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  2. Tonguru

Beiträge von Tonguru

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 21. August 2008 um 21:31

    Das hier ist auch lesenswert:

    http://www.kskforum.de/kskfallseptember.htm

    Man beachte insbesondere die Pointe mit dem Einkommen - zu wenig, um in die KSK aufgenommen zu werden, da es sich bei dem (unkenntlich gemachten) Betrag angeblich nicht um eine selbständige Beschäftigung handeln kann - und dann das geschätzte Einkommen, weil die Meldung nicht ankam...

    :evil:

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 21. August 2008 um 21:19

    The Show goes on...

    Hatte denen in meinem letzten Schreiben klar mitgeteilt, daß ich keinerlei Künstler (bzw., was die KSK als solche definiert) beschäftige oder in den letzten 5 Jahren beschäftigt habe.

    Habe außerdem - unter Protest, da über meinen Widerspruch gegen die Feststellung meiner Meldepflicht noch immer nicht entschieden wurde - eine rückwirkende Nullmeldung abgegeben.

    Heute kam ein lustiges Schreiben, in dem die mich auffordern, mindestens 3 Verträge mit Künstlern aus dem letzten Jahr vorzulegen...

    :shock: :lol: :roll:

    Das ist ja noch besser als der Schriftwechsel mit der GEZ!

    :wink:

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 13. August 2008 um 21:30

    Noch was zum Thema KSK und DJs:

    http://www.finkeldei-online.de/blawg/?p=101

    "Mein Mandant vermittelt Diskjockeys an Veranstalter, wie z. B. Diskothekenbetreiber, und wurde von der Künstlersozialkasse als künstlersozialabgabepflichtig eingestuft."

    :shock:

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 13. August 2008 um 16:07
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Bei wem liegt die Beweislast für diese Aussage?

    Vielleicht wurde dem Kunden ein defektes, bzw. "angeknackstes" Gerät untergejubelt, um bei dem vorhersehbaren Ausfall die Reparatur über die Versicherung abrechnen zu wollen?

    Ich gehe zwar davon aus, daß du dich auf die generelle Möglichkeit dieses schändlichen Tuns ;) und die hieraus resultierende Haftungsfrage beziehst.

    Gestatte mir dennoch eine kurze Stellungnahme:

    Bei mir gibt es keine "angeknacksten" Geräte, denn schließlich arbeite ich selbst damit. Daß eine Endstufe mal ausfallen kann, ist klar, aber nicht vorauszusehen.
    Sie hat ja auch anfangs einwandfrei funktioniert. Erklär' mir mal, wie "angeknackst" eine Endstufe sein muß, um erst zum Ende der Veranstaltung auszufallen? Und würde ich deswegen gleich 2 Endstufen aufs Spiel setzen?

    Ich würde niemandem etwas "unterschieben"; dieses Geschäftsgebahren ist mir von Kollegen durchaus bekannt, aber das sind eben nicht meine Mittel.

    Daß die Endstufen an einem Aggi betrieben wurden, wußte ich erst NACH der Veranstaltung und dem Schaden, sonst hätte ich sie gar nicht erst herausgegeben, zumal es sich um die teuersten Amps in meiner Vermietung handelt und es da sicher Ausweichmöglichkeiten gab, falls man das Risiko doch hätte eingehen wollen.

    Von der Versicherung wußte ich zu der Zeit auch noch nichts.

    Nichts für ungut.

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 13. August 2008 um 14:56

    So, habe das jetzt schriftlich vorliegen.

    Kundendienst berechnet eine Servicepauschale und ein Headset (wohl im Austausch) für etwas weniger als den EK-Neupreis.

    Fehlerbeschreibung eindeutig:
    Microdot defekt, mit Angabe der Seriennr. des HS (die ich mir blöderweise nicht notiert hatte).

    Rechnung wurde 1:1 an den Verein durchgereicht, und eben rief der aus allen Wolken gefallene Vorsitzende an, der erst jetzt durch die Rechnung 5 Wochen nach der Veranstaltung erstmalig von dem Schaden Kenntnis erlangte (obwohl ich mit dem Veranstalter schon vor 4 Wochen darüber gesprochen hatte und der das klären wollte...!!!).

