1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. linus leiting

Beiträge von linus leiting

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 21:03
    Zitat von "ultraschall"

    @ Königstiger: Das ist jetzt eine Auslegung von dir die du so nicht verallgemeinern kannst. Einen Pa-Lautsprecher kann man nicht wirklich mit einem Regenschirm vergleichen.

    Wenn ich ein gebrauchtes Investitionsgut zu einen marktunüblich günstigen Kurs kaufe kann ich sehr wohl davon ausgehen, beim Weiterverkauf inen Gewinn zu erzielen.

    Lars

    Das lege ich auch nicht so aus, sondern der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung...

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 20:32
    Zitat von "ultraschall"


    Also eigentlich hat Freizeichen nach §23 EStG recht. Er hat nur die Freigrenze von 512 Euro vergessen.

    Ist in Wikipedia ganz gut erklärt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_…gsgesch%C3%A4ft

    Lars

    ...dann lese man bei Wikipedia mal ganz genau - vor allem den letzten Satz des 2. Aufzählungspunktes. Da steht:

    Zitat: ...Dies gilt nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nur mit Verlust veräußert werden können...

    und ein Lautsprecher ist grundsätzlich so ein Gegenstand, ebenso ein Auto, ein Regenschirm, ein Kinderwagen...

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 20:19

    Deshalb:

    Zitat von "Freizeichen"

    Also Jungs,

    2. Das hier ist keine Rechtsberatung !

    ...und trotzdem folgt diese jetzt

    Zitat


    Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten !

    Wo steht das? Das ist falsch btw. "Spekulationssteuer" gibt es nicht und auch kein entsprechendes Spekulationssteuergesetz...

    Zitat


    Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte)

    Das sind nicht zwingend private Veräußerungsgeschäfte - vgl. Rechtsprechung zu § 23 EStG

    Zitat


    Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.

    Auch das stimmt so nicht, bzw nur eingeschränkt und gilt nur für Geschäfte im Sinne des §23 EStG

    Zitat


    Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !

    Kennst Du ihn? Bist Du sein Finanzamt, Steuerberater? - genau dieser Fall ist kein Geschäft i.S. des § 23EStG. Mal ganz abgesehen davon, woher die Summe von 90.000 Euro Steuern kommt....

    ...und deshalb sollte Rechts- und Steuerberatung den Profis überlassen werden...

  • Wer kann Lichteffekt reparieren?

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 20:07

    aso, warum schreibt er's dann nicht... :wink: :grin:

    Also etwas eilig ist es schon - wie immer halt...
    Wollte das Ding gerne am 30.06. einsetzen... 8)

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 19:37

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich hab "Freizeichen" zitiert - also frag ich mich, warum Du Dich angesprochen fühlst... :roll:

  • Wer kann Lichteffekt reparieren?

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 19:20
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Pressiert es Dir?

    Sorry, aber was meinst Du...?!

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 19:18
    Zitat von "Freizeichen"

    Also Jungs,

    1. Schlagt euch nicht die Köppe ein.
    2. Das hier ist keine Rechtsberatung !

    Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten ! Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte), was ihr gaaanz bestimmt auch macht – schliesslich sind wir ja alle Engel !
    Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.

    Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !

    FREIzeichen

    Dann lass es doch auch mit der Rechtsberatung - was Du schreibst ist der größte Schwachsinn...

  • Wer kann Lichteffekt reparieren?

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 11:16

    Hi!

    Jemand hier, der mir nen Licheffekt prüfen und reparieren kann?

    Handelt sich um einen "Raptus" - Flowereffekt, der tut's nicht mehr...

    Raum Niederrhein wär perfekt... :)

    Thanks...

  • Party und Stage Bilder von Hobby Kisten Schleppern

    • linus leiting
    • 15. Juni 2007 um 11:11
    Zitat von "DJ Rider"

    würde mich auch interessieren ^^

    Glaub die Scheinwerfer sind einzeln verkabelt - also nicht über Harting, denn die Schukodosen sind auch nicht belegt...

  • Diskussion aus "Biete"

    • linus leiting
    • 14. Juni 2007 um 21:42
    Zitat von "-Schrecki-"

    Lass dich einfach nicht verunsichern und Verkauf deine Ware zu deinem Preis und gut ist. Viel Erfolg dabei! :)

    genau - und Steuerberatung ist den Profis vorbehalten...

