Aber die original Frage bleibt noch: Soll es eine Wegebeleuchtung o.ä. sein, oder nur ein wenig heimeliges Gefühl? Also eher die 'klassische Biergarten Ilu Kette' mit einem Leuchtmittel alle 50 cm (bei 10W Leuchtmittel 20w / Meter -> 100 kW bei 5 km
oder eine Deko-Ledkette für den Weihnachtsbaum (da dann viel Spaß beim Auf und vor allem Abbau).
Mir kam spontan noch der Gedanke 'Zirkus'.
Beiträge von TomyN
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Hast Du auch ein Bild vom defekten Kondensator?
Ansonsten ist das, wie Jürgen schon schrieb, der Widerstand für die Einschaltstrombegrenzung. Der darf nur ein paar Sekunden eingeschaltet sein, sonst wird er zu heiß. Entweder ist das Relais defekt (es sollte den Widerstand nach kurzer Zeit überbrücken) oder dessen Ansteuerung.
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Welche Werte sind den komisch?
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Visaton verbaut Eminence ?
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Ach ja, wenn dann noch etwas Geld übrig ist, dann würde ich für das Snaremikro (und ggf. die Tommikros) Kabel mit Winkelkupplung kaufen.
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Ich würde das D112 und das SM57 erstmal weiter nutzen. Gerade bei Snare und Kick machen die Platzierung (und die Arbeit am Pult) sehr viele aus.
Dann zwei 'bessere' (Electret-)Kondensatormikros (NT-5, Haun 660 o.ä). Ich würde dann noch eine Schiene oder einen X/Y Halter vom Firemayer dazu nehmen, dann klappts mit der Overheadgrundregel Nr. 1, nämlich gleicher Abstand zur Snare und das mit nur einem Mikrostativ (das dann evtl. etwas schwerer/größer sein kann als ein 08/15-II).Für die Hänge-Toms würde ich nicht so viel Geld investieren, da lieber auch mal etwas Zeit in die Positionierung stecken. Je nach Musikstil finde ich ein E906 an der Standtom schon klasse...
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Hmm, ist einem Besucher einer 'billigen' Veranstaltung bewußt, dass sein Risiko höher ist, als bei einer 'teueren' Veranstaltung?
Das Thema ist schwierig und auch sehr schwer in Vorschriften zu gießen. Es kommt ja z.B. bei der Flutwegbreite auch darauf an, ob man nach einem Meter auf einer großen freien Fläche steht oder sich erst 12 m durch einen 1 m breiten und dunklen Gang bewegen muss. Über Toiletten kann man diskutieren, spätestens wenn man hinterher die 'Hinterlassenschaften' an anderen Orten findet, sieht man es evtl. anders. Bei der Sicherheit finde ich Kompromisse eigentlich immer unangebracht. Wobei halt, und das ist Teil des Problems, das Sicherheitsempfinden sehr unterschiedlich sein kann. -
Wenn man die Gültigkeit der VStättV verneint, dann kommt man in den Bereich der Gefährdungsanalyse. D.h. man muss sich selbst Gedanken machen, wie ein sicherer Betrieb möglich ist (Verkehrssicherungspflicht) und das ggf. auch nachweisen. Wenn man sich an die Vorgaben der VStättV hält, dann hat man eine klare Vorgabe, eine sogenannte 'Anerkannte Regel der Technik'.
ZitatAlles anzeigen5. Vorübergehende Verwendung von Räumen
Nach § 47 VStättV ist die (nur) vorübergehende Durchführung von Veranstaltungen
vor mehr als 200 Besuchern in Räumen, die nicht den Vorschriften der
Verordnungen entsprechen, der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen,
sofern diese Räume nicht als Versammlungsräume genehmigt sind. Die Bauaufsichtsbehörde
kann dann aufgrund von Art. 54 Abs. 2 Satz 2 Bayerische
Bauordnung (BayBO) die Maßnahmen treffen, die sie für eine sichere Durchführung
der Veranstaltung für erforderlich hält. Das bedeutet nicht, dass dann
die VStättV in vollem Umfang anzuwenden und die in ihr enthaltenen materiellen
Anforderungen ausnahmslos einzuhalten wären. Vielmehr können gezielt
für die jeweilige Veranstaltung und den jeweiligen Ort diejenigen Anforderungen
zur Orientierung herangezogen werden, die auf eine möglichst schnelle und sichere
Evakuierung des Raumes bei Gefahr abzielen. Im Vordergrund werden
dabei Anzahl und Breite der Rettungswege, eine ausreichende Beleuchtung
(ggf. durch batteriegepufferte Leuchten) und geeignete betriebliche Maßnahmen
stehen. Um Staus an den Ausgängen und dadurch ausgelöstes Panikverhalten
zu vermeiden, kann die zulässige Anzahl der Besucher überschlägig aus
den vorhandenen Ausgangsbreiten ermittelt werden. Es bestehen keine Bedenken
dagegen, bei bestehenden Gebäuden dafür auch den Berechnungsschlüssel
nach § 19 Abs. 2 Satz 1 VStättV alter Fassung anzuwenden.
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Eine allgemeine Vorgabe in Bezug auf die Anzahl der Veranstaltungen, die
nach § 47 VStättV abgewickelt werden kann, lässt sich nicht treffen, weil für
diese Frage immer auch die Verhältnisse der Einzelfalls (die Art der Veranstaltung
und das fragliche Gebäude) eine Rolle spielen werden, die sachgerecht
am besten unmittelbar vor Ort beurteilt werden können.