    [Zum Verständnis: Der Veranstalter organisiert die Veranstaltung (soweit logisch) für den Verein, ist selbst dort Mitglied, aber eben nicht der eigentlich Verantwortliche bzw. Vorsitzende. Ist etwas umständlich. Hier gibt es alleine auf der Stadt mind. 3 Abteilungen für (städtische) Veranstaltungen mit jeweiligen Unterabteilungen - habe schon mehrfach Rechnungen neu ausstellen dürfen, weil die da wohl selbst nicht richtig durchblicken...]

    Ich sag' nur, Arschkarte.
    :(

    Mal sehen, wie das weitergeht. Vereinsvorsitzender befragt jetzt erst mal den betroffenen Akteur.

    Ich würde gerne beim Service mal nachhaken, denn irgendwie kommt auch mir das alles etwas seltsam vor (zumal auf der Rechnung von 2 HS mit 2 unterschiedlichen Ser.nr. die Rede ist. Aber die werden mir kaum Auskunft erteilen, denn ich habe das Teil ja nicht eingeschickt).
    :shock:

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • Tonguru
    • 6. August 2008 um 20:46

    @ starstage

    Druckreif!

    Exakt deine angeführten Argumente von wegen Lebenshaltungskosten habe ich mir mittlerweile auch zu Herzen genommen.
    Es ist ja tatsächlich so, daß ÜBERALL, nur nicht in unserer Branche (insbesondere der mittleren Liga, die du beschreibst und zu der auch ich mich zähle, mit professionellem Material, auch wenn nicht Meyer o.ä. drauf steht), die Preise erhöht / angepaßt werden bzw. wurden.

    Als die Umstellung von der DM auf den EURO kam, habe ich statt 100,-- DM nicht 51,13 Euro genommen, sondern abgerundet auf 50,-- Euro.
    Was hat mein Pizzabäcker um die Ecke gemacht?
    Das Glas Hefe-Weizen kostete statt 4,50 DM --> 3,00 Euro und ist mittlerweile bei 4,00 Euro angelangt, die Pizza statt 10,00 DM --> 6,50 Euro und jetzt sogar 8,00 Euro. Und nicht nur in der Gastronomie wurden die Preise nach oben "angepaßt".

    Ich wollte diese Argumente schon einige Male anbringen, aber i.d.R. hat man es mit Bestandskunden zu tun, da kann (möchte) man einen Preis nicht "grade mal so" erhöhen.
    Obwohl genau das jetzt passieren wird. Für die nächste Karneval-Session gehen nächste Woche neue, überarbeitete und wörtlich zu nehmen "angepaßte" Angebote 'raus. Da in den letzten Jahren immer wieder an Material nachgelegt wurde, das aber dann nicht in die seit fast 10 Jahren konstante Berechnung einfloss, wird es für einige ein böses Erwachen geben. Ich rechne sogar damit, einige Jobs zu verlieren.

    Aber nachdem auch mein KFZ erst letzten Monat gerade mal wieder für 1000,-- Euronen in der Werkstatt war, eine Tankfüllung auch mich mittlerweile 100,-- Euro kostet und hin und wieder auch das professionellste Material im Verleih mal kaputt geht; zudem von allen Seiten versucht wird, sich bei mir zu bedienen, bin auch ich von anfänglichem Grübeln zu der festen Überzeugung gekommen, daß etwas passieren muß. Bestandskunde hin, Bestandskunde her.

    Darf ich deinen Beitrag als Anlage zu den schriftlichen Angeboten nehmen?
    :D

    Und nein, du bist kein ungerechter, geldgeiler Freak ohne Herz für die armen Musiker. Sondern, wenn du es für weniger machst, der viel zu gute Depp, der sich wieder mal hat bequatschen lassen.
    Hat wer ein Herz für dich? Ist es "unflexibel", seinen eigenen Marktwert durchzusetzen? Verhandelst du im Supermarkt an der Kasse? Bekomme ich bei meinem Kunden, bei dem ich u.U. selbst Kunde bin, das nächste Mal etwas günstiger?

