Zitat von "Seven"
Und wenn in den Festzelten irgendwann mal die ehrenamtlichen/freiwilligen Helfer ausgehen, die beim Zeltbau, hinter der Theke und an allen sonstigen Ecken auf freiwilliger Basis für die feiernde Gemeinde schwitzen, dann wird es duster.
ot, aus der aktuellen Rechtsprechung:
Hat das oberste deutsche Finanzgericht beschieden, dass: "Gutachterliche Stellungnahmen im gerichtlichen Auftrag keine ehrenamtliche Tätigkeit darstellen und damit steuerpflichtig sind." ![]()