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Künstlersozialkasse

  • Tonguru
  • 8. Juni 2008 um 11:50
  • mringhoff
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    • 15. Juli 2008 um 14:54
    • #21

    Wie sieht es denn bei einem DJ aus?
    Künstler ist ja lt. Definition der KSK jemand, der "Musik ... schafft, ausübt oder lehrt"

    Bei der Unterscheidung ob jemand einen "freien Beruf" ausübt oder doch nur Gewerbetreibender ist, wird der landläufige Party-DJ üblicherweise als Gewerbetreibender angesehen. Das Ineinandermischen ist soweit scheinbar nicht eine Neuerschaffung. Nur die Kollegen aus der produzierenden Zunft können freiberuflich arbeiten, weil sie etwas neues erschaffen.

    Richtet sich die KSK auch nach dieser Einschätzung? Weiß da jemand etwas dazu?
    Oder "übt" der DJ eine Musik "aus"?

    Grundsätzlich ja eine schwieriges Thema. Ob oben auf der Bühne nun der "Singende Paul" seine Keyboardfiles abruft und ein paar Zeilen trällert oder ob DJ Paul aus seinem mp3-Vorrat neue Mischungen kreiert, macht für den gewöhnlichen Gast in Bezug auf die künstlerische Bewertung des Bühnenstars kaum einen Unterschied. Vielmehr kommt es sogar beizeiten zur Meinung, daß es sich bei ersterem gerade dann eben gar nicht um Kunst handelt, wenn dieser die Töne nicht ganz trifft. :)

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  • Tonguru
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    • 16. Juli 2008 um 21:04
    • #22

    Das wird auch in zahlreichen anderen Foren diskutiert.
    Hierzu gibt es im Netz die unterschiedlichsten Meinungen und Berichte.

    Einige DJs z.B. weisen in ihren AGB ausdrücklich auf die Pflicht zur Zahlung des Beitrags durch den Auftraggeber hin. Und ich meine Party-DJs, keine Vinyl-Gurus.
    Beispiel

    Fundiert scheint das hier:
    http://www.gruendungszuschuss.de/?id=128&showblog=2490

    "Da die wenigsten Freiberufler und Gewerbetreibenden sämtliche kreativen Tätigkeiten komplett in Eigenregie erledigen, unterliegen praktisch alle Selbständigen der Künstlersozialabgabe. Beispiele für Leistungen, auf die die Sozialabgabe anfällt:
    * Gestaltung geschäftlicher Internetseiten, Anzeigen, Flyer, Broschüren etc.,
    * Presse-, PR- und Werbetexte,
    * Musiker, Clowns oder DJs für den Tag der offenen Tür oder das Betriebsfest."

    Aus einem Forum:
    http://www.deejayforum.de/39-business-an…ozialkasse.html
    Hier gefällt mir vor allem der Versuch, den Tonmenschen zum Künstler zu deklarieren. :D

    "Also: Ich kaufe mir ein Pro-Tools und nehme damit 2 mal im Monat eine Sängerin für den Kurs von 250 € auf.
    So lange ich sie nur aufnehme, ihr einen Hall drauf packe, komprimiere, etc…bin ich Ingenieur oder Techniker und damit ganz einfach Freiberufler.
    Sobald ich der Sängerin aber sage: Sing doch mal diesen einen Ton etwas kürzer und im nächsten Takt alles gebunden und Fortissimo, bin ich versicherungspflichtiger Künstler und Tonmeister."