    Du kannst auf 900,-- 'runter gehen, sogar auf 600,-- , und sie werden trotzdem noch jemanden finden, der es für weniger macht, wenn sie lange genug suchen.
    Also hat man die Wahl, von Anfang an auf seinen Preis zu bestehen - oder endlos nachzugeben, bis man noch den billigsten Dumper unterboten hat.
    Ich ziehe vor, den Preis zu halten. Es gibt von Anfang an einen kleinen Rabatt; und wenn das noch zu teuer ist, bitteschön - viel Glück mit dem SuperDuperNiedrigpreis - "Veranstaltungstechniker".

    Ich habe mittlerweile auch keine Panik mehr, am WE sonst nichts zu tun zu haben, wenn ich jetzt nicht noch schnell den unterkalkulierten Job annehme - heute morgen kamen gleich 2 Aufträge für den kommenden Samstag - ja, dieses Wochenende - herein.
    Auch das erwähne ich mittlerweile gerne mal im Verkaufsgespräch; einfach durchblicken lassen, daß man den Job ja gerne machen würde, aber einen Mindestumsatz am WE erwirtschaften und sich daher die Jobs nach der Bezahlung aussuchen muß, damit am nächsten 1. noch die Miete abgebucht werden kann.

    :wink:

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • Tonguru
    • 5. August 2008 um 20:40

    DJ für 100,-- Euro? NRW?
    Ich weiß was, ich weiß was...!!!
    :D

    Komme aus dem angrenzenden Rheinland-Pfalz, und hatte eine Anfrage für einen Tag der offenen Tür einer öffentlichen Stelle (!) in Bonn.
    Im vergangenen Jahr hatte es eine Firma aus Bonn gemacht (ob der jetzt hier mitliest?...), und es auch dieses Jahr wieder für 800,-- Euro angeboten - mittlere PA mit kleinem Delay, 4 Floorspots, 8-9 Std. Konservenmucke.
    Haben es zum GLEICHEN Preis angeboten, da das für uns Limit war (auch der DJ möchte Geld verdienen), und daher nicht wirklich damit gerechnet, den Job zu bekommen.

    Die Begründung der Absage aber war der Hammer:
    Die haben tatsächlich einen gefunden, der ALLES (wie und womit auch immer) für

    150,-- Euro (einhundertfünfzig)

    anbietet...

    Ach ja, für diese offizielle Stelle wird wohl eine Rechnung zu schreiben sein, was wiederum ein Gewerbe voraussetzt...

    T-Boxen und Tauschbörsen machen es möglich!

    :evil:

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 3. August 2008 um 10:20

    Hallo mringhoff,

    danke für deine Unterstützung.

    "Zu Bruch gegangen" ist hier nicht wörtlich zu nehmen; wie schon weiter oben beschrieben, ist die Kapsel lt. Kundendienst DPA defekt, wie auch immer. Eine mechanische äußere Einwirkung war allerdings nicht erkennbar.
    Der Akteur sagte nach der Aufführung nur was von "da ist mir was 'raus gerutscht, habe es wieder eingesteckt", und ich vermutete eine Trennung vom Anschluß- zum Adapterstecker. Werde da wohl noch mal nachfassen müssen.
    Die Verhältnismäßigkeit "Schaden - guter Kunde" sollte natürlich gewahrt bleiben, aber wir reden von einem Headset der 500,-- Euro - Klasse. Und der grundsätzlichen Frage, ob nicht mein Vermieter selbst den Schaden tragen muß, wenn ein Schaden ohne Einwirkung Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.
    Aber auch hier steht ein Problem: Vermietet der mir das nächste Mal noch mal was, wenn ich jetzt meine Ansprüche durchsetze? Wie gesagt, man sitzt echt voll besch... mitten drin.