  • Feuerwerk für Hochzeit

    • linus leiting
    • 14. Juni 2007 um 11:14

    Das es genehmigungspflichtig ist, ist schon klar. Aber dafür muss ja auch erst mal klar sein, was es werden soll, damit man sich das auch genehmigen lassen kann...

    ...bin beim stöbern hier auf diese Seite gestossen... http://www.hochzeitsfeuerwerk.de/Programme.html

    das sind abgestimmte und gestaltete Feuerwerke zum selberzünden. Ein Pyrotechniker ist für sowas einfach zu teuer - sieht aber trotzdem vielversprechend aus, find ich...

  • Feuerwerk für Hochzeit

    • linus leiting
    • 13. Juni 2007 um 21:36

    Hallo Leute!

    Ich suche für ne Hochzeitsfeier ein Feuerwerk!

    Welche Möglichkeiten gibt es und was kostet sowas?
    Stattfinden soll das ganze am 13.07.07 Raum Niederrhein...

    Jemand Erfahrung damit?

  • Gewerbeanmeldung...

    • linus leiting
    • 11. Juni 2007 um 09:23

    Geräte, die man privat erworben hat kann man mit dem "Zeitwert" (Teilwert §10 Bewertungsgesetz) in sein Unternehmen als Anlagevermögen (auf Dauer dazu bestimmt dem Unternehmen zu dienen) einlegen und auf die Nutzungsdauer abschreiben - hierbei ist monatsgenau vorzugehen...

    Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (kurz: GWG bis 410,00 Euro und selbständig nutzbar) besteht eine Bewertungsfreiheit, so dass diese sofort im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden können...

  • musik zur untermahlung bei 60. jubiläum

    • linus leiting
    • 8. Juni 2007 um 13:01

    wenns besinnlich werden soll, vielleicht was von Enya...

  • Gewerbeanmeldung...

    • linus leiting
    • 3. Juni 2007 um 23:43

    da Du kein eingetragener Kaufmann bist, kannst Du eh nur unter Deinem eigenen Namen firmieren/auftreten - als Zusatz kannst Du beifügen was Du willst -solange Du keine anderen Rechte verletzt...

  • Was tut ihr bei Müdigkeit?

    • linus leiting
    • 31. Mai 2007 um 15:46

    einfach mal zwischendurch für 10 Minuten die Augen zu machen - danach ist man wieder topfit...

  • Wie bekommt man mehr Aufträge?

    • linus leiting
    • 25. Mai 2007 um 09:02

    Eigentlich kann ich mich dem ganzen nur anschließen, Mundpropaganda ist das beste - Einfach immer einen guten Job abliefern und professionell auftreteten - dem Veranstalter das Gefühl geben, die Musik ist in guten Händen, da muss er sich nicht weiter drum kümmern...

    Ein paar solcher Gigs und die Auftäge kommen...
    Ich hab auch die Erfahrung gemacht dass das Alter mitunter eine Rolle spielt...

    Schaut, dass Ihr die Jobs qualifiziert - Ne Hochzeit oder noch besser Silberhochzeit fand ich zum Beispiel immer sehr lukativ. Meist wenig Equipment nötig = wenig Aufwand. Die Leute sind etwas Älter, da gibts auch eigentlich keine Randale. Dafür wird da nicht so auf das Geld geschaut und gern auch mal ewas mehr bezahlt und wo eine Silberhochzeit ist, da ist die andere auch nicht weit - die meisten Gäste sind ja in dem Alter - mir war bei den meisten VA zumindest 1 Folgejob immer sicher...

    Bin schon seit ein paar Jahren nicht mehr aktiv unterwegs, aber selbst heute rufen noch teilweise Leute an und Fragen, ob ich nicht doch noch mal auflegen könnte...


