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Beiträge von Mechwerkandi

  • Alternative zu Seeburg TSE-Infra...?

    • Mechwerkandi
    • 25. Februar 2005 um 09:07
    Zitat von "Sound-Klinik"


    Eine Frage: Wer braucht eigentlich wirklich diese "Infras" ? :roll:


    Alle, für die der D&W-Katalog als von Gott gegeben erscheint...

  • Bauplan mod.Version ARLS

    • Mechwerkandi
    • 25. Februar 2005 um 08:51

    Jepp, sicher.
    Hab' selber schon Erfahrungen damit gemacht, allerdings im Bereich Maschinenbau, rechtlich tut sich das aber nichts.

    Wenn Du das Produkt für den Eigen-Gebrauch "nachempfindest", ist da sowieso nix dran zu rütteln.
    Ich möchte sogar mal behaupten, wenn Du vier Stück von den Dingern an irgendwen "für gebraucht" verkaufst und sonst Deine Kohle mit was anderem verdienst, passiert Dir da auch nix.

    Diese ganze Patentgeschichte ist auch ausgesprochen aufwändig und teuer, für ein Lsp. Gehäuse, wo mal ein paar Stück zusammengebastelt werden, das lohnt sich einfach nicht.

  • Bauplan mod.Version ARLS

    • Mechwerkandi
    • 25. Februar 2005 um 08:51

    Jepp, sicher.
    Hab' selber schon Erfahrungen damit gemacht, allerdings im Bereich Maschinenbau, rechtlich tut sich das aber nichts.

    Wenn Du das Produkt für den Eigen-Gebrauch "nachempfindest", ist da sowieso nix dran zu rütteln.
    Ich möchte sogar mal behaupten, wenn Du vier Stück von den Dingern an irgendwen "für gebraucht" verkaufst und sonst Deine Kohle mit was anderem verdienst, passiert Dir da auch nix.

    Diese ganze Patentgeschichte ist auch ausgesprochen aufwändig und teuer, für ein Lsp. Gehäuse, wo mal ein paar Stück zusammengebastelt werden, das lohnt sich einfach nicht.

  • Bauplan mod.Version ARLS

    • Mechwerkandi
    • 24. Februar 2005 um 17:38

    Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.
    Das bedeutet nicht zwingend, das es auch noch rechtlcih geschützt ist, wenn die Fristen zwischenzeitlich abgelaufen sind.

    Da die Konstruktionsgrundlagen von Lautsprechergehäusen wohl meistenteils seit den 30er Jahren bekannt sind, wäre zunächst mal zu klären, ob an dem Ding überhaupt was schützenswertes dran ist.

    Diese Klärung dürfte aber in sich schon recht teuer werden... :wink:

  • Bauplan mod.Version ARLS

    • Mechwerkandi
    • 24. Februar 2005 um 17:38

    Das Patentrecht kennt den Begriff einer "vorbekannten Konstruktion", will sagen, das Konstrukt in in der Gesamtheit oder in Einzelteilen bereits irgendwo bekannt.
    Das bedeutet nicht zwingend, das es auch noch rechtlcih geschützt ist, wenn die Fristen zwischenzeitlich abgelaufen sind.

    Da die Konstruktionsgrundlagen von Lautsprechergehäusen wohl meistenteils seit den 30er Jahren bekannt sind, wäre zunächst mal zu klären, ob an dem Ding überhaupt was schützenswertes dran ist.

    Diese Klärung dürfte aber in sich schon recht teuer werden... :wink:

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 23. Februar 2005 um 15:29
    Zitat von "Lisa"


    Wenn die Anweisung tatsächlich so an die Außendienstler ausgegeben wurde, heißt das doch, dass auch die Finanzämter kein Interesse haben, Firmen zu prüfen, die mit Lexware arbeiten.

