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  2. bernhard urbach

Beiträge von bernhard urbach

  • Martin Puttkammer hat weisse gazen nicht zurückgeliefert

    • bernhard urbach
    • 25. November 2009 um 15:57

    Hallo Zusammen,

    mitte Juni 2009 hat sich Martin Puttkammer von P2 aus Kannawurf
    4 Weisse Agrofloor- Bühnengazen für den Thüringentag 2009 in Greiz bei uns geliehen.
    Leider hat er Sie bis heute nicht zurückgeliefert.
    Hat zufällig jemand von Martin Puttkammer weiße Bühnengazen übernommen ?
    Oder weiss jemand wo die sind?

    Es handelt sich um:
    2 Gazen ca. 10m x 8m
    1 Gaze ca. 13m x 6m
    1 Gaze ca. 17m x 8m
    Sie waren recht neuwertig und besitzen einen
    wert von ca. 4.000,00€ zzgl. MwSt


    Gruß
    Bernhard Urbach
    Auffeld 32
    47918 Tönisvorst

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 31. Juli 2007 um 22:12
    Zitat

    Künstler schrieb: Man könnte denken, das hier von einigen Herstellern demzufolge bewußt, Baubücher verkauft wurden, die regelwidrig von den Bestimmungen abweichen und demzufolge unter vorspielung falscher Tatsachen dem nicht entsprechen. Also könnte man ja sein Geld für das Baubuch zurückfordern ? da es ja nicht den Bestimmungen entsprechend ist und falsche Angaben über das Produkt gemacht wurden ?

    Hallo Künstler,

    die Hersteller haben dies nicht bewusst gemacht - sie haben auf Grund von Preiswünschen der Kunden immer weiter beim TÜV gekitzelt, um zu sehen was möglich ist. Der Unternehmer ist selber verpflichtet zu kontrollieren, ob die Zertifikate und Zulassungen die er angeboten bekommt für Seine Anwendung relevant sind. Bestes Beispiel ist die TÜV- Bauartprüfung ( wird von TÜV- Insidern gerne selber als TÜV- Baumarktprüfung bezeichnet ) Der Zeichnungsausweis sieht toll aus,
    besitzt aber keinerlei baurechtliche Relevanz.

    Gruss
    Bernie

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 31. Juli 2007 um 21:56

    Hallo Stephan,

    auch bei größeren Bühnen wird bis in 5m Höhe der Staudruck von 0,15 angesetzt.
    Das hängt damit zusammen, das die Windgeschwindigkeit in Bodennähe abnimmt. der Referenzpunkt für die Messung der Windgeschwindigkeit ist auf +10m festgelegt- aber da schlabbern wir auch- wir nehmen den höchsten Punkt der Bühne- das heißt bei den Kleinen Dächern sind wir auf ca. 8m ( müssten wir eigentlich z.B. mit einem 2m Pipe erhöhen), und bei den Grossen natürlich darüber, weil der Windmesser auf +10m immer mit einer Seite im Windschatten hängen würde- was aber natürlich zu einem früheren erreichen von W8 in der Anzeige führt.

    Und wie bereits erwähnt - es war nicht!! Stand der Technik, sondern eher gängige Vorgehensweise.

    Dem TÜV Köln drohte dadurch 2005 bereits der Entzug der Prüflizenz,
    und die Prüfer werden mittlerweile genauer durch die zuständigen Ministerialräte aus den Ministerien für Bauen und Wohnen überprüft.

    Gruss
    Bernie

  • Wieder mal eine Bühne...

    • bernhard urbach
    • 30. Juli 2007 um 18:50

    Hallo Floh,

    bei kleinen Bühnen - den so genannten "Schaubuden" unter 5m Bauhöhe
    gibt es keine Prüfbuch pflicht- ich glaube auch der Standsicherheitsnachweis ist nicht zwingend vorgeschrieben - so weit ich weis ist es eine Ermessenssache der Gebrauchsabnehmenden, ob Sie einen Standsicherheitsnachweis, oder im Zweifelsfall ein Prüfbuch, oder eine geprüfte Statik fordern.
    Wenns kritisch aussieht, kann man sich auch an die Gewerbeaufsicht wenden, denn die untersteht dem Land und nicht der Stadt.