    Die Endstufe ist zum (Be)Gutachten bei der Versicherung. Ich gehe davon aus, daß die alles tun, um einen anderen Schaden festzustellen, damit sie nicht zahlen müssen. Es existiert in diesem Fall tatsächlich eine Versicherung gegen Überspannung. Sollten die etwas anderes diagnostizieren, werde ich sie noch zu einem unabhängigen Gutachter geben.

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 1. August 2008 um 12:40
    Zitat von "test"

    dann möchte ich aber auch sehen, das diese leute leistungen bekommen!!!

    Aber nur, wenn sie Mitglied in der KSK sind - was bis vor kurzem gar nicht so einfach war...

    "Denken Sie bei Ihren Recherchen aber daran, dass die KSK keine neutrale Institution ist: Ihr Ziel ist es, die Beitragseinnahmen nach Möglichkeit zu erhöhen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater oder einem Sozialversicherungsexperten. Das gilt vor allem dann, wenn es um Leistungen von Webdesignern geht: Die KSK hat jahrelang mit aller Macht versucht, diesen Personenkreis aus der Versicherung herauszuhalten. Ungeachtet dessen verlangen die Prüfer nun aber wie selbstverständlich die Sozialabgabe für Webdesign-Leistungen - und das sogar für Zeiträume, in denen die KSK keine Gelegenheit ausgelassen hat, die erforderliche "Schöpfungshöhe" dieser Berufstätigkeit zu bezweifeln und bis vors Bundessozialgericht gegen die Mitgliedschaft von Webdesignern gestritten hat."

    :shock:

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • Tonguru
    • 1. August 2008 um 12:08

    klauston hat geschrieben:

    Um die Kohle sollte man es als Hobby machen, nicht mehr als Beruf.

    Zustimmung! Aber:
    Leute, die das als Hobby machen, gibt's hier - und überall - an jeder Ecke.
    Und die machen es dann für 150,-...
    (Wobei in diesem Fall ja schon eine ordentliche Portion Know-How und vernünftiges Gerödel angesagt ist - der "Kollege" würde es dann sicher kein zweites Mal mehr machen!)

    Wieso gibt es trotzdem Firmen, die "Normale " Preise verlangen und auch gut leben????????

    Sicher abhängig vom Kundenkreis, Art der Veranstaltung und ob man sich bereits bewähren konnte. Einmal ordentliche Arbeit zu einem fairen Preis (für beide Parteien) abgeliefert, erleichtert das Abnicken zukünftiger Angebote ungemein...
    Die größten Diskussionen hat man doch wohl stets bei Anfragen von (möglichen) Neukunden, die natürlich - dank Internet - mindestens 120 Angebote per email eingeholt haben und du dann erklären mußt, warum das bei dir soundsoviel kostet.
    Hier habe auch ich schon lange gelernt, Nein zu sagen, in der Hoffnung, daß der Kunde mal darüber nachdenkt, warum man einen Job zu einem vorgegebenen Preis eben nicht machen kann. Früher hat das sogar ab und zu funktioniert...

    Aber wir wollten / sollten hier ja keine Diskussion lostreten, das habe ich an anderer Stelle kürzlich getan.

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=69511

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • Tonguru
    • 1. August 2008 um 11:42

    klauston hat geschrieben:

    Und ich höre immer wieder: "Da ist in unserer Region nicht mehr drin "
    Stimmt so ganz nicht.

    Tonguru hat geschrieben:

    Bekommen tut man aber in der Ecke hier mit etwas Glück vielleicht 400,--.

    :oops: :oops: :oops:

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 1. August 2008 um 11:24

    Damit beschreibst du exakt mein Problem.
    Ich würde es ungern in Rechnung stellen, wenn ich nicht ausschließen kann, daß es niemand zu verantworten hat, sprich wenn es ein technischer Defekt war.
    An der Kapsel war eben nichts zu sehen.
    Ich gehe dennoch davon aus, daß es beim Umbau in der Hektik zerstört wurde. Allerdings kann ich es auch nicht ganz nachvollziehen.