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Die Aufträge zu Betriebsprüfungen werden nach einer Art von "Rating" erstellt, und Firmen aus bestimmten Branchen dadurch eben öfter.
    Ob Lexware oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

    Ich weiss jetzt nicht, welchen Umfang Dein Geschäft hat.

    Wenn das eine Art von Nebenerwerb ist, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, da passiert Dir höchstens was, wenn Du grob fahrlässig handelst.

    Für eine kleine Buchführung lohnt sich der Zeitaufwand des "selbermachens" eigendlich nicht, das macht der StB billiger.

    Und wenn Dein Geschäft einen Umfang hat, der einen (eigenen) Computereinsatz notwendig macht, gibt es bessere Soft als Lexware.

    Versuch mal mit Lexware Buchhalter für 01/05 eine korrekte UStVA für eine Baufirma mit Einkünften nach § 13b UStG durchzuführen.
    Es wird Dir nicht glücken... :D

    Nachsatz:
    Och nö, Leute, so nich.
    Ich diskutiere gerne mit jedem über alles mögliche.
    Aber nicht mit anonymen E-Mail-Absendern über meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.

  • ALU Rechteckrohr

    • Mechwerkandi
    • 23. Februar 2005 um 08:46

    Wieviel brauchstn davon?
    Und wohin?
    Frachtkosten sind ja auch nicht mehr klein...

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 23. Februar 2005 um 08:41
    Zitat von "omega"

    Mechwerkandi
    Nach wie vor bleibe ich bei der Meinung, da du immer noch keine Quelle für diese Dienstanweisung erbracht hast.


    Siehe oben...

    Zitat von "omega"


    Ebenso vermisse ich immer noch den Hinweis, welches Programm von Lexware du meinst.


    Lexware Buchhalter, vielleicht war ich auch nur vorschnell davon ausgegangen, das keiner mit WISO bucht...

    Zitat von "omega"


    Und immer noch die Erklärung, wie du einen verbuchten Datensatz
    aus dem Journal bekommst.


    Text Editor. Aber darum geht's auch nicht primär.
    Siehe oben...

    Zitat von "omega"


    Und übrigens: Die Datev-Schnittstelle ist zur Übergabe der Daten an den Stb.


    ACH?
    Funktioniert trotzdem nicht. Man kann die Datensätze zwar übertragen, aber um sie anschliessend wieder zu sortieren, braucht es genauso lange, wie die Bf neu zu erfassen.

    @ ADMIN:
    Du musst die Sache mal von der anderen Seite sehen:
    WER bucht mit Lexware, und WARUM??
    Und das wissen die Finanzbehörden auch.

    Den Fred bitte schliessen, ich war irrtümlich davon ausgangen, die Soft wäre unter semi-professionellen Anbietern weiter verbreitet.
    Ist wohl nicht so...

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 22. Februar 2005 um 17:45
    Zitat von "hendrik_bbg"


    Und, wird manuelle Buchung heutzutage etwa nicht mehr anerkannt sondern pauschal als Betrugsversuch gewertet?


    Wer hat das behauptet?
    Solange Umbuchungen für Dritte als solche zu erkennen sind, ist das kein Problem.

    Zitat von "hendrik_bbg"


    früher war ja auch nicht der Radiergummi an der frisierten Bilanz schuld.


    Nein, aber der Buchhalter, der ihn gekauft hat...

    Zitat von "hendrik_bbg"


    Wann ist eigentlich das HGB durch das DATEV-Nutzerhandbuch ersetzt worden?


    Wo steht das?

    Zitat von "hendrik_bbg"


    Ich habe auch noch nicht gehört, dass von einer Betriebs- oder Abschlußprüfung abgesehen wurde, weil die Korrektheit durch die Verwendung der "richtigen" Software bereits sichergestellt ist.


    Ich auch nicht.
    Allerdings wird auch die Soft "richtiger" Hersteller jährlich in aufwändigen Abläufen zertifiziert.
    Lexware nicht...