    Spätestens dann, wenn es einträglich erscheint, gehört man sowieso zum erlesenen Kreis der KSK-Versicherten:

    "Denken Sie bei Ihren Recherchen aber daran, dass die KSK keine neutrale Institution ist: Ihr Ziel ist es, die Beitragseinnahmen nach Möglichkeit zu erhöhen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater oder einem Sozialversicherungsexperten. Das gilt vor allem dann, wenn es um Leistungen von Webdesignern geht: Die KSK hat jahrelang mit aller Macht versucht, diesen Personenkreis aus der Versicherung herauszuhalten. Ungeachtet dessen verlangen die Prüfer nun aber wie selbstverständlich die Sozialabgabe für Webdesign-Leistungen - und das sogar für Zeiträume, in denen die KSK keine Gelegenheit ausgelassen hat, die erforderliche "Schöpfungshöhe" dieser Berufstätigkeit zu bezweifeln und bis vors Bundessozialgericht gegen die Mitgliedschaft von Webdesignern gestritten hat."

    :evil:

  • mringhoff
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    • 17. Juli 2008 um 09:37
    • #23
    Zitat von "Tonguru"

    Das wird auch in zahlreichen anderen Foren diskutiert.
    Hierzu gibt es im Netz die unterschiedlichsten Meinungen und Berichte.

    Gibt es auch von der KSK selbst eine Stellungnahme oder eine übliche Vorgehensweise?
    Auf deren Website kann man dazu nicht viel erkennen.
    In deren Liste der versicherungspflichtigen Künstler ist zwar auch ein DJ aufgeführt, aber mit einem Sternchen, der sich auf den Hinweis bezieht, daß das im Einzelfall abzuklären sei.
    http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/downl…bgabesaetze.pdf
    Aus dieser Sicht gibt es zumindest auch DJs, die eben nicht Künstler sind (sonst hätte man da ja kein Sternchen angefügt).


    Interessant ist auch das hier:

    Zitat von "Tonguru"

    "Da die wenigsten Freiberufler und Gewerbetreibenden sämtliche kreativen Tätigkeiten komplett in Eigenregie erledigen, unterliegen praktisch alle Selbständigen der Künstlersozialabgabe. Beispiele für Leistungen, auf die die Sozialabgabe anfällt:
    * Gestaltung geschäftlicher Internetseiten, Anzeigen, Flyer, Broschüren etc.,
    * Presse-, PR- und Werbetexte,
    ....


    ich denke nur an die zahlreichen Webseiten, die auch ein Nebenerwerbsbetrieb von einem Webdesigner aus seinem Bekanntenkreis für ein paar Euros hat machen lassen (womöglich noch mit dem kleinen Hinweis: "Webdesign by XY" plus Link....)

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  • Tonguru
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    • 23. Juli 2008 um 15:13
    • #24

    Das mit dem DJ ist genau so eine schwammige Formulierung wie die einiger anderer "Künstler" (lt. eigener Angabe Aktionskünstler, Colorist (Trickfilm), Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung, Performancekünstler, PR-Fachmann, Tänzer, Tanzpädagoge, Tonmeister und Übersetzer / Bearbeiter).

    Fraglich, warum diese Gruppe eine explizite Beschreibung ihrer Tätigkeit anführen muß, während andere Berufe per se als Künstler eingestuft werden.
    Damit wären wir wieder bei der Gretchenfrage, was Kunst eigentlich ist.
    Bei einem Dirigent, Moderator, Reporter, Sprecher, Showmaster etc. kann ich beim besten Willen keine künstlerische Tätigkeit erkennen.
    Und einmal Künstler, immer Künstler, oder wie läßt sich das hier erklären?:
    [url=http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Di…rt15532,2418780]Bohlen ist als "DSDS"-Juror ein Künstler[/url]

    Auszug:
    Mit Blick auf vergleichbare und höchstrichterliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts sagte der Vorsitzende Richter Dieter Volk, schon ein geringer Grad an eigenschöpferischer Leistung reiche aus, um eine Abgabenpflicht zu begründen. Die künstlerische Leistung bestehe etwa darin, zum Unterhaltungscharakter der Sendung beizutragen. Ob die Äußerungen der Jury spontan oder abgesprochen seien, spiele keine Rolle, ebenso wenig die Frage, auf welcher Ebene von Kunst sich die Kommentare bewegten.

