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garantiefall ja nein???????

  • dominic huber
  • 21. Juli 2007 um 11:36
  • manuela
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    9.103
    • 21. Juli 2007 um 23:47
    • #21

    ohne Kaufbeleg zahlst du die Reparatur auf jeden Fall selber.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

    2 Mal editiert, zuletzt von manuela (21. Juli 2007 um 23:49)

  • Oliver Derks
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    3.316
    • 21. Juli 2007 um 23:48
    • #22
    Zitat von "dominic huber"

    hk schreib nix verlang geld und schreib ne rechnung.
    hk sagt membran kaputt, zuviel dampf ist durchgebrannt,euer fehler.

    ich bin mir nicht zu 100 prozent sicher da ich den kaufbeleg zur zeit nicjt zur hand habe.aber da das system erst 1 jahr alt ist(angabe des veranstallter meines vertrauens) müsste es gesätliche gewährleistung sein.


    Check out: Unterschied Gewährleistung und Garantie!
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

  • dominic huber
    Beiträge
    24
    • 21. Juli 2007 um 23:54
    • #23

    uno momento ich glau ich hab da wieder was falsch verstanden :oops: ich denke es ist gesätliche gewährleistung,da ja ein kauf vom veranstalltungshaus stattgefunden hat und das erst vor 2 monaten.ich verstehe aber wiederum nicht wieso er nur eine garantie von 1 jahr gibt.gesäztlich vorgeschrieben sind doch 2 jahre,oder?

  • manuela
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    • 21. Juli 2007 um 23:58
    • #24

    Oliver den Gewährleistungsanspruch hat er aber doch gegernüber dem Verkäufer der Ware. Daß der Hersteller als Reparaturfirma sein Geld bekommt stell ich auch nicht in Frage. Jedoch zahlt das nicht der Kunde weil noch keine 2 Jahre her. Falsch oder richtig ?

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • manuela
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    • 22. Juli 2007 um 00:00
    • #25
    Zitat von "dominic huber"

    uno momento ich glau ich hab da wieder was falsch verstanden :oops: ich denke es ist gesätliche gewährleistung,da ja ein kauf vom veranstalltungshaus stattgefunden hat und das erst vor 2 monaten.ich verstehe aber wiederum nicht wieso er nur eine garantie von 1 jahr gibt.gesäztlich vorgeschrieben sind doch 2 jahre,oder?

    für Neuware, ja.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • dominic huber
    Beiträge
    24
    • 22. Juli 2007 um 00:04
    • #26

    also ganz kurz ich hab anspruch gegenüber dem veranstalltungshaus da der kauf nur 2 monate zurückliegt.nix hk nix blabal ok dann wären doch alle meine fragen geklärt :) toppstens

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    • 22. Juli 2007 um 00:09
    • #27
    Zitat von "Manuela"

    Oliver den Gewährleistungsanspruch hat er aber doch gegernüber dem Verkäufer der Ware. Daß der Hersteller als Reparaturfirma sein Geld bekommt stell ich auch nicht in Frage. Jedoch zahlt das nicht der Kunde weil noch keine 2 Jahre her. Falsch oder richtig ?

    Das grundsätzliche Problem ist die Beweislast-Umkehr nach 6 Monaten.

  • dominic huber
    Beiträge
    24
    • 22. Juli 2007 um 00:13
    • #28

    und manuela kaufbeleg hab ich bin nur momentan nich zuhause

  • Oliver Derks
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    • 22. Juli 2007 um 00:22
    • #29

    In diesem speziellen Fall würde ich mich nicht so schnell auf eine Aussage (pro/ contra Garantie) hinreißen lassen wollen.

    Ich für meinen Teil bin in diesem speziellen Fall mit unserem Haus & Hof Boxenbauer recht verwöhnt. Daher bin ich der Meinung, dass ein aktives oder mit Hersteller Controller betriebenes System nicht kaputt gehen sollte (spezielle Fälle wie z.Bsp. Weichkochen der Basspappen durch TurnTabels oder HT sterben durch extreme Spitzen wie plötzliches Koppeln usw.).

    Uns PRO´s ist aber bekannt das in der Consumer Sparte - und dazu gehört HK nun mal (zumindest diese Serie) - die Limiter in der Regel der Qualität eines normalen Peak Limiters entsprechen. Ich kenne die Actor Serie nun nicht all zu gut .... Würde aber mal vermuten, dass dem so ist.

    Denn währen gescheite Peak & RMS Limiter verbaut, wäre die Gefahr einer Beschädigung doch deutlich geringer.

    Stellt sich nun also die Frage: Ist ein aktiv System anders zu bewerten als ein LS mit Amp?

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 22. Juli 2007 um 00:54
    • #30
    Zitat von "Oliver/ RodeVT"

    Stellt sich nun also die Frage: Ist ein aktiv System anders zu bewerten als ein LS mit Amp?

    genau da gehts um die Wurst...

