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Diskussion aus "Biete"

  • morgen_meister
  • 13. Juni 2007 um 23:03
  • Freizeichen
    Beiträge
    322
    • 15. Juni 2007 um 13:02
    • #21

    Also Jungs,

    1. Schlagt euch nicht die Köppe ein.
    2. Das hier ist keine Rechtsberatung !

    Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten ! Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte), was ihr gaaanz bestimmt auch macht – schliesslich sind wir ja alle Engel !
    Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.

    Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !

    FREIzeichen

    Bist du deprimiert, weil du einen zu kleinen P**** hast ? Möchtest du dir "PHATE" Boxen kaufen, um die Mädels zu beeindrucken ?
    Dann tu uns bitte allen den Gefallen und lies DAS bevor du dumme Posts erstellst:
    http://www.paforum.de/buecher_index.html

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 15. Juni 2007 um 13:09
    • #22
    Zitat von "Freizeichen"

    1. Schlagt euch nicht die Köppe ein.

    nee, das ist klar. passt schon wieder alles und haben auch schon wieder miteinander geschrieben.
    bleibt so wie ausgemacht, werde mir die Dinger anschauen und dann entscheiden. das einzige was nicht gleich bleibt, ist der tag. Da ist was dazwischen kommen.

    http://www.partysound-light.de

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 19:18
    • #23
    Zitat von "Freizeichen"

    Also Jungs,

    1. Schlagt euch nicht die Köppe ein.
    2. Das hier ist keine Rechtsberatung !

    Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten ! Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte), was ihr gaaanz bestimmt auch macht – schliesslich sind wir ja alle Engel !
    Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.

    Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !

    FREIzeichen

    Dann lass es doch auch mit der Rechtsberatung - was Du schreibst ist der größte Schwachsinn...

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 15. Juni 2007 um 19:25
    • #24
    Zitat von "koenigstiger25"

    Dann lass es doch auch mit der Rechtsberatung - was Du schreibst ist der größte Schwachsinn...

    dann denk du mal nach bevor du überlegst, schau wer die Beiträge geschrieben hat, denke nochmal drüber nach und poste dann erst.
    Hättest du das alles in der Reihenfolge gemacht, hättest du festgestellt, das dieser Post von einem anderen User kommt.

    http://www.partysound-light.de

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 19:37
    • #25

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich hab "Freizeichen" zitiert - also frag ich mich, warum Du Dich angesprochen fühlst... :roll:

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 15. Juni 2007 um 20:05
    • #26
    Zitat von "koenigstiger25"

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich hab "Freizeichen" zitiert - also frag ich mich, warum Du Dich angesprochen fühlst... :roll:

    weil ich davon ausgehen musste, das du mich ansprechen wolltest mit der Rechtsberatung.
    Aber ich verstehe nicht, warum du ausgerechnet Freizeichen so angehst? der hat nur seinen Senf dazu abgegeben, wie andere auch.
    Und das alles wieder in Ordnung ist, hab ich erst danach geschrieben. also kann er doch das genauso schreiben wie jederr andere.

    http://www.partysound-light.de

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 20:19
    • #27

    Deshalb:

    Zitat von "Freizeichen"

    Also Jungs,

    2. Das hier ist keine Rechtsberatung !

    ...und trotzdem folgt diese jetzt

    Zitat


    Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten !

    Wo steht das? Das ist falsch btw. "Spekulationssteuer" gibt es nicht und auch kein entsprechendes Spekulationssteuergesetz...

    Zitat


    Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte)

    Das sind nicht zwingend private Veräußerungsgeschäfte - vgl. Rechtsprechung zu § 23 EStG

    Zitat


    Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.

    Auch das stimmt so nicht, bzw nur eingeschränkt und gilt nur für Geschäfte im Sinne des §23 EStG

    Zitat


    Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !

    Kennst Du ihn? Bist Du sein Finanzamt, Steuerberater? - genau dieser Fall ist kein Geschäft i.S. des § 23EStG. Mal ganz abgesehen davon, woher die Summe von 90.000 Euro Steuern kommt....

    ...und deshalb sollte Rechts- und Steuerberatung den Profis überlassen werden...

  • ultraschall
    Beiträge
    800
    • 15. Juni 2007 um 20:24
    • #28
    Zitat von "koenigstiger25"

    Dann lass es doch auch mit der Rechtsberatung - was Du schreibst ist der größte Schwachsinn...

    Also eigentlich hat Freizeichen nach §23 EStG recht. Er hat nur die Freigrenze von 512 Euro vergessen.

    Ist in Wikipedia ganz gut erklärt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_…gsgesch%C3%A4ft

    Lars

    ... seit 12.01.2004 ohne Signatur

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 15. Juni 2007 um 20:25
    • #29
    Zitat von "koenigstiger25"

    Deshalb:


    ...und trotzdem folgt diese jetzt

    ok, alles klar. jetzt weiß ich was du meinst, soweit hab ich jetzt nicht mitgedacht.

    http://www.partysound-light.de

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 20:32
    • #30
    Zitat von "ultraschall"


    Also eigentlich hat Freizeichen nach §23 EStG recht. Er hat nur die Freigrenze von 512 Euro vergessen.

    Ist in Wikipedia ganz gut erklärt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_…gsgesch%C3%A4ft

    Lars

    ...dann lese man bei Wikipedia mal ganz genau - vor allem den letzten Satz des 2. Aufzählungspunktes. Da steht:

    Zitat: ...Dies gilt nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nur mit Verlust veräußert werden können...

    und ein Lautsprecher ist grundsätzlich so ein Gegenstand, ebenso ein Auto, ein Regenschirm, ein Kinderwagen...