    Ist der von der KSK (noch) in Frage gestellte DJ also nicht schon dadurch künstlerisch tätig, daß er die Titel anmoderiert und dazu einen Schwank aus seiner Jugend erzählt?
    Immerhin gehört ein Moderator ja auch schon zum erlesenen Kreis der priviliegierten sozial Schwachen.

    "...ein geringer Grad an eigenschöpferischer Leistung..."
    Ohje. Ich ahne Schlimmes. Werden wir ein Volk von staatlich subventionierten Künstlern?
    Aber wenn wir alle Künstler sind, wer zahlt dann noch den "Arbeitgeberanteil" unserer Versicherung bei der KSK?


    Das mit den Webdesignern, Grafikern etc. ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt, mit dem die KSK auf Kundenfang geht.
    Hast du eine Internetseite, betreibst du Werbung. Für dich oder Dritte, egal.
    Du bist erst einmal erfaßt und darfst entweder brav deine Meldung abgeben - oder für etwas Gegenwind sorgen, so wie ich derzeit.

    Die von dir genannten Webdesigner aus dem Bekanntenkreis sind jedenfalls definitiv als Künstler einzustufen (Mitgliedschaft in der KSK ist unerheblich, Voraussetzung ist lediglich die "erwerbsmäßige Tätigkeit" - du hast also die Wahl, Künstler zu sein oder Schwarzarbeit zu betreiben...) und BINGO! darfst du zahlen...

    :roll:

  • test
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    • 23. Juli 2008 um 17:53
    • #25

    dann möchte ich aber auch sehen, das diese leute leistungen bekommen!!!

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Tonguru
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    • 1. August 2008 um 12:40
    • #26
    Zitat von "test"

    dann möchte ich aber auch sehen, das diese leute leistungen bekommen!!!

    Aber nur, wenn sie Mitglied in der KSK sind - was bis vor kurzem gar nicht so einfach war...

    "Denken Sie bei Ihren Recherchen aber daran, dass die KSK keine neutrale Institution ist: Ihr Ziel ist es, die Beitragseinnahmen nach Möglichkeit zu erhöhen. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater oder einem Sozialversicherungsexperten. Das gilt vor allem dann, wenn es um Leistungen von Webdesignern geht: Die KSK hat jahrelang mit aller Macht versucht, diesen Personenkreis aus der Versicherung herauszuhalten. Ungeachtet dessen verlangen die Prüfer nun aber wie selbstverständlich die Sozialabgabe für Webdesign-Leistungen - und das sogar für Zeiträume, in denen die KSK keine Gelegenheit ausgelassen hat, die erforderliche "Schöpfungshöhe" dieser Berufstätigkeit zu bezweifeln und bis vors Bundessozialgericht gegen die Mitgliedschaft von Webdesignern gestritten hat."

    :shock:

  • Tonguru
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    • 13. August 2008 um 21:30
    • #27

    Noch was zum Thema KSK und DJs:

    http://www.finkeldei-online.de/blawg/?p=101

    "Mein Mandant vermittelt Diskjockeys an Veranstalter, wie z. B. Diskothekenbetreiber, und wurde von der Künstlersozialkasse als künstlersozialabgabepflichtig eingestuft."

    :shock:

  • djwildboy
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    • 20. August 2008 um 20:36
    • #28

    Also zum Thema Dj kann ich soviel sagen, daß meine Freundin(Bilanzbuchhalterin/Steufachangestellte) kürzlich bei einem Seminar war und dort wurde darauf hingewiesen das eine Darbietung von Musik zur Unterhaltung des Publikums durch DJs ebenfalls als künstlericher Beitrag anzusehen ist und entsprechende Abgaben zu leisten sind.

    Einerseits finde ich als DJ, meine Arbeit von Beamtenseite als künstlerich einzustufen sehr schmeichelhaft, allerdings ist mir in den letzten 15 Jahren meiner Tätigkeit noch kein Veranstalter untergekommen, welcher nach der Sozialkasse in irgendeiner Form gefragt hätte.