    Zitat von "hendrik_bbg"


    die hier implizit geforderte Eigenschaft und die Konsequenz aus ihrem unterstellten Fehlen entbehren jeder Grundlage und Berechtigung.


    Da wär ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher.
    Die Grundlage kann im Prizip jeder nachvollziehen und über die Berechtigung hast Du nicht zu entscheiden.

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 22. Februar 2005 um 14:07
    Zitat von "omega"

    Was ist das für ein Blödsinn!

    Buchungssätze kann ich auch in der Datev-Software editieren. Dann sind wohl die Programme der meisten Steuerberater jetzt auch illegal, oder?

    Was ist das für ein Schwachsinn!

    Die Buchungssätze im DATEV Kanzlei-Rewe lassen sich nur so lange ändern, wie der Vorlauf im RZ noch nicht festgeschrieben ist.

    Mit diesem Programm arbeitet aber kein Mandant, für die gibt es Rewe-compact, und da musst Du schon zum Erstellen einer BWA den Vorlauf festschreiben.
    Die Verarbeitung erfolgt durch den StB.

    Du kannst im Lexware Auswertungen erzeugen VOR Festschreibung der Vorläufe und damit eine für die jeweilige Stelle "passende" BWA erzeugen.
    Weil keine Verarbeitung in einem Rechenzentrum erfolgt, lassen sich die Buchungssätze mit einem handelsüblichen Text-Editor beliebig manipulieren.

    Lexware schreibt zwar, das sie die GOB erfüllen, und sie schreiben auch, das sie eine DATEV-Schnittstelle hätten... :D

    Papier ist geduldig...

    Wer schreibt hier also UNFUG??

  • Sicherheitsbestimmungen bei Festinstallation in einer Disco

    • Mechwerkandi
    • 22. Februar 2005 um 13:51
    Zitat von "Jan"

    Hi,

    Ich möchte nämlich auf 100% Nummer sicher gehen um mir den Rückenfreizuhalten, falls wirklich mal nach einigen Jahren etwas passieren sollte.

    Wie genau sollte wir davor gehen um uns hinreichend gegen Unfälle abzusichern, die auf uns zurückgeführt werden könnten?

    Das einzige, was da wirklich hilft, ist eine funktionierende Betriebshaftpflicht, aber die hast Du ja sowieso.

    Dann wär zu klären, wie das Vertragswerk aussieht, wenn Du als Generalübernehmer für den Auftrag auftritts, fällt ALLES auf Dich zurück, und wenn die Scheisshaustür klemmt... :wink:

    Ansonsten habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, rechtzeitig die Nähe der zuständigen Bauprüf zu suchen, um mit denen zusammen die neuralgischen Punkte schon im Vorfeld anzuhaken.
    Technische Dokumentationen über das geplante Mat sind äusserst hilfreich, wenn sie der zuständigen Behörde bereits vorab gestellt werden können.

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 21. Februar 2005 um 17:48
    Zitat von "ProSound"

    Nur wieso ist Lexware denn bitte so "DUMM"?

    Weil: Billig.

    Für die Bf einer Avon-Beraterin sicherlich zu gebrauchen, für ernstzunehmende Anwendungen eher nicht.

    Dafür gibt's ReWe-Compact oder G & S.

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 21. Februar 2005 um 14:08
    Zitat von "ProSound"


    Bist Du Dir da ganz sicher?

    Jepp.
    Das Problem liegt definitiv in der Möglichkeit, Buchungssätze nachträglich zu editieren oder zu löschen.

    In, im Sinne des Gesetzgebers, korrekt arbeitenden Programmen und auch in einer manuellen Bf geht eine Änderung nur über Generalumkehr, ist also für Dritte nachvollziehbar.

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 20. Februar 2005 um 17:50

    editiert, siehe Ende.

  • Betr. LEXWARE

    • Mechwerkandi
    • 20. Februar 2005 um 12:18

    Info für alle, die mit LEXWARE Buchführung spielen:

    editiert, siehe Ende.