    Ich vertrete die Ansicht, daß in einem Aktivsystem die Pappe lediglich intern angeschlossen ist und somit als Bestandteil der Elektronik zu sehen ist, während bei einem Passivsystem jederzeit auch jeder andere Amp direkt an der Pappe angeschlossen werden kann, was eine Überlastung zB durch zu große Amps, ermöglicht.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Oliver Derks
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    • 22. Juli 2007 um 01:30
    • #31
    Zitat von "Manuela"

    Ich vertrete die Ansicht, daß in einem Aktivsystem die Pappe lediglich intern angeschlossen ist und somit als Bestandteil der Elektronik zu sehen ist, während bei einem Passivsystem jederzeit auch jeder andere Amp direkt an der Pappe angeschlossen werden kann, was eine Überlastung zB durch zu große Amps, ermöglicht.

    Ja, das ist grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen.
    Jedoch bekommst du auch mit einem der Belastbarkeit angemessenem Amp ein Chassis kaputt gerockt. Zumindest so lange keine passencen Limiter, also besonders bei Bass Anwendungen RMS Limiter, implementiert sind.

    In der Tat ein schweres Thema ....
    Selbst mit den besten Limitern bekommst du z. Bsp. mit einem von einem Plattenspieler verursachten leichten Kopplung in kurzer Zeit ein Bass Chassis weich gekocht.
    Was ich damit sagen will: Dem Hersteller stehen viele Möglichkeiten offen, die Garantiereparatur abzulehnen.

  • tufkacaho
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    • 22. Juli 2007 um 02:10
    • #32

    liest eigentlich keiner was ich poste?

    sollte es sich um einen verbrauchsgüterkauf handeln, hat der händler auf jeden fall gewährleistungspfilicht. in den ersten 6 monaten trifft ihn ausserdem die beweislastumkehr, also er muss nachweisen, dass der teller nicht schon bei übereignung an den käufer defekt war. dies wird ihm unmöglich sein.

    mfg

  • marcoboy
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    • 22. Juli 2007 um 09:55
    • #33

    Nicht nur durch falschen Amp etc geht ein Treiber kaputt sondern auch wenn der Treiber im Gehäuse nicht optimal spielt und wenn man da noch so einiges anhebt ... Sicher kann man von einen aktiven System ausgehen das da auch nix kaputt gehen kann. Das kann man bei Meyer oder K&F auch erwarten, aber nicht bei HK. Da liegt bei Entwicklung das Produktutes die Schwerpunkte ganz wo anders. Wo kann sich jeder denken.

    Sehen wir es doch mal so im Grunde war die Reparatur recht billig.

  • Discodeisli
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    481
    • 22. Juli 2007 um 12:04
    • #34

    Hallo......

    Da ein Speaker ein mechanisches Bauteil ist und keiner von uns in diesen rein schauen kann, muss man die Sache etwas anders sehen. Ob Aktiv oder passiv spielt da keine Rolle. zu 99 % gibt es keine Garantie auf Speakern .

    Wie schon ein vor Redner schreibt gibt es auch DJ die von den Roten LED`s geblendet werden und dann wird der Trimmer am Master noch bis zum Anschlag aufgedreht oder die Anlage wurde an einen Aggregat betriebe u.s.w. Möglichkeiten gibt es viele. Ein Limiter erkennt kein übersteuertes oder zerhacktes Signal bei 0db! Eigendlich wird ja nur der Strom gemessen und die temp. am Speaker Simuliert.

    Hk gibt, so glaube ich 5 Jahre Garantie auf deren Systeme. Da ist es egal von wem ich das System kaufe ob von Herrn Müller in Berlin oder Herr Meier aus Köln. Wenn ich das richtig gelesen habe ist das System dann schon älter als 4 Jahre da ja nur 1 JAHR Garantie und in der Zeit kann die Anlage schon einige male vom LKW gefallen sein oder so ähnlich. Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.

    Da gibt es einen oft genannten Begriff; Kulanz einfach mit HK reden, das kann Wunder bewirken.

    G.Deisler

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    • 22. Juli 2007 um 13:38
    • #35
    Zitat von "Carlo Hohmann"

    liest eigentlich keiner was ich poste?

    Doch schon - deine Frage kann man aber nicht so einfach mit ja oder nein Beantworten.
    Schau doch einfach mal auf den letzten Satz meines letzten Postings!

  • tufkacaho
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    418
    • 22. Juli 2007 um 13:41
    • #36

    hm ja und nein. natürlich kann er die reparatur ablehnen. nur ist für mich immer die frage, was einem seine 200 euro wert sind. oft genügt es in einem solchen fall mal einen netten schrieb vom anwalt des vertrauens aufsetzen zu lassen, und dies dem unternehmer zukommen zu lassen. wirkt wunder, weil der unternehmer eben weiss, dass er der beweislastumkehr unterliegt, und es nicht nachweisen KANN.

    mfg

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 22. Juli 2007 um 16:40
    • #37