    Ich sitze dummerweise hier zwischen den Stühlen - mein Vermieter möchte das Teil, das nicht mal grade billig war (DPA), natürlich unter Berufung auf seine AGB von mir ersetzt haben.

    Andersherum, wenn ich meinen Mieter nicht haftbar machen kann, entfällt doch auch meine Haftung, da ich ja für meinen Vermieter ebenfalls ein Mieter bin und für technische Ausfälle ebenfalls nicht haften muß.

    Das gleiche Problem offenbart sich bei der Endstufe.
    Da ich nicht mit Sicherheit sagen kann, woran sie gestorben ist - obwohl der Betrieb an einem Aggregat natürlich Schlimmes ahnen läßt -, hänge ich hier auch etwas in der Luft.
    Und mein Kunde hat das gleiche Problem wie ich - sein Kunde weigert sich ebenfalls, für den Schaden aufzukommen. Denn der vertraute auf das Aggregat - der Aggi-Verleiher dagegen schließt Schäden an Elektronik in weiser Voraussicht aus, kann also nicht belangt werden.

    Tatsache ist jedenfalls, an dem besagten Wochenende wäre es besser gewesen, das Lager geschlossen zu lassen und auf der Couch zu liegen, da der Schaden verbunden mit dem Ärger den Gewinn übersteigt!
    :roll:

  • Weil's so schön ist, noch einmal: was kostet dieser Job?

    • Tonguru
    • 1. August 2008 um 11:04

    Das ist so in etwa die Nummer, die auch ich gerne und öfter mache.

    Laut interner Kalkulation (mittels meiner Wunsch-, äh, Preisliste) komme ich auch auf 600,-- zzgl. Ust. und Anfahrt.
    Anbieten, wenn es vor der Tür und mit einer Person zu bewerkstelligen ist, würde ich es für 500,--.
    Bekommen tut man aber in der Ecke hier mit etwas Glück vielleicht 400,--.
    :cry:

    Daß die Preise wohl überall im Keller sind, und immer jemand jemanden kennt, der sich auch über ein Taschengeld freut, dürfte mittlerweile jeder erkannt haben.
    Und ein Angebot durchzudrücken, ohne Wenn und Aber, ist echt selten geworden - es sei denn, der Kunde weiß genau, was er an einem hat und scheut das Risiko, die Nummer mit jemand anderem in den Sand zu setzen.
    :wink:

  • Wie_MP3_die_Qualitaet_der_Musik_zerstoert_hat .. wie war

    • Tonguru
    • 28. Juli 2008 um 11:14

    Noch einer der "Ewiggestrigen" :wink: (und ich meine das natürlich im positiven Sinne!):

    Neil Young kritisiert das MP3 Zeitalter

  • GEZ

    • Tonguru
    • 23. Juli 2008 um 16:50

    Das läßt die aber jetzt wohl nicht los... :wink:

    NDR will gegen Gebührenurteil in Berufung gehen

    Siehe auch
    Website des Klägers

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 23. Juli 2008 um 15:43

    Holla, so viel Anteilnahme...
    :D
    Danke erstmal dafür!!!
    Eure Meinungen und Vorgehensweisen decken sich mit meiner Auffassung.

    Ich meine auch, für 2 verschiedene Veranstaltungen (= doppelte Einnahme des Mieters) und die damit verbundene Mehrarbeit bzw. zusätzliche Beanspruchung des Materials ist der Mehrtagesrabatt nicht gerechtfertigt; bei Dry-Hire ist das vielleicht anders, trifft in meinem Fall aber nicht zu.
    Hat sich eh erledigt, denn wie prognostiziert, habe ich nichts mehr davon gehört.
    Bei dem von mir bereits angebotenen Kurs noch nach weiterem Rabatt zu fragen, war auch schon dreist...

    Das Headset hat nach Aussage des Vermieters einen Defekt an der Mikrofonkapsel und ist damit ein Totalschaden.
    Tatsache ist, es hat bis zur Mitte der Aufführung noch funktioniert und ist bei einem Umbau kaputt gegangen, ohne durch meine Hände zu gehen. Insofern ist klar ein Dritter haftbar zu machen; die Frage ist nur, haftet der Veranstalter oder der Darsteller? Klar, kann mir eigentlich Latte sein, in meinem Vertrag steht ganz klar der Veranstalter. Aber ihr kennt sicher die "armen" Vereine, bei denen dann das große Heulen anfängt...