    Zitat von "Nils Kristiansen"


    Den großen Gewinn machen wir noch nicht, obwohl wir schon ziemlich günstige angebote haben, ich denke es liegt vor allem dadran das die meisten leute das nicht schätzen können und die kosten die damit verbunden sind, die meisten leute in meinem alter bezahlen nicht mehr als 50€ für die technik an ihrem geburtstag, und bei komplettem licht und ton equip sind 50€ einfach zu wenig...

    das ist auch so ein Problem, leider gibt es immer irgendwo einen, der mit seiner Billiganlage den Abend für 50,- Euro beschallt. Dadurch werden die Preise kaputt gemacht. Ich hab mich nie auf sowas eingelassen - selbst gute Freunde haben bei mir immer gezahlt - nicht den vollen Preis - aber halt Kostendeckend. Alte chinesische Weisheit: Was nix kostet, ist auch nix... Da hab ich lieber auf einen Billigjob verzichtet, mich und meine Anlage geschont und meine Freundin hatte an dem Abend was von mir - auch mal was feines.... ;)

    Was könnte noch wichtig sein: Preisgestaltung...

    Seid flexibel, vereinbart Stundensätze oder zumindest einen Fixbetrag mit Uhrzeit und danach nen Stundensatz. Denkt auch an An- und Abfahrt und Hands...

    Beispiel Silberhochzeit:
    geht meist von 19.00 bis 3.00 Uhr = 7 Stunden

    Standart: 7 x 50,00 Euro = 350,00 Euro alles mit drin...

    man könnte auch 45 Euro die Stunde sagen, dafür 50,- Euro extra für an und Abfahrt = 7x45 = 315,00 + 50,- = 365,00

    oder man vereinbart ne Pauschale: 270,00 Euro bis 1.00 und jede weitere Stunde 45,00 oder 50,00 Euro...

    Auf und Abbau sollte nie berechnet werden, sondern einfach mit drin sein, sonst fangen die Leute an zu feilschen...

    mit den Preisen kann man also jonglieren, je nachdem, was für Euch das beste ist und was sich für den Kunden am besten anhört...

    Das wird schon Jungs.... 8)

    Ich glaub ich hab mich etwas verquatscht... :oops:


    i

  • Gewerbeanmeldung...

    • linus leiting
    • 24. Mai 2007 um 09:51

    mal was Grundsätzliches, auch zum Thema Buchhaltung:

    Nach HGB ist jemand nur zur Buchhaltung verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, ein Handelsgewerbe betreibt und dafür einen geschäftsmäßig eingerichteten Gewerbebetrieb braucht - diese Voraussetzungen liegen aber eine ein bissel DJ-ing und Vermietung nicht vor.

    Also gilt hier nur das Steuergesetz: Da das Steuergesetz grundsätzlich erst mal an die Buchführungspflicht des HGB (oder anderen Gesetzen)anknüpft, besteht auch für das Steuerrecht keine Buchführungspflicht, wenn man unter bestimmten Grenzen (§ 141 AO) bleibt - derjenige der das so betreibt ermittelt seinen Gewinn nach §4 Abs. 3 ESTG - Gewinnermittler...

    Grenzen des §141 AO:

    1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350 000 Euro im Kalenderjahr oder

    2. (weggefallen)

    3. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro oder

    4. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder

    5. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30 000 Euro im Kalenderjahr


    Der Gewinn bei Gewinnermittlern ermittelt sich hierbei also recht einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn, und dieser unterliegt der Einkommensteuer...

    Tip für die Praxis: Man nehme einfach 2 leere Schuhkartons, in den einen wirft man alle bezahlten Belege, Rechnungen, Quittungen über Ausgaben bis zum 31.12. und in den anderen wirft man nach jeder Veranstaltung eine Kopie der bezahlten Rechnung oder Quittung die man geschrieben hat. Es reicht auch ein Zettel mit dem Betrag drauf...

    Alles was noch nicht im Karton ist, ist noch nicht bezahlt...

    Zum Jahresende rechnet man alles Beträge der einzelnen Kartons zusammen und saldiert diese - schon hat man seinen Gewinn... (jetzt ganz stark vereinfacht aber es reicht...)

    Auf Abschreibungen (AFA), Gestaltungsmöglichkeiten, steuerliche Sondervorschriften usw. gehe ich jezt nicht weiter ein, das würde evtl. auch an verbotene Beratung grenzen - dafür gibts schlaue Bücher, gefährliches Halbwissen oder aber den Steuerberater...

    Allerdings möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass eine Pflicht zur Aufzeichnung des Anlagevermögens besteht - Anlagevermögen sind die Wirtschaftsgüter, die langfristig dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind...

    Das ganze war jetzt kurz umrissen die einkommensteuerliche Seite...