    Letzlich werden die € eh auf das Publikum umgelegt, die sich bestimmt noch einmal mehr übelegen ob und wann sie Ihre Kohle in einen Kulturtempel egal welcher Art schaffen.

  • Tonguru
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    • 21. August 2008 um 21:19
    • #29

    The Show goes on...

    Hatte denen in meinem letzten Schreiben klar mitgeteilt, daß ich keinerlei Künstler (bzw., was die KSK als solche definiert) beschäftige oder in den letzten 5 Jahren beschäftigt habe.

    Habe außerdem - unter Protest, da über meinen Widerspruch gegen die Feststellung meiner Meldepflicht noch immer nicht entschieden wurde - eine rückwirkende Nullmeldung abgegeben.

    Heute kam ein lustiges Schreiben, in dem die mich auffordern, mindestens 3 Verträge mit Künstlern aus dem letzten Jahr vorzulegen...

    :shock: :lol: :roll:

    Das ist ja noch besser als der Schriftwechsel mit der GEZ!

    :wink:

  • Tonguru
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    • 21. August 2008 um 21:31
    • #30

    Das hier ist auch lesenswert:

    http://www.kskforum.de/kskfallseptember.htm

    Man beachte insbesondere die Pointe mit dem Einkommen - zu wenig, um in die KSK aufgenommen zu werden, da es sich bei dem (unkenntlich gemachten) Betrag angeblich nicht um eine selbständige Beschäftigung handeln kann - und dann das geschätzte Einkommen, weil die Meldung nicht ankam...

    :evil:

  • mringhoff
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    • 2. Juni 2010 um 23:05
    • #31

    Aus aktuellem Anlass gabs mal einen kleinen Schriftwechsel mit der KSK zum Thema DJ und ob dieser zu den Künstlern zählt.

    Der Auskunftsbeamte der KSK schrieb am 1.6.2010 per E-Mail:
    "Ein Diskjockey zählt nur dann zum Kreis der Musiker oder Unterhaltungskünstler, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Zusammenstellen und Abspielen eines Musikprogramms und das Sprechen verbindender Texte genügt nicht, um die Künstlereigenschaft gemäß § 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu begründen.
    Musiker ist als DJ nur, wer unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammenmischt. Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muß die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben.
    Für eine Tätigkeit als Musiker spricht, daß der DJ seine Arbeitsergebnisse auf Tonträgern veröffentlicht.
    Unterhaltungskünstler ist nur, wer das Publikum wie ein Alleinunterhalter überwiegend durch Gesang, Sketsche, Anekdoten, Witze, Spiele o. ä. in Stimmung zu bringen versucht."

    Also "gewöhnliche" Party-DJs sind wohl keine Künstler....

    Diverse "Star-DJs", die u.a. eigene Kreationen vermarkten und wo das Publikum schon allein wegen dem Namen kommt, dürften dann wohl eher als Künstler eingestuft werden.

    Ausdrücklich KEINE Kriterien, die über die Abgabepflicht entscheiden, sind:
    - die Anzahl der Auftritte bzw. die Gagenhöhe
    - ob die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeführt wird
    - ob der "Künstler" selbst in der KSK ist oder nicht
    - ob er seinen Wohnsitz im Ausland oder Inland hat
    - ob der Künstler im Ausland oder Inland tätig ist

    Zum großen Unverständnis führt oft die Tatsache, daß für die Künstler, die nicht von der KSK aufgenommen werden (und somit von deren Leistungen profitieren können), weil sie z.B. nebenberuflich arbeiten oder keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, trotzdem Abgaben fälllig sind.

