Zitat von "ultraschall"@ Königstiger: Das ist jetzt eine Auslegung von dir die du so nicht verallgemeinern kannst. Einen Pa-Lautsprecher kann man nicht wirklich mit einem Regenschirm vergleichen.
Wenn ich ein gebrauchtes Investitionsgut zu einen marktunüblich günstigen Kurs kaufe kann ich sehr wohl davon ausgehen, beim Weiterverkauf inen Gewinn zu erzielen.
Lars
Das lege ich auch nicht so aus, sondern der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung...