.
mfg
hm, empfehle dir mal http://www.partyrent.de für sowas
mfg
hm ja und nein. natürlich kann er die reparatur ablehnen. nur ist für mich immer die frage, was einem seine 200 euro wert sind. oft genügt es in einem solchen fall mal einen netten schrieb vom anwalt des vertrauens aufsetzen zu lassen, und dies dem unternehmer zukommen zu lassen. wirkt wunder, weil der unternehmer eben weiss, dass er der beweislastumkehr unterliegt, und es nicht nachweisen KANN.
mfg
liest eigentlich keiner was ich poste?
sollte es sich um einen verbrauchsgüterkauf handeln, hat der händler auf jeden fall gewährleistungspfilicht. in den ersten 6 monaten trifft ihn ausserdem die beweislastumkehr, also er muss nachweisen, dass der teller nicht schon bei übereignung an den käufer defekt war. dies wird ihm unmöglich sein.
mfg
die lasst ihr schon aussm käfig solange noch kein soundcheck is?
komische sitten in den alpen ![]()
mfg
also nach §§ 474, 475 476 BGB sieht es wie folgt aus: wenn du verbraucher bist nach §14 BGB und der verkäufer unternehmer nach §13 BGB und es sich um ne bewegliche sache handelt, haben wir es hier mit verbrauchsgüterkauf zu tun. aus §475 geht hervor dass der verkäufer die garantie nicht ausschliessen kann. ausserdem sagt § 476, dass eine beweislastumkehr herrscht die ersten 6 monate nach kauf, sprich es kann davon ausgegangen werden, dass ein sich jetzt zeigender mangel schon im zeitpunkt des gefahrenübergangs, also der warenübergabe, vorgelegen hat. darum hast du einen sachmangel nach § 434 vorliegen, der dich berechtigt, aus §§ 437, 439 nachbesserung zu fordern. diese geht zu lasten des verkäufers.
ich würde mir die rechnung nicht gefallen lassen.
mfg
http://www.lightproaudio.at/clone/blue_moo…clone_0009.html
will ja nicht meckern ![]()
links im bild, müsste der als tech nicht eigentlich sowas wie schuhwerk tragen? zumindest hätte er nen helm aufsetzen können ![]()
mfg