    Nun zur Umsatzsteuer:

    Grundsätzlich wird man bei einem Umsatz bis zu 17.500,00 Euro als Kleinunternehmer behandelt und nicht zur Umsatzsteuer herangezogen §19 USTG - man darf keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen. Auf der anderen Seite darf man dann aber aus den Eingangsrechnungen keine Vorsteuer ziehen - man bekommt also "keine Umsatzsteuer zurück" wie es der Volksmund so schön sagt...

    Es besteht die Möglichkeit auf diese Regelung zu verzichten.

    Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich als eigenständige Steuer steuer zu sehen und nicht mit der Einkommensteuer in einen Topf zu werfen. Ebenso sind die unterschiedlichen Wertgrenzen zu beachten...


    Kurz noch zur Gewerbesteuer -> Freibetrag in Höhe von 24.500,00 Euro...

    Und noch mal der Hinweis: Ich habe das ganze nur kurz umrissen, es gibt noch einige Besonderheiten, die zu beachten sind und die zum Teil auch ganz individuell - je nach Person - behandelt werden müssen; PKW Kosten, Privatnutzung, Abschreibungen, Einlagen, Entnahmen, Ust ja oder nein.... Deshalb empfehle ich grundsätzlich den Gang zum Steuerberater - es reicht ja auch ein einmaliges Beratungsgespräch, aber dann weiß man, wo man dran ist...

    Seriöse Steuerberater raten einem - je nach Fall - auch dazu seine Buchhaltung (die ja keine ist, wie wir gelernt haben :D ) selber zu machen oder die Belege in meiner geschilderten Art und Weise zu sammeln und dann einmal im Jahr beim Steuerberater vorbei zu schauen...


    Hoffe ich konnte ein weiters (Tee)Licht ins Dunkle bringen... :idea:

  • Gewerbeanmeldung...

    • linus leiting
    • 16. Mai 2007 um 15:18
    Zitat von "Hoppeditz"


    Das Kleinunternehmen ist halt für "Hobbyzwecke" gedacht und mehr ist es bei einigen hier im Forum auch nicht. (sonst würde hier auch nicht von HKS gesprochen). Da verdient man nicht wirklich viel Geld sodas man ohne Probleme den Steuerberater bezahlen kann.

    Das Problem ist, dass das Finanzamt kein "Hobby" kennt. Unternehmer ist Unternehmer - egal ob Kleinunternehmer oder sonst was. Als Kleinunternehmer ist man lediglich aus der Umsatzsteuer raus, wenn man unter gewissen Umsatzgrößen bleibt...

    Und aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es leider nicht so ist, dass jeder der sich Unternehmer nennt, eine Erklärung ausfüllen kann. Es sollte so sein, aber es kann noch lange nicht jeder, leider - aus diesem Grund bin ich auch dafür, dass jeder der ein Gewerbe anmeldet eine Art Unternehmerführerschein machen muss; aber sowas wirds wohl nicht geben...

    Viele stehen halt auf Kriegsfuß mit Behörden und Papierkram und schaffen es noch nicht mal die Kontoauszüge oder Belege einfach nur abzuheften...

    Ist leider so....

  • Gewerbeanmeldung...

    • linus leiting
    • 16. Mai 2007 um 10:56
    Zitat von "Hoppeditz"


    Also behautet hier doch nicht das es nicht möglich ist!
    Es ist möglich, zwar mit einigen Hürden, aber es ist möglich und das ist FAKT!

    Wenn die Eltern oder das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen ist es einem Minderjährigen nicht möglich ein Gewerbeanzumelden - und das ist auch FAKT!

    ...mit einigen Hürden ist so ziemlich alles Möglich... :lol:

    Zur Auskunftpflicht des Finanzamtes: Die gibt es, das ist sicherlich richtig - allerdings darf die nicht mit der Beratungsleistung eines Steuerberaters verwechselt werden. Mal abgesehen davon, dass die meisten Beamten dafür gar keine Zeit haben und so etwas einfach als nervig empfinden. Ob einem das dann so hilft lasse ich mal dahingestellt...

    Verbindliche Auskünfte mit Rechtssicherheit sind beim Finanzamt übrigens seit dem 01.01.2007 kostenpflichtig... 8)

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  2. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  3. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  4. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  5. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  6. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  7. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  8. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  9. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  10. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™