Von einer nach Art. 57 Abs. 4 BayBO genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung
wird in der Regel dann auszugehen sein, wenn absehbar ist, dass ein
Raum nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft wiederkehrend für die
Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden soll. In diesem Fall sind für
das Vorhaben zunächst die materiellen Anforderungen der VStättV zu Grunde
zu legen. Wie bei anderen genehmigungspflichtigen Umbauten in bestehenden
Gebäuden können allerdings auch dann die konkreten Verhältnisse bzw.
Zwänge, die sich aus dem Bestand ergeben, innerhalb vertretbarer Grenzen
berücksichtigt werden. So können möglicherweise Abweichungen nach Art. 63
Abs. 1 der BayBO von einzelnen baulichen Anforderungen der VStättV in Betracht
kommen, wenn sich der Antrag z. B. auf bestimmte, nicht gefahrenträchtige
Arten von Veranstaltungen und/oder auf eine bestimmte Höchstzahl an Besuchern
beschränkt; fehlende Anlagentechnik kann unter Umständen bis zu einem
gewissen Grad durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden.
Auch dies kann jedoch nicht verallgemeinert werden, sondern wird – wie jede
Abweichung – immer einer Einzelfallbetrachtung durch die Bauaufsichtsbehörde
bedürfen.
Zitiert aus: Hinweise zum Vollzug der Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Stand 17.02.2012, Bayerisches Staatsministerium des Innern.
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Dynacord Wave Serie ? (Duck und weg)
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Das ganze gibt's jedes Jahr an Fasching/Karneval zu hauf.
Ich denke, fast jeder von uns hat sowas oder ähnliches schon mal gemacht. Allerdings war hier die Frage klar nach der Rechtslage, und da muss man schon sagen: Eine Pritsche ist für diese Nutzung nicht vom Hersteller freigegeben, damit ist es rein rechtlich erstmal kritisch.
Wenn, dann würde ich Sound und Licht 'entkoppelt' von der Pritsche aufbauen. Und bei allen Bedenken bitte bedenken, dass kein Publikum auf der Ladefläche ist. Aber vielleicht den Fall andenken, dass das Publikum evtl. da hin will. -
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Ja das Stimmt! Allerdings ist dann auch Garantie hinüber!
Aha, wieso?
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Dazu gibt es Heisskleber oder ein kleines Schräubchen zwischen Stecker und Buchse, da bewegt sich dann nix mehr...
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Und ein abnehmbares Netzkabel ist für dich ein Ko Kriterium für eine Endstufe?
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Die Frage, die hier schon angedeutet wird, ist die, ob es eine 'amtliche Programmiersprache' sein sollte, also 456@50* oder so, oder ob es reicht, am Bildschirm einen Fader auf eine Position zu manövrieren.
Dann natürlich die Anzahl der Universen und die Kontrollierbarkeit über Faderpacks etc.Das alles klären.
Alternativ z.B. das Standardlicht weiter wie bisher betreiben und für LED Effekte einen (gebrauchten) Laptop + Artnet Interface und eine Freie Software. Oder, da heute ja (fast) jeder was mit Computern studiert, selber was schreiben (ist nicht so komplex das ganze, halt viel Multiplikationen). Aber auch da kommt man um die Definitionsfrage nicht rum. -
Ist das Brizzeln auch da, wenn keine Musik läuft?
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deswegen auch die idee mit den kondensatoren nach dem netzteil, die das speichern puffern. dafür braucht es ja nicht das display z.b.
Das Problem ist, dass diese Spannung nach einem Stromausfall gleich sinkt. Im Netzteil hast Du den Vorteil, dass dahinter ja noch eine Regelung sitzt, d.h. es gibt eine Energiereserve, die noch nutzbar ist. Der springende Punkt ist in meinen Augen mehr die Erkennung eines Spannungsaufalls (und die Entscheidung, wann er kritisch werden kann/könnt) um die Sicherung des aktuellen Status.
Ein Bekannter hat mir mal erzählt, dass die spezifizierte Anzahl der Schreibzyklen eines NV-Rams ('nichtflüchtiger Speicher') nicht so hoch sind, so dass meist nur Änderungen gespeichert werden. -
... und wenn man's wirklich braucht, dann ist die Pufferbatterie leer

Sinnig wäre eher eine 'mini usv', d.h. das Netzteil puffert noch ein paar Sekunden (was meist sowieso macht) aber sofort die Meldung 'Netzspannung ist weg' sendet. Aktuell wird sowas normalerweise über die Sekundärspannungen kontrolliert, die ja noch da wären. -
Ich denke zum einen bist Du da in einer Liga, in der selbstgebautes Material nicht unbedingt akzeptiert wird. Dazu sind die Investitionen, wenn es einigermaßen was gutes werden soll, für ein Experiment schon recht hoch. Und, das Geheimnis liegt in der Weiche

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Zitat
Unter Zuhilfenahme des Gyroskops, GPS, der Beschleunigungssensoren, des Mikrofons und ausgefeilter Algorithmen erkennt das Gerät schwere Autounfälle
Hupfen + Bassgewitter -> Crash ?