Im Zweifelsfall musst Du ohnehin die USt zahlen, und nicht der Ami... :wink:
Beiträge von Mechwerkandi
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Gibt es denn da eine Betriebsstätte in D?
So ganz einfach ist das nicht...
Wie Volker schon schrob: Steuerberater befragen. -
Zitat von "Daniel Caup"
Wie sollen die von sowas ausgehen, wenn offensichtlich (zwecks Überweisung) schon eine Summe und ein Zeitpunkt der Bezahlung ausgemacht war?
Ist das ein Einwand oder ein Vorwand?
Woher soll er wissen, ob der offensichtlich migrationsbehaftete Vertragspartner das auch so verstanden hat? :grin:
Fragen über Fragen... -
Zitat von "Marcel"
Noch ein anderes kleines Beispiel aus der Praxis: Ich kenne einen selbstständigen Küchenbauer der seit ca. 30Jahren in dem Geschäft ist (Tischlergeselle). Er darf Küchen aufbauen und mehr nicht. Sobald er eine Leiste sägen muss, bräuchte er (eigentlich) einen Meisterbrief.
Stimmt nicht.
Solange er nur Fertigteil-Küchen montiert, ist das kein Problem.
Wenn er die Küchenzeile nach Mass sonder-anfertigt, quasi aus dem rohen Brett, ist das eine andere Geschichte.Ansonsten steht es jedem frei, sich in dem gewünschten Gewerbe zur Meisterprüfung anzumelden. Die früher notwendig nachzuweisenden Jahre als Geselle in dem Gewerk sind entfallen, ich habe da heute schon mal Leute in den Vorbereitungskursen, die kommen quasi direkt von der Berufsschule.
Wenn einer meint, er hat richtig Ahnung davon, kann er sich da ja anmelden. Die Prüfung sollte für ihn ja kein Problem sein, bei so viel Kompetenz.
Die, die am lautesten zetern, sind immer die, die den Schein nicht haben.Ich persönlich empfinde das als recht nützlich, wenn der Auftragnehmer mal anhand einer Qualifikation eine Sachkunde nachgewiesen hat.
Das hat genauso seinen Grund wie der Umstand, das es im Baumarkt keine Artikel für die Gasinstallation zu kaufen gibt.
Wir brauchen auch keinen Führerschein. Die einen haben, können auch nicht fahren. -
Warum sollten die Amerikaner die USt nicht bezahlen?
Die Leistungserbringung ist offenbar in Deutschland, und die Rechnungslegung wohl auch, da gilt das deutsche Steuerrecht, ob die Leistung gegenüber Amerikanern, Ping-Pongs oder irgendwelchen Olivenlutschern erbracht wird, ist unerheblich.
Steuerfreier innereuropäischer Warenverkehr ist das ja wohl nicht.Wobei mich allerdings die Frage etwas irritiert.
Ist das ein Problem oder Bequemlichkeit? -
Wahrscheinlich sind die davon ausgegangen, das Hotel ist so teuer, die Musik ist enthalten.
Oder haben dich für einen Hotel-Angestellten gehalten.
Oder sind von andernorts üblichen Sitten und Gebräuchen ausgegangen, wonach der Musiker überhaupt keine feste Gage erhält, sondern ein Bakschisch von den Gästen. -
Zitat von "rockline"
Industrie & Handelskammer organisierte Firmen dürfen überhaupt keine Installationsarbeiten in der Gastronomie (und sonst wo...) ausführen. Gewerke dieser Art unterliegen der Handwerkskammer und erfordern den Handwerksmeistertitel (und Eintrag in der Handwerksrolle) für Elektroinstallation und Informationstechnik.
Das ist nicht ganz korrekt.
Man muss hier unterscheiden in:
1) Montage von Fertigteilen. (hier: Lautsprecher andübeln). Dafür gibt's verständlicherweise kein ausgewiesenes Gewerk, vielleicht unter Pos. 24 Anlage B der HWO (Montage Baufertigteile) >> Handwerksähnliches Gewerbe, kein Meisterzwang, Eintrag in Handwerksrolle.
2) Für Anschliessen und Inbetriebnehmen von Lautsprecheranlagen bis 50 V Kleinspannung gilt sinngemäss das Gleiche. Dazu zählt auch das Verbinden eines Verbrauchers mit dem Stromnetz mittels lieferseitig montierter Kabel/Steckverbinder oder auch das Hantieren mit Grenzwertgebern etc.