    Hierzu die Begründung:
    Der Grund für die Einbeziehung auch der an nicht versicherte Künstler/Publizisten (Nebenberufler, Ausländer) gezahlten Entgelte in die Bemessungsgrundlage liegt in der Vermeidung von Wettbewerbsvorteilen für Nichtversicherte und damit letztlich in der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Grundgesetz (Bundesverfassungsgericht in NJW 87, 3118)

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  • Kracky
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    • 3. Juni 2010 um 03:52
    • #32

    Wie gesagt, zu dem Verein hatte ich auch schon Kontakt und ich stufe den ebenso wie Gema und GEZ ein, eine grade zu unkontrollierte Institution die nach belieben handelt. Ein DJ der einfach nur allgemin bekannte Werke zur Unterhaltung auflegt, ist kein Künstler im Sinne der Künstler Sozialkasse, eine Top 40 Cover Truppe, also brauchbar begabte Musiker die kaum dieser Kasse angehören und auch nur mehr oder weniger gut bekannte Titel nachspielen sind sehr wohl abgabepflichtig und das noch Jahre später ber hier natrlich nicht der freischaffende Künstler der dafür seine Gage erhält, nein der Veranstalter muß für so eine Gurckentruppe dann nochmal zusätzlich Geld abdrücken was einem kein Management im Vorraus sagt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
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    • 3. Juni 2010 um 17:44
    • #33

    Naja, Musiker sind Künstler - egal wie gut oder schlecht sie spielen.

    Und mal so nebenbei: Im Grunde genommen ist die KSK ja auch keine schlechte Idee. Wer von den Künstlern würde sich schon rentenversichern? So sorgt zumindest Papa Staat für etwas weniger Altersarmut in diesem Klientel....

    Die Abgabe ist derzeit 3,9% von der Nettogage - also nicht wirklich viel. Wer als Veranstalter dran denkt, kalkuliert das einfach mit ein.
    Die Probleme mit der KSK rühren vermutlich eher davon her, daß das erstens ein nerviges Procedere mit der Anmelderei ist und zweitens die meisten einfach nicht dran denken und dann wie Schwarzfahrer "erwischt" werden....

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  • derautor
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    • 5. Juni 2010 um 13:24
    • #34
    Zitat

    Und mal so nebenbei: Im Grunde genommen ist die KSK ja auch keine schlechte Idee. Wer von den Künstlern würde sich schon rentenversichern? So sorgt zumindest Papa Staat für etwas weniger Altersarmut in diesem Klientel....

    Und wer sorgt für weniger Altersarmut bei unsereiner? Wir selbst! Sorry, aber ich sehe nicht ein, weswegen sich Künstler nicht auch mal für so weltliche Dingen interessieren sollten. Und kann an dieser Stelle nur Billbo zitieren:


    Zitat

    Ein ganz wunderbares Gesetz. Genau betrachtet besagt es, dass selbständige Künstler – im Gegensatz zu normalsterblichen beruflich selbständig tätigen Menschen – von Amts wegen als Bedürftige angesehen werden, die von Natur aus nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln bzw. für ihre Sozialabsicherung Sorge zu tragen. Wer sie versehentlich mit irgendetwas beauftragt, steht daher diesbezüglich automatisch in der Fürsorgepflicht.
    Das mag sich in einer überwältigenden Zahl von Fällen ja durchaus mit der tatsächlich erlebten Wirklichkeit decken. Käme allerdings ein Wirtschaftsunternehmen auf die Idee, bestimmte Berufsgruppen ganz offiziell nach ähnlichen Kriterien zu bewerten („Klopapierlieferanten sind prinzipiell doof. Denen zahlen wir ihre Forderungen daher nicht komplett aus, sondern ein Teil des Geldes geht auf ein Sperrkonto, damit sie im Alter nicht verhungern“), wäre das ein Fall für den EU - Antidiskriminierungsbeauftragten.

    Natürlich möchte seither jeder gerne hauptberuflich Künstler sein. Auch, wenn er lediglich im Fließbandverfahren grenzdebile Reklametexte verfasst, anderen Menschen beim Anlegen von Theaterschminke behilflich ist, oder nachts aus Text – und Grafikfertigbausteinen Webseiten zusammenbastelt. Ist doch prima, wenn ich als Selbständiger die Hälfte meiner Sozialabgaben nicht selber löhnen muss, sondern meine Kunden (und damit ‚die Allgemeinheit’) dafür aufkommen lassen kann. Und das auch noch völlig legal.