    Von der Endstufe habe ich noch nichts gehört. Ob die Haftpflicht das abwickelt, zweifle ich auch an. Vermute ebenfalls eine Schieflast am Aggi, und daß mein Kunde ein schlechtes Gewissen hat, sehe ich schon an der Tatsache, daß er mir den Defekt als "Wackelkontakt" verkaufen wollte... mit einer Platine, auf der die Leiterbahnen weggeschmolzen sind, kann nichts mehr wackeln... :roll:

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 23. Juli 2008 um 15:13

    Das mit dem DJ ist genau so eine schwammige Formulierung wie die einiger anderer "Künstler" (lt. eigener Angabe Aktionskünstler, Colorist (Trickfilm), Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung, Performancekünstler, PR-Fachmann, Tänzer, Tanzpädagoge, Tonmeister und Übersetzer / Bearbeiter).

    Fraglich, warum diese Gruppe eine explizite Beschreibung ihrer Tätigkeit anführen muß, während andere Berufe per se als Künstler eingestuft werden.
    Damit wären wir wieder bei der Gretchenfrage, was Kunst eigentlich ist.
    Bei einem Dirigent, Moderator, Reporter, Sprecher, Showmaster etc. kann ich beim besten Willen keine künstlerische Tätigkeit erkennen.
    Und einmal Künstler, immer Künstler, oder wie läßt sich das hier erklären?:
    [url=http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Di…rt15532,2418780]Bohlen ist als "DSDS"-Juror ein Künstler[/url]

    Auszug:
    Mit Blick auf vergleichbare und höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts sagte der Vorsitzende Richter Dieter Volk, schon ein geringer Grad an eigenschöpferischer Leistung reiche aus, um eine Abgabenpflicht zu begründen. Die künstlerische Leistung bestehe etwa darin, zum Unterhaltungscharakter der Sendung beizutragen. Ob die Äußerungen der Jury spontan oder abgesprochen seien, spiele keine Rolle, ebenso wenig die Frage, auf welcher Ebene von Kunst sich die Kommentare bewegten.

    Ist der von der KSK (noch) in Frage gestellte DJ also nicht schon dadurch künstlerisch tätig, daß er die Titel anmoderiert und dazu einen Schwank aus seiner Jugend erzählt?
    Immerhin gehört ein Moderator ja auch schon zum erlesenen Kreis der priviliegierten sozial Schwachen.

    "...ein geringer Grad an eigenschöpferischer Leistung..."
    Ohje. Ich ahne Schlimmes. Werden wir ein Volk von staatlich subventionierten Künstlern?
    Aber wenn wir alle Künstler sind, wer zahlt dann noch den "Arbeitgeberanteil" unserer Versicherung bei der KSK?


    Das mit den Webdesignern, Grafikern etc. ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt, mit dem die KSK auf Kundenfang geht.
    Hast du eine Internetseite, betreibst du Werbung. Für dich oder Dritte, egal.
    Du bist erst einmal erfaßt und darfst entweder brav deine Meldung abgeben - oder für etwas Gegenwind sorgen, so wie ich derzeit.

    Die von dir genannten Webdesigner aus dem Bekanntenkreis sind jedenfalls definitiv als Künstler einzustufen (Mitgliedschaft in der KSK ist unerheblich, Voraussetzung ist lediglich die "erwerbsmäßige Tätigkeit" - du hast also die Wahl, Künstler zu sein oder Schwarzarbeit zu betreiben...) und BINGO! darfst du zahlen...

    :roll:

  • Haftung des Mieters

    • Tonguru
    • 18. Juli 2008 um 10:56

    Hallo liebe Forengemeinde,

    habe mich aktuell mit einigen unerfreulichen Dingen auseinanderzusetzen, und möchte mal ein paar Meinungen und Erfahrungen zu meiner moralischen Unterstützung hierzu einholen.