    Gruss
    Bernie

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 29. Juli 2007 um 14:34

    Hallo Privateer,

    1. um die sog. "Schaubuden" -Wie die Bauwerke bis 5m Bauhöhe und je nach Bundesland mit unterschiedlicher Fläche- bezeichnet werden- geht es auch nicht
    (Um den Prüfern die "Prüfung der Durchführbarkeit" einer Abtakelung zu ermöglichen,
    haben wir übrigens mittlerweile in allen unseren Bühnen das Quickdrop- System eingebaut,
    und führen die geforderten Prüf-Dokumente mit).
    - Die kritische Betrachtung gilt mehr den Bauwerken von 5m - 8m und 8m - 20m Bauhöhe.

    2. Leider ist und war es nie der "Stand der Technik".
    -Schau mal in die Landesbauordnungen, und die DIN 4112- Der "Stand der Technik" der als Begriff - Normen und Erkenntnisse enthält, sagte schon immer was anderes.

    Gruß
    Bernie

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 17. Juli 2007 um 21:37

    W8 wird seltsamerweise als (W8) dargestellt ??

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 17. Juli 2007 um 21:31

    Hallo Zusammen-

    ich wollte eigentlich nichts mehr dazu sagen, da der Admin meinte- es währe nix fürs Forum. Aber da hier erstaunlich viele vernünftige Ansichten, Hintergrundwissen und Interesse zu finden sind, möchte ich dann doch noch ein bisschen aufklären:
    Es wird immer wider angesprochen, das es neue Gesetze, oder Vorschriften für die Berechnung und den Betrieb fliegender Bauten gibt. Dies ist keines Wegs so- vielmehr wurde regelwidrig von den technischen Bestimmungen abgewichen.
    Ob die ARGEBAU nun Gesetzes Charakter hat oder nicht hat damit nichts zu tun - sie hat quasi nur die gängige Praxis der Regelwidrigkeit festgestellt.
    Der gravierendste Punkt ist dabei nicht der CP Wert von 1,2 - oder 1,3
    ( das macht z.B. bei den ALTRAS Bühnen nur 10% mehr Ballast ), sondern
    das die TÜVs den Zustand außerhalb der Berechnungen nicht weiter betrachtet haben ( wie kommt das Dach denn bei W8 runter ? Was ist mit Bühnenaufbauten, und Installationslasten zu diesem Zeitpunkt ?) und das Sie sogar unter den minimal zulässigen Staudruck von 0,25KN/qm im Betriebszustand (W8) gegangen sind.
    Fliegende Bauten bis 8m Höhe bis W10,
    zwischen 8m und 20m bis W12 nachzuweisen, ist also keine neue Bestimmung, die sich die ARGEBAU ausgedacht hat, sondern schon lange vorgeschrieben.

    Gruß
    Bernie

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 13. Juli 2007 um 11:06

    Hallo cyb,

    die "alten" damals genehmigten Bauten fallen nicht unter
    den Bestandsschutz, da ihre Zulassung bereits regelwidrig war.

    Deshalb liegen mittlerweile einige Prüfbücher auf Eis, bzw. sind nur
    befristet verlängert worden.
    Im Moment herrscht in Deutschland völliges Durcheinander - es ist
    davon abhängig, zu welchem Tüv und Bau a. ich gehe, ob ich etwas genehmigt bekomme, oder nicht - das darf nicht Sein.
    Ich habe gerade eine Info bekommen, demnach kann ein Prüfer
    die Richtigkeit einer Ausführungsgenehmigung anzweifeln, und einen Mängelvermerk an die Ausstellende Behörde schicken.

    Gruss
    Bernie

  • Darf die Feuerwehr oder nicht?

    • bernhard urbach
    • 12. Juli 2007 um 22:13

    im Zweifelsfall die Gewerbeaufsicht alle Parameter prüfen lassen...

    Gruss
    Bernie

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • bernhard urbach
    • 12. Juli 2007 um 22:04

    im Zweifels Fall der Gewerbeaufsicht melden,
    denn die untersteht dem Land, und nicht der Gemeinde.

    Gruss
    Bernie

  • Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

    • bernhard urbach
    • 12. Juli 2007 um 20:42

    In Deutschland gibt es Prüfbücher mit gültiger Ausführungsgenehmigung
    für fliegende Bauten, in denen die Windlastansätze unter den Windlastansätzen
    der Technischen Bestimmungen der Landesbauordnungen liegen,
    und die bei der Gebrauchsabnahme vor Ort akzeptiert werden.