    Ist das Stapeln oder Untereinanderhängen von Tonmöbeln zu ästhetisch mehr oder weniger ansprechenden Gesamtgebilden (Kunst liegt sicherlich auch hier im Auge des Betrachters) nicht eigentlich auch eine in hohem Maße künstlerische Tätigkeit? Den offiziellen Status als teilunmündiger Halbidiot wäre ich dafür bereit, inkauf zu nehmen.
    Mal schauen, was sich da machen lässt.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo


    es grüßt

    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • mringhoff
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    • 6. Juni 2010 um 14:59
    • #35
    Zitat von "derautor"


    Und wer sorgt für weniger Altersarmut bei unsereiner?

    Verschreis´ nicht... :)

    In Zeiten knapper Kassen wird vielleicht sicher ein aufstrebender Politiker mal die Idee haben, auch die Selbständigen an der staatlichen Rente teilhaben zu lassen....

    Und zur "staatlichen Fürsorgepflicht":
    alle angestellten Arbeitnehmer ergeht es genauso, vielmehr noch, sie werden noch - in Unterschied zu den Künstlern - gegen Arbeitslosigkeit versichert.

    Und "Künstler" sind im rechtlichen Sinne Freiberufler, also in einem Topf mit den Ärzten, Rechtsanwälten etc. Während sich die letztgenannten zwar nicht immer, aber dennoch häufig eines wohlversorgten Ruhestandes fröhnen, haben halt solche Leute, die sich schon während des Arbeitslebens einer häufig "brotlosen" dafür aber geistigen Ernährung widmeten, am Lebensende das Nachsehen.

    Zitat von "billbo"

    Das mag sich in einer überwältigenden Zahl von Fällen ja durchaus mit der tatsächlich erlebten Wirklichkeit decken.

    "Selbst schuld" mag der eine vielleicht sagen "hätten sie halt mal für weltliche Dinge interessiert". Aber letztendlich fängt sie die soziale Hängematte auf. Und wer ist das dann wiederum? Auch wir!
    Also lassen wir doch diejenigen in die Künstler-Hängematte einzahlen, die mit den Künstlern verdienen. Also die Veranstalter, die Werbeagenturen, diejenigen die tausende Euros an den Caterer zahlen und nebenbei noch eine Band spielen lassen...

    Zitat von "billbo"


    Ist doch prima, wenn ich als Selbständiger die Hälfte meiner Sozialabgaben nicht selber löhnen muss, sondern meine Kunden (und damit ‚die Allgemeinheit’) dafür aufkommen lassen kann. Und das auch noch völlig legal.


    In der Kostenkalkulation kommt unter dem Strich kommt alles auf das selbe raus.
    Bei den Firmen ist es im Endpreis versteckt, bei den Künstlern wird dieser Anteil dann extra berechnet.

    Direkte Steuern und Abgaben empfindet jeder irgendwie als ungerecht. Von der Einkommenssteuer über die Abgaben für KSK und andere Beträge, die eigens eingefordert werden.
    Indirekte Steuern werden einfach hingenommen und bezahlt. Von der MWSt. bis zur Tabaksteuer usw. Der ein oder andere mosert zwar mal rum, aber "Steuerhinterzieher" gibts da ja kaum.

    Aber von irgendwas muss ja der Staat seine Einnahmen erzielen. Insofern würde ich sagen: Die KSK-Abgabe ist einfach nur ungeschickt gemacht.

    Und wie gesagt: wir reden hier von 4% der Nettogage.
    Wenn eine Band für 2.000,- EUR brutto engagiert wurde, dann sind das 67,- EUR
    (Soviel dürfte auf einer Firmenfeier, auf der die Band spielte, der Etat pro Gast gewesen sein...)

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