    Fall 1)
    Kunde, selbst technischer Dienstleister, mietet Endstufe bei mir.
    Bringt sie montags zurück mit Hinweis auf "Wackelkontakt". Nur noch die Beleuchtung des Netzschalters funktioniert.
    Aufgemacht, nach erster Einschätzung Tod durch Überspannung (getrennte Netzteile, aber bei beiden Endstufenseiten Spannungsregler regelrecht explodiert; alle zugänglichen Transistoren haben Durchgang).
    Auf Nachfrage stelle ich fest, daß die Endstufe an einem Aggregat betrieben wurde.
    Im Grunde ein klarer Fall für Haftung meines Kunden, der das an den Veranstalter weiter geben muß. Sein Problem: In seinem Vertrag fehlt die Überspannungsklausel, und im Mietvertrag des Aggregatvermieters wird ausrücklich die Haftung für Schäden an angeschlossener Elektronik ausgeschlossen.
    Soll ich jetzt also meinen Kunden in die Pflicht nehmen, obwohl ich den Schaden durch das Aggregat nicht nachweisen kann?
    Wieso ist nur eine von 2 (gleichen) Endstufen (im Sinne von Geräten) hoch gegangen? Gibt es beim Aggregat Überspannung auf nur einer Phase?

    Fall 2)
    Vermietung von Funkstrecken, die ich wiederum selbst angemietet habe.
    Haftung des Veranstalters (= meines Kunden) für überlassenes Material steht natürlich in meinem Vertrag.
    Nun geht bei der Aufführung, bei der ich selbst anwesend bin, ein Nackenbügelmikrofon zu Bruch, mein Vermieter möchte es natürlich ersetzt haben.
    Veranstalter ist hiergegen nicht versichert. Problem zum einen, der Veranstalter hat den Schaden eigentlich nicht zu verantworten, denn das Mikro ging während einer Aufführung kaputt, bei der ich wie gesagt anwesend war und er sich wohl auch deshalb nicht verantwortlich fühlt.
    Soll ich jetzt den Akteur, dem das Mikro kaputt ging, in die Pflicht nehmen? Das kann es doch eigentlich auch nicht sein.

    Fall 3)
    Übliche Preisanfrage für Material, kleine Bühnengeschichte, bei mir dennoch nur mit Personal (zumal ich mit dem Anfragenden so meine Erfahrungen habe...).
    Dann braucht der es plötzlich für 2 aufeinanderfolgende Tage an 2 Orten und fragt nach Sonderkondition hierfür.
    Ich regele das normal so, daß für Material ab dem 2. Tag nur noch ein geringerer Prozentsatz fällig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, daß es stehen bleibt und nicht ab- und wieder aufgebaut werden muß.
    Da ich in diesem Fall Personal eingeplant hatte, steht die Frage im Raum, ob dieser Mehraufwand nicht durch die Tagespauschale des Technikers abgedeckt ist und ich daher den Rabatt dennoch gewähren soll?
    Widerstrebt mir allerdings schon deshalb, weil ich bereits einen guten Kurs veranschlagt hatte und mir mein linker kleiner Zeh sagt, daß der trotzdem noch jemanden findet, der es für weniger macht.
    Wäre für zukünftige Anfragen dennoch interessant zu erfahren, wie ihr das handhabt?

    Schon mal vielen Dank im voraus,
    Tonguru

  • Künstlersozialkasse

    • Tonguru
    • 16. Juli 2008 um 21:04

    Das wird auch in zahlreichen anderen Foren diskutiert.
    Hierzu gibt es im Netz die unterschiedlichsten Meinungen und Berichte.