3) Arbeiten an Netzen mit höherer Spannung geht ohne qualifizierte EFK gar nicht, formal würden dazu auch 100 V ELA Anlagen gehören. -
Die Heissklebepistole fehlt.
Und Malervlies.
Und das Baustellenradio. Lübecker Hütchen und Absperrband.Staubsauger, wie bereits erwähnt, extrem wichtig.
Was willst Du mit der Flex ohne Schutzvorhang? Schleiffunken in die nächste Glasscheibe brennen?Mit dem ganzen Krempel:
Da geht ja schon eine Stunde für "Einrichten der Baustelle" drauf. -
Im Grunde läuft das doch immer auf das Gleiche hinaus:
Ist es ein Einwand oder ist es ein Vorwand?
Ist es ein Problem oder reine Bequemlichkeit?Lässt sich das beantworten, ist man der Lösung schon einiges näher.
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Zitat von "treibsand"
Dass das nicht nur sinnfrei ist, sondern auch mehr als nur die Treiber über den Zenith zu erwärmen, dürfte anhand deiner Leistungsangaben einleuchten.
Vorsicht.
Dir erscheint das sinnfrei, bzw. übergeordnet: Deine Wahrnehmung dieses Zusammenhanges signalisiert Dir eine Sinnfreiheit.Ich bin sicher weit davon entfernt, aus den Inhalten eines Boards wie diesem allgemein gültige Thesen herzuleiten, komme aber immer öfter zu dem Eindruck, das für viele User diese Wattangaben (kommt das von: Angeben?) alleiniger, bzw. zumindest dominierender Gegenstand ihres Selbstwertempfindens sind.
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Zitat von "DirkB"
... wobei mir als hemmungslosem Nostalgiker Leistungen über 100W auf einem 30cm-Chassis auch eher Unbehagen bescheren. :?
Naja.. Kommt drauf an.
Die Angabe an sich ist IMHO kein Problem, sondern mehr der Umgang damit.
Wenn da zu lesen steht: "100 Watt", dann suggeriert das offenbar bei vielen die Vorstellung, 99 Watt gehen problemlos, in jeder Situation, und auf Dauer.
Und bei 101 Watt geht er eben kaputt.Anders kann ich mir diese Rechenexempel und Dauerfragen nach Limitereinstellungen nicht erklären.
Das man auch ein 1 kW Chassis mit nur 100 Watt elektrischer Leistung innerhalb kürzester Zeit schlachten kann, ist wohl nicht so bekannt. -
Zitat von "treibsand"
Ich kenne ja nun eure Böxlein nicht - aber alleine die Vorstellung von einem Hochtœner, der ~ 1.000W @ 1.000 Hz bekommt und auch nur mir einem durchschnittlichen Wirkungsgrad wandelt - das macht mir ernsthaft Angst!!!
Nicht vergessen:
Die Hersteller-Wattangaben sind Summengebilde und ausserdem noch ein primäres Verkaufsargument.
Ein üblicher Mittel-Hochtöner kriegt davon, realistisch, vielleicht 100 Watt ab, wenn überhaupt.
Bei reinen Hochtönern (> 5 kHz) ist das nochmal deutlich geringer, ~ 10 Watt.Deswegen findet man in seriösen Katalogen bei den Angabe der Belastbarkeit von Hochtönern oft nur erstaunlich geringe Werte.
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Zitat von "BernhardHoheneder"
Lach sag das nicht Andi mir geht bis heut das Herz auf wenn ich einen neuen Scheinwerfer auspacken darf
Oha. Ich hatte auch mal so was.
Aber das ist so 25 Jahre her... -
Zitat von "blade11"
Wie ist das mit den 1600W bei den F12 zu verstehen?
Kein Mensch (ausser vielleicht dem Konstrukteur...) weiss, wie diese Werte zustandekommen und wie sie zu verifizieren sind.
Der Rest ist Marketing. -
Zitat von "BernhardHoheneder"
... bei manchen steckt neben dem ganzen Business ja auch noch ein bischen Herzblut drinn :))
Echt?
Ich bin doch schon zu alt für diesen Kram... -
Man gestatte mit einen kleinen Ausflug, der Fred ist ohnehin völlig zerfahren.
Wie so oft im Leben, geht es nicht um das ob, sondern um das wie.
Wenn ein Firmenvertreter insiderinfos zu einem Produkt des Hauses beiträgt, ist das unbestritten nützlich, ich möchte als Beispiel die Beiträge der Fa. Monacor nennen.