  • ultraschall
    Beiträge
    800
    • 15. Juni 2007 um 20:52
    • #31

    @ Königstiger: Das ist jetzt eine Auslegung von dir die du so nicht verallgemeinern kannst. Einen Pa-Lautsprecher kann man nicht wirklich mit einem Regenschirm vergleichen.

    Wenn ich ein gebrauchtes Investitionsgut zu einen marktunüblich günstigen Kurs kaufe kann ich sehr wohl davon ausgehen, beim Weiterverkauf inen Gewinn zu erzielen.

    Lars

    ... seit 12.01.2004 ohne Signatur

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 21:03
    • #32
    Zitat von "ultraschall"

    @ Königstiger: Das ist jetzt eine Auslegung von dir die du so nicht verallgemeinern kannst. Einen Pa-Lautsprecher kann man nicht wirklich mit einem Regenschirm vergleichen.

    Wenn ich ein gebrauchtes Investitionsgut zu einen marktunüblich günstigen Kurs kaufe kann ich sehr wohl davon ausgehen, beim Weiterverkauf inen Gewinn zu erzielen.

    Lars

    Das lege ich auch nicht so aus, sondern der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung...

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 15. Juni 2007 um 21:23
    • #33

    Manus Variante:

    Wenn Verkaufserlös > Zeitwert (=Buchwert) dann liegt ein Gewinn vor.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 21:28
    • #34
    Zitat von "Manuela"

    Manus Variante:

    Wenn Verkaufserlös > Zeitwert (=Buchwert) dann liegt ein Gewinn vor.

    Da gebe ich dir für den "gewerblichen" Bereich vollkommen Recht...

    Wir diskutieren aber gerade "Private Veräußerungsgeschäfte..." :)

  • ultraschall
    Beiträge
    800
    • 15. Juni 2007 um 22:36
    • #35
    Zitat von "koenigstiger25"

    Das lege ich auch nicht so aus, sondern der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung...

    Sag mir doch bitte nochmal welches BFH-Urteil du meinst, alles was ich gefunden habe handelte von Aktien-/Kapitalanlagen oder Immobilien.

    Lars

    ... seit 12.01.2004 ohne Signatur

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 23:43
    • #36

    muss ich die Tage mal im Büro gucken - Kann sein, dass man im Internet nichts findet, da die guten Steuerrechtsdatenbanken meist kostenpflichtig sind...

    ....gibt auch einiges von den Finanzgerichten dazu und auch von der OFD... Es könnte auch prinzipiell ein Urteil / Verfügung zu Wertpapieren sein, denn es ging darum, dass mehrere Leute versucht haben ihre Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapiergewinnen, die ja insbesondere den privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen zu verrechnen - und das wurde abgelehnt. Und was für Verluste gilt, gilt nach steuerrechtlichem Umkehrschluss für Gewinne entsprechend....

    Ich weiß in einem Urteil, indem der Verkauf einer kompletten Babyausstattung (deshalb komme ich auf Kinderwagen...) - natürlich mit Verlust - mit Aktiengwinnen verrechnet werden sollte - dies wurde abgelehnt...

    ansonsten würde nämlich jeder, der einen Aktiengewinn zu erwarten hat, voher sein Auto mit entsprechend hohem Verlust an die Freundin verkaufen und diesen Verlust mit dem Aktiengewinn verrechnen - und das käme dem Fiskus auf Dauer teurer als 1 Papstgolf... :wink:

  • linus leiting
    Beiträge
    94
    • 15. Juni 2007 um 23:45
    • #37

    hier spontan was von der OFD

    http://www.dashoefer.de/cgi-bin/news_more/news_more.pl?mitte=01&rechts=Detail&Article_ID=12267&NEWSCLASS_ID=%204

  • rian-g
    Beiträge
    138
    • 17. August 2010 um 17:19
    • #38

    @ Typ aus Schrobenhausen: Sorry, aber welcher Verkäufer braucht Kunden wie Dich?

    Erst machst Du hier so ein Fass auf und dann kommst Du mit diesem Statement daher...

    Zitat

    bleibt so wie ausgemacht, werde mir die Dinger anschauen und dann entscheiden. das einzige was nicht gleich bleibt, ist der tag. Da ist was dazwischen kommen.

    Ich würde mit Dir aufgrund dieses threats gar keine Geschäfte mehr machen. Und an Deiner Stelle würde ich mir das nächste Mal besser überlegen, ob Du Dich nicht selbst mal wegen übler Nachrede zu verantwortsen hast, wenn Du so einen bullshit in der Öffentlichkeit postest. :twisted:

    Leute gibts... :roll:

  • Andreas H.
    Verifiziert
    Beiträge
    443
    • 17. August 2010 um 17:50
    • #39

    Steh ich auf der Leitung oder hast du grad auf einen 3 Jahre Alten Fred Geantwortet?! xD

    Edit: Ich seh grade, du kommst aus Oberhaching... Da hätt ich dich ja vor ein Paar Wochen anrufen können als wir im Forstnersaal waren und uns ein 5Pol XLR kabel gefehlt hat xD

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 17. August 2010 um 21:34
    • #40
    Zitat von "rian-g"


    Leute gibts... :roll:


    Wie wahr, wie wahr...
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