    Einige DJs z.B. weisen in ihren AGB ausdrücklich auf die Pflicht zur Zahlung des Beitrags durch den Auftraggeber hin. Und ich meine Party-DJs, keine Vinyl-Gurus.
    Beispiel

    Fundiert scheint das hier:
    http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2490

    "Da die wenigsten Freiberufler und Gewerbetreibenden sämtliche kreativen Tätigkeiten komplett in Eigenregie erledigen, unterliegen praktisch alle Selbständigen der Künstlersozialabgabe. Beispiele für Leistungen, auf die die Sozialabgabe anfällt:
    * Gestaltung geschäftlicher Internetseiten, Anzeigen, Flyer, Broschüren etc.,
    * Presse-, PR- und Werbetexte,
    * Musiker, Clowns oder DJs für den Tag der offenen Tür oder das Betriebsfest."

    Aus einem Forum:
    http://www.deejayforum.de/39-business-an…ozialkasse.html
    Hier gefällt mir vor allem der Versuch, den Tonmenschen zum Künstler zu deklarieren. :D

    "Also: Ich kaufe mir ein Pro-Tools und nehme damit 2 mal im Monat eine Sängerin für den Kurs von 250 € auf.
    So lange ich sie nur aufnehme, ihr einen Hall drauf packe, komprimiere, etc…bin ich Ingenieur oder Techniker und damit ganz einfach Freiberufler.
    Sobald ich der Sängerin aber sage: Sing doch mal diesen einen Ton etwas kürzer und im nächsten Takt alles gebunden und Fortissimo, bin ich versicherungspflichtiger Künstler und Tonmeister."

    Spätestens dann, wenn es einträglich erscheint, gehört man sowieso zum erlesenen Kreis der KSK-Versicherten:

    "Denken Sie bei Ihren Recherchen aber daran, dass die KSK keine neutrale Institution ist: Ihr Ziel ist es, die Beitragseinnahmen nach Möglichkeit zu erhöhen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater oder einem Sozialversicherungsexperten. Das gilt vor allem dann, wenn es um Leistungen von Webdesignern geht: Die KSK hat jahrelang mit aller Macht versucht, diesen Personenkreis aus der Versicherung herauszuhalten. Ungeachtet dessen verlangen die Prüfer nun aber wie selbstverständlich die Sozialabgabe für Webdesign-Leistungen - und das sogar für Zeiträume, in denen die KSK keine Gelegenheit ausgelassen hat, die erforderliche "Schöpfungshöhe" dieser Berufstätigkeit zu bezweifeln und bis vors Bundessozialgericht gegen die Mitgliedschaft von Webdesignern gestritten hat."

    :evil:

  • GEZ

    • Tonguru
    • 16. Juli 2008 um 20:00

    Aktuell bei heise:

    "Ein von der Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) für einen in der Privatwohnung beruflich genutzten PC ausgestellter Bescheid über eine Rundfunkgebühr zusätzlich zu bereits angemeldeten und bezahlten Privatgeräten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07)."

    Davon war ich bislang aufgrund derer eigenen Definition ausgegangen, aber wie die GEZ sich das wieder mal im Einzelfall (?) zurechtlegt, ist schon eine Frechheit...

    "Der Hinweis auf "andere Rundfunkempfangsgeräte" bezieht sich nach Ansicht des Gerichts ausdrücklich auf alle Geräte – entgegen der Auslegung des NDR, nach der die Klausel nur für nicht ausschließlich privat eingesetzte PCs gelte."

    Klartext: Der gewerblich genutzte PC fällt lt. GEZ erst dann unter die sog. Zweitgeräteregelung, wenn bereits ein anderer Computer gemeldet ist, für den dann - als Erstgerät - die Gebühr zu zahlen ist. Die wissen langsam anscheinend selbst nicht mehr, was sie da verfaßt haben:

    "In § 5 Abs. 3 RGebStV ist die Befreiung für Zweitgeräte geregelt. Darin heißt es, für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn [...] andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden."

    The Chaos continues! :shock:

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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    27. September 2026 um 10:16
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    26. September 2026 um 20:14
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    23. September 2026 um 10:33
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    23. September 2026 um 10:30
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    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  6. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

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    21. September 2026 um 22:21
  7. Suche Lichteffekt

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    21. September 2026 um 12:22
  8. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  9. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  10. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
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