  • Stage Line PAB 512

    • Mechwerkandi
    • 19. Februar 2005 um 13:01
    Zitat von "Ravemaster"


    Ich glaube das liegt aber eher an dem hinter dem Mischpult als an den Boxen ;)

    Das seh' ich ähnlich.

    Das Problem mit den 512ern liegt wohl eher in der "Akzeptanz", wenn man das so schreiben kann.
    Es bleibt halt ein Plastekiste, wenn auch eine etwas bessere, und hinsichtlich der Preisstellung werden die meisten auch eher zu "pseudo-amtlichem" Material greifen.

    @ Malte:
    DAS schaut wirklich aus, wie 60er-Jahre-Kettenkarussel... :D
    Der Designer gehört kastriert, und der Einkäufer bei Monacor auch...

  • Schneebeschallung - Problembehandlung

    • Mechwerkandi
    • 19. Februar 2005 um 12:52
    Zitat von "Sokke"

    Sieht auch nicht gerade schick aus wenn die LS mit Müllsäcken verhüllt sind :shock:

    Wo sind wir denn?
    Auf 'ner Modenschau??

    Lieber ein paar Müllsäcke, wer mag, auch die grauen, als vom-Schnee-zugewehte-angetaut-und-festgefrorene Chassis.

    @ Tommy:
    *gruselmodusan*
    Hast Du schon mal was mit ABT zu schaffen gehabt?
    *gruselmodusaus*

  • Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

    • Mechwerkandi
    • 19. Februar 2005 um 12:42

    Wenn der Sitz der Firma hier in D ist, nutzt es Dir überhaupt nix, wenn der Geschäftsführer seinen Wohnsitz im Ural hat.

  • Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

    • Mechwerkandi
    • 18. Februar 2005 um 16:37

    Hallo Jürgen,

    die Geschichte ist recht einfach:
    >> Wenn Du kein Geld hast, um eine GmbH zu gründen, und deswegen auf eine Ltd ausweichst, weiss das der Lieferant genauso. :D

    Die Folgekosten der Ltd. sind nicht unerheblich, Du brauchst u.a. eine Postanschrift in England, die behördliche Schreiben an Dich weiterleitet.
    Die Board-Manager sind da infolge der Ltd-Schwemme mittlerweile auch recht rigoros geworden, wenn die meinen, Du erzielst nicht genug Gewinn, bist Du ruck-zuck wieder draussen.

    In's rollen gekommen ist die ganze Geschichte durch ein Urteil aus Brüssel, wonach auch deutsche Behörden Firmen als rechtlich existent zu betrachten haben, die ihren Sitz lediglich innerhalb der EU haben.

  • Einsteiger-Technik Nebelmaschine DTS Fog 2001 1800 Watt

    • Mechwerkandi
    • 18. Februar 2005 um 10:54
    Zitat von "Michael.dri"


    - Beim Aufheizen nebelt sie schon etwas - kleine Wolken und "Puffs"


    JETZT fällt mir wieder ein, wo ich hab' gestern das Auto stehen lassen... :wink:
    OT off.

    Wenn beim Abkühlen das Fluid im Verdampfer kondensiert, entsteht je nach Konstruktion ein geringer Unterdruck im Verdampfer, der etwas Fluid nachzieht.
    Lässt sich kaum abstellen.


    Zitat von "Michael.dri"


    - Maschine hört nicht sofort beim loslassen des Auslöseknopfs auf, sondern gibt noch 1-2 Sekunden eine Zugabe.

    Der Dampfdruck des Fluids sorgt hier noch für den "Nachschub".
    Wenn das Teil eine Gleichstrompumpe hat, kann man die bei Stop kurz reversieren, dann ist der Druck im Verdampder schlagartig weg und es gibt keinen "Nachschlag" mehr.

    Zitat von "Michael.dri"


    Über die Haltbarkeit sage ich jetzt nichts, sollte aber doch 10 Veranstaltungen halten oder :?:

    Mehr...

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