Hi
hier noch mal der TO der mit dem andrem Sebastian aber nichts gemein hat.
Ich mach mal kurz ne Zusammenfassung um alle Aspekte richtig zu stellen.
(bitte korrigieren)
1. Streuerklärung muss, am besten mit Steuerberater absprechen.
2. Gewerbe kein muss, außer ich hätte einen Nennenswerten Gewinn.
3. Rechnung nach §19 kann, als Nachweis
Das mit der Versicherung beschäftigt mich noch.
Kann ich einen kleinen Vertrag aufsetzen indem eine funktionierende Anlage verliehen wir und bei größeren Schäden, Ersatz verlangen kann oder geht das nur mit gewerbeschein?
Was passiert nun genau wenn meine Anlage abraucht und sich dabei jemand verletzt.