    Nun stellen sich folgende Fragen:
    Müssen die Prüfer diese Ausführungsgenehmigungen akzeptieren ?
    Bzw. dürfen sie das überhaupt?

    Die ARGEBAU hat bereits in ihrer 63. Sitzung vom November 2005 festgestellt, das eine Reduzierung
    unter die Ansätze der DIN 4112 ( die in den Technischen Bestimmungen der Landesbauordnungen gelistet ist und somit zwingend umzusetzen ist) nicht erfolgen darf.

    Nach wie vor ist es jedoch gängige Praxis, und die meisten im Umlauf befindlichen Prüfbücher
    liegen mit ihren Windlastansätzen unter den Vorgaben.
    Dazu stellen sich weitere Fragen - wie weit gefährden die Prüfer nun die öffentliche Ordnung ?
    Wie weit sind die Prüfenden Behörden im Unglücksfall haftbar zu machen ?
    Können die prüfenden Behörden von Firmen Schadenersatz pflichtig gemacht werden,
    die alle Bestimmungen umsetzen, und daher im Wettbewerb durch zu hohe Kosten verlieren ?

    Gruss
    Bernie

  • Mehr Infos / Erfahrungen mit Quick Drop System

    • bernhard urbach
    • 4. Juli 2007 um 18:02

    Hallo Uncelsam,

    eine Version die auf Druckabfall reagiert würde ich prinzipiell ausschließen.
    Eine Manuelle Pumpe zu versuchen hatten wir schon mal dran gedacht,
    - sind aber noch nicht dazu gekommen es mal zu probieren - bei großen
    Bühnen kommen Leitungslängen von bis zu 50m zusammen, die bis zu 12
    Zylinder versorgen - da könnte es etwas knapp werden.
    Die kleinste zu versorgende Einheit bei einer z.B. 10x8 Bühne
    sind 3 Zylinder mit 20m Leitung.

    Die Sicherheitsflasche ist eine gute Idee.

    Um die Leitungen zu testen, bieten wir eine andere Armaturenvariante:
    zwischen Zylinder und T-Stück befindet sich ein kleiner Hahn, mit dem sich der Zylinder be- und entlüften lässt-.. Luft auf die Leitung- und alle Zylinder öffnen sich. Wenn ich mit der Schlaufe an dem Zylinder ankomme,
    dreh ich den Hahn zu, und der Zylinder schließt sich. wenn alle Zylinder geschlossen sind, mache ich die Leitung druck frei, und drehe alle Hähne wider auf.


    Gruß
    Bernie

  • Windlasten / Donauinselfestival

    • bernhard urbach
    • 4. Juli 2007 um 17:23

    schwer zu erkennen,

    aber ich würde vermuten, dass die seitlichen Seilverbände gefehlt haben,
    zu schwach dimensioniert, oder falsch angeschlagen waren.
    Dazu kommt wahrscheinlich eine fehlende, zu geringe, oder falsch angeschlagene Ballstierung an den Fußpunkten.

    Darauf lassen zwei Dinge schließen:
    1. Das Dach scheint zum Zeitpunkt des Versagens noch formstabil gewesen zu sein - Die Seitenträger, die als Druckstab arbeiten, hätten sonst verbogen seien müssen.

    2. die Tower scheinen unten glatt abgeknickt zu sein, was auf zu große horizontallasten schließen läst, die z.B. durch fehlende Seilkreuze entstehen.

    Gruss
    Bernie

  • Mehr Infos / Erfahrungen mit Quick Drop System

    • bernhard urbach
    • 2. Juli 2007 um 21:25

    Dann doch besser den Generator...

  • Mehr Infos / Erfahrungen mit Quick Drop System

    • bernhard urbach
    • 1. Juli 2007 um 20:46

    Wir verwenden in der Regel kleine Pressluftflaschen mit 200bar-
    die Reichen für gewöhnlich für 10-15 Jobs, und die Miete liegt bei 4€ im Monat- was die Füllung kostet weis ich gerade nicht- kann aber nicht teurer wie 15€ oder so sein. Dafür ist diese Luft gereinigt und getrocknet,
    was sich auf die Lebensdauer der Kolben auswirken soll. Erfahrungen haben wir dazu noch keine, da wir erst selber seit einigen Monaten über das System verfügen.