Die Grenze zwischen Info und Werbung ist sicherlich auch individuell justiert.Wenn aber, völlig aus dem Ablauf gerissen, per Querpass eine (angeblich) unmotivierte Bauchpinselei angeht, dann hinterlässt das bei mir, die Schwaben haben so ein schönes Wort dafür, ein "G'schmäckle".
Ich persönlich halte auch diese Massnahme der Kundenaquise für, rein wirtschaftlich gesehen, wenig sinnvoll. Weil:
1) Wer interessiert sich für das Thema, davon:
2) Wer liest das durch, davon:
3) Wer lässt sich davon sinngemäss beeinflussen?
Wahrscheinlich < 5.Mir hat auch noch niemand schlüssig erklären können, warum seit ~ 15 Jahren jeder lokale Musikalienfachhandel plötzlich meint, am grossen Rad drehen zu müssen.
Der Markt ist vollgestopft mit Material, was schon längst keiner mehr braucht, und was dann zu Preisen vermietet werden soll, die einer auch nur oberflächlich betriebswirtschftlichen Prüfung längst nicht mehr standhalten. Die Anzahl an "Dumper"-Freds mag dafür als Beispiel dienen.Ob das jetzt so sinnhaftig ist, einen offensichtlich gesättigten Markt mit noch mehr Material bedienen zu wollen, überlasse ich jedem selber.
In den Kleinanzeigen finden sich Angebote von Komplett-PAs, die ich nach Art und Umfang als gesunde Grundlage einer Existenz beschreiben würde, quasi neuwertig, "wegen Aufgabe des Hobbys". Geht's noch? Offensichtlich...
Wenn einem der Schuh passt, soll er ihn sich anziehen.Ansonsten halte ich das immer mit dem alten Goethe:
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt." -
Zitat von "bemi"
Waveguides bei LAs, z.B.
Hier wäre zunächst zu klären, welchen Zusammenhang das Projekt überhaupt beschreibt.
Dann kann man sich ankucken, ob sich die so geschützte Idee nicht andernorts, fallweise sogar in einem ganz anderen Zusammenhang wiederfindet.
Der Originalitätsanspruch ist oft mehr vom Marketing beeinflusst als von der tatsächlichen technischen Errungenschaft.Die Patentrecherche selber ist nicht Sache des betreuenden Patentanwalts, der überlässt den Ablauf nach meiner Erfahrung meist sich selbst.
Ich habe selber schon mit relativ neuen Patenten aus dem Bereich Wärmekraftmaschinen zu tun gehabt, die sich bei näherer Betrachtung als Neuauflage alter Siemens-Patente aus den 1920er Jahren herausstellte.
Selbst hier wird regelmässig von einem User ein nicht-patentierter Erfindungsanspruch an ein Widerstands-Netzwerk angemeldet, das sich bereits bei oberflächlicher Betrachtung als Ableitung bekannter Bose-Patente erkennen lässt.Dann wäre noch zu klären, ob den das Produkt überhaupt so funktioniert. :wink:
Das erteilte Patent ist nicht Gegenstand einer Funktionsprüfung.
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Das ist keine blöde Frage...
Mit der gewerblichen Nutzung fremder Patente wirst du dem Patentinhaber gegenüber lizenzpflichtig.
Es gibt nachweislich fernöstlich Kulturen, die sich um solcherlei Kleinbürgertum wenig scheren.Ich würde bei üblichen Ausführungen von Lautsprechergehäusen (BR, BP, Horn etc. etc.) pauschal davon ausgehen, das es sich um eine sog. "vorbekannte" Konstruktion handelt, deren Nutzung als gemeinfrei zu betrachten ist.
Z.B. ist der Autohersteller Deines Vertrauens für die Nutzung des Rades als primär funktionsrelevantes Konstruktionselement niemandem lizenzpflichtig.Könntest Du ein Beispiel für so ein Patent nennen?
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Was muss man denn da rechnen?
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Ich bin nicht böse.
Böse ist gerade woanders.Hr. Niedenthal ist auch nicht für die User da. Sondern für den Laden.
Aber auch da braucht es einen sidekick.Und: Was ist "mechanische Überprüfung"? Wer führt die aus, in wessen Auftrag?
Die Haftungsfrage bleibt indifferent.
Weil: Im Falle eines Fall-es ist zunächst mal der Nutzer in der Haftung. Selbstverständlich könnte dessen Versicherung auf die Idee kommen, sich im Rahmen der ProdSG etc. an den Inverkehrbringer zu halten (analog zu einer Durchgriffshaftung).
Mir ist allerdings kein entsprechender Fall bekannt.
Prämienanpassung ist einfacher.