    Also da ich weis, das in diesen neuen Serien von HK recht gute Limiter arbeiten, der Nutzer nach seiner Aussage keinerlei Fehlbedienung sich vorwerfen kann ist ja eigentlich nur noch möglich das der Fehler schon im Vorfeld vorhanden war und nun nurnoch ausgelöst wurde. Ich gehe davon aus, das der Verkaüfer die Anlage auch schon zur Vorführung und zum Verleih hatte und eben hierbei schon schrott gefahren wurde. Ich würde die Rechnung zum Verkäufer bringen und Ihn bitten das mit HK zu klären den ehrlich gesagt, nach drei Veranstaltungen ohne Fehlbedienung kann das nicht sein wenn nicht schon ein Vorschaden vorhanden war.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • fschleif
    Beiträge
    950
    • 23. Juli 2007 um 10:27
    • #38

    Ich wüde mich auch direkt an den Verkäufer wenden, denn der ist Dein Ansprechpartner. Einen defekten Neuwagen reklamierst Du auch beim Händler und nicht beim Hersteller.
    Die Frage nach der Beweistlast ist etwas heikler: liegt sie auf seiten des Verkäufers (also innerhalb des halben Jahres), bist Du auf jeden Fall aus dem Schneider.
    Liegt sie auf Deiner Seite, würde ich die Position vertreten, dass Du den Fehler auf der Seite des MAterials nachgewiesen hast (wenn du bei dem Händler der Argumantation aus diesem Thread folgst). Also:
    Zunächst weist Du als Anwender Deine Sachkenntnis aus. Das geschieht dadurch, dass Du zum einen den tehcnischen Aufbau (Limiter, Stromversorgung) erläuterst und zum weiteren Probleme des Eingangssignals ausschliesst. Das kannst du glaubsthaft machen, wenn Du darlegst, nach welchen Kriterien Du das Signal im Eingang auspegelst. Ist das fachlich fundiert, sollte Dir niemand mehr mit der Vorwurf der Fehlbedienung kommen können.
    Was alles wietere angeht, stimme ich mit Manuela überein. Bei einem Aktivsystem darf das Chassis als Bestandteil der Elektronik gesehen werden. Ein Defekt durch Überlast DARF also nicht ausftreten (wie gut ioder schlecht die Limiter arbeiten, steht nicht zur Debatte: der Herstaller verbaut ein Limiter geschütztes System, der Kunde muss sich also auf deren Funktionieren verlassen können. Arbeiten sie nicht zuverlässig, ist das das Problem des Händlers bzw. des Herstellers).
    Einen Schaden durch mechnische Einflüsse( der berühmte Sturz vom LKW) lässt sich leicht aussschliessen, da deutlich Spuren am Gehäuse zu sehen sein müssten.
    Sind die Kisten also vor dem Kauf überfahren worden, ist das nicht Dein Bier, da Du einen rechtsgültigen Kausfvertrag besitzt ,der die einwandfreie Funktion der Ware bestätigt. Deinem Händler obliegt es jetzt, den Schaden zu übernehmen, oder seinerseits bei HK einen Produktionsfehler nachzuweisen. das kann in Deienm Fall z. B. eine falsche Scheingspulen Justierung gewesen sein. problem ist, dass man das nach erfolgter Reparatur (sprich Reconing) nciht mehr nachwesien kann. Geht man allerdigns von einer Übersteuerung im Stereobetrieb bei Konserve aus, so darf in weiten Grenzen eine gleiche Belastung beider Kanäle angenommen werden. Untersuchtman nun die anderen Basschassis (hast Du 4 Subs oder 2?), so sollte man auch "Spuren" an den anderen Pötten finden (läuft ein Bass kurz vor Durchbrennen, sieht man z.B. an der Verklebung der Schwingspule Verfärbungen oder beginnende Blasenbildung etc.) Sind eie anderen Chassis jungfreulich und weist das Ghäuse keine äusserlichen Beschädigungen auf, wird ein gutahcter mit großer Sicherheit zum Ergebnis kommen, dass ein Produktionsfehler vorliegt.
    Wenn Du in dieser Art argumentierst, kann eigentlich wenig passieren.

    Enscheidend ist hierbei jedoch, dass Du als Anwender den Eindruck einer fundiereten Sachkenntnis hinterlässt. Das fängt inhlatlich an und erstreckt sich auch auf die Formulierung, Argumentationsaufbau etc. Wenn Du hier also eine schriftliche Stellungnahme abgeben möchtest, würde ich Dir raten, sie zunächst z. B. dem Forum zur Diskussion zu stellen. Ist sie dann von den erfahrenen Usern "plangeschliffen" würde ich mich an die entsprechenden Stellen (sprich: zunächst Deinen Händler) wenden.

    In der Hoffnung geholfen zu haben

    frank

  • dominic huber
    Beiträge
    24
    • 23. Juli 2007 um 13:01
    • #39

    Vielen Vielen Dank

    mehr kann ich nicht sagen.

    ihr seid einfach genial

    zu frank es sind 4 subs

  • fschleif
    Beiträge
    950
    • 23. Juli 2007 um 18:29
    • #40

    Na dann - wie sieht denn das Chassis den 2. Subs von der gleichen Seite aus? Bei einer Überlastung der Speaker sollte es dann ja auch Schäden davon getragen haben.
    Mit einer solchen Argumentation solltest Du recht weit kommen...

    GRuss

    Frank

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