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Märchensteuer bei Vermietung von Material an Amerikaner?

  • der diak
  • 19. April 2012 um 04:34
  • der diak
    Beiträge
    140
    • 19. April 2012 um 04:34
    • #1

    und damit ist meine heutige Frage eigentlich schon gestellt.
    Möchte ich Material für ne Europatournee an ein amerikanisches Management vermieten, stelle ich die Rechnung netto aus oder müssen die auch die 19% MwSt blechen, falls nicht, muss dieses extra auf der Rechnung vermerkt werden?

    Ich hoffe ehrlich gesagt nicht, denn die stöhnen bei den üblichen Verleihpreisen ganz schön, aber hey, wer tut das nicht...

    ...suck my Kick & kiss my Bass !!!

  • Mechwerkandi
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    7.712
    • 19. April 2012 um 08:13
    • #2

    Warum sollten die Amerikaner die USt nicht bezahlen?
    Die Leistungserbringung ist offenbar in Deutschland, und die Rechnungslegung wohl auch, da gilt das deutsche Steuerrecht, ob die Leistung gegenüber Amerikanern, Ping-Pongs oder irgendwelchen Olivenlutschern erbracht wird, ist unerheblich.
    Steuerfreier innereuropäischer Warenverkehr ist das ja wohl nicht.

    Wobei mich allerdings die Frage etwas irritiert.
    Ist das ein Problem oder Bequemlichkeit?

  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.052
    • 19. April 2012 um 09:59
    • #3

    Yep. Wir sind in Deutschland.
    Es gilt also das deutsche Steuerrecht.

    Also (zumindest beim hier dargestellten Sachverhalt) Leistung an einen ausländischen Unternehmer.
    Der §3a Abs.3 Nr.3a UStG ist auf nichtunternehmerische Leistungsbezüge beschränkt. Somit kommt § 3a Abs. 2 UStG zur Anwendung, der Ort liegt also in Amiland. Damit ist die Leistung nicht steuerbar und folglich keine deutsche USt.

    Es sollte sich allerdings nicht um ne Briefkastenfirma handeln, sonst wird das bei ner Prüfung teuer.
    Die Unternehmereigenschaft des Amis muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.

    Über alle Details (und bei Würdigung des vollständigen Sachverhaltes) klärt Dich sicher gerne Dein Steuerberater auf.

    VG,
    Volker

  • Mechwerkandi
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    • 19. April 2012 um 10:35
    • #4

    Gibt es denn da eine Betriebsstätte in D?
    So ganz einfach ist das nicht...
    Wie Volker schon schrob: Steuerberater befragen.

  • der diak
    Beiträge
    140
    • 19. April 2012 um 15:34
    • #5

    so lange das (nachgewiesen existierende ) Unternehmen KEINE Niederlassung in Deutschland hat, ist laut meinem Steueranwalt keine MwSt zu berechnen. Abgesehen davon, daß die allermeissten Shows ebendso nicht in Deutschland stattfinden werden, ich bin also auf der sicheren Seite und kann dem Ami einen angenehmeren Preis anbieten.

    ...suck my Kick & kiss my Bass !!!

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 19. April 2012 um 15:52
    • #6

    Im Zweifelsfall musst Du ohnehin die USt zahlen, und nicht der Ami... :wink:

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