    Bei einem Baumarktgenerator gehe ich natürlich von einem Modell mit Kessel aus, den man natürlich auf Druck haben sollte. Um die Kolben zu schützen, sollte man ein professionelles Trocknungsmodul verwenden.

    Gruß
    Bernie

  • Windlasten / Donauinselfestival

    • bernhard urbach
    • 1. Juli 2007 um 13:09

    Hallo Wolfgang,

    hast Du den Artikel im VPLT- Magazin Nr.42 Seite 62 gelesen?
    Wenn Du die Möglichkeit hast, schau beim nächsten mal ins Prüfbuch.

    Das das Motto „wird schon halten... „ recht kritisch ist, zeigen Viele Bilder.
    Zudem ist es rechtswidrig und im Zweifelsfall ruinös, wenn haftungs- rechtliche Fragen entstehen.

    Stahlbau ist ab eine gewisse Größe deutlich günstiger, und leistungsfähiger.
    Wir sprechen z.B. bei 9m lichter Höhe und W8 schon über mehr als 115Kg/m Planenzug.
    Der Staudruck beträgt bei W8 0,25KN/m² und bei W10 bereits das Doppelte =0,5KN/m².

    Da ein 4m Träger der Sorte ALTRAS T91S auch schon knapp 110Kg wiegt, spielt das Gewicht keine Rolle mehr, da man eh alles nur noch per Kran, oder Stapler bewegt.

    Gruß
    Bernie

  • LITIO Truss - Wer kennst sie? und hat Infos dazu?

    • bernhard urbach
    • 30. Juni 2007 um 23:46

    Hallo Jannik,

    für die alten Litec- Systeme gibt es nach meiner Erkenntnis keinerlei relevante Zulassung- oder Tüv - Zertifizierung. Als "Unternehmer" musst Du immer darauf achten, welche Zertifikate für dich relevant sind. Schon aus haftungsrechtlicher Sicherheit würde ich lieber was Neues von Litec kaufen.

    Gruß
    Bernie

  • Bühnenbau DELUXE???

    • bernhard urbach
    • 30. Juni 2007 um 23:29

    Hallo Zusammen,

    Beim erkennen solch eklatanter Mängel, darf man durchaus mal beim Ordnungsamt bescheid geben - denn es kommen ja auch kleine Kinder in die Nähe solcher "Fliegenklatschen", oder stehen sogar in solchen "Schaubuden". Ich habe selber schon Genies bei wenig Wind kippen sehen.
    Meist hat bei solchen Bühnen auch keine Abnahme stattgefunden - Der Betreiber eines Fliegenden Baus ist verpflichtet eine Abnahme zu bestellen. Wenn er, oder der Veranstalter das nicht machen, kommt meist auch niemand der sich offiziell dafür interessiert. Ich verstehe nicht, das die Behörden da keinen Automatismus eingebaut haben, denn die Veranstaltung muss ja beantragt, und genehmigt werden.

    Die Kunden können im übrigen die Verantwortung auch nicht komplett auf die Beauftragte "Fachfirma" abwälzen- Sie haften immer als "Bauherr" gesamtschuldnerisch mit, und letztendlich schließt der Veranstalter den "Vertrag" mit den Zuschauern, und ist in der Haftungskette als Erster
    schadenersatzpflichtig.

    Vielleicht hilft Euch diese Argumentation beim nächsten Auftrag.


    Gruß
    Bernie

  • Mehr Infos / Erfahrungen mit Quick Drop System

    • bernhard urbach
    • 30. Juni 2007 um 23:00

    Ja- Ich...
    hab’s erfunden...

    Es ist eigentlich ganz simpel:
    Die Seitenverkleidungen werden mit hakenlosen Gummischlaufen an der Dachtraverse "angehäkelt", und in gewissen Abständen wird die letzte Schlaufe einer "Gruppe" oder Naht durch einen pneumatisch bewegten Kolben gehalten, der als Baugruppe auf einem Querriegel sitzt
    (siehe Bild aus der Werbung).
    Bei erreichen des für die Bühne zulässigen Staudrucks braucht man nur Pressluft ( z.B. Baumarktgenerator) auf eine Druckluftleitung geben, die die Kolben antreibt, die Schlