Also Jungs,
1. Schlagt euch nicht die Köppe ein.
2. Das hier ist keine Rechtsberatung !
Wenn man etwas privat einkauft und anschliessend innerhalb von 12 Monaten wieder mit Gewinn verkauft, muss man eine sogenannte Spekulationssteuer an Vater Staat entrichten ! Dieses Geschäft wird bei der Einkommenssteuererklärung angegeben (steuerrechtlich: Private Veräußerungsgeschäfte), was ihr gaaanz bestimmt auch macht – schliesslich sind wir ja alle Engel !
Wenn ihr eure Verkaufsgüter länger als 12 Monate besessen habt, bevor ihr es wieder abstosst, fallen keine Steuern an.
Einer der prominentesten Fälle in diesem Zusammenhang war damals die Versteigerung des Golfs vom Papst über Ebay. Da hat die Steuer damals heftigst zugelangt. Der arme Teufel musste etwa 90000€ abdrücken !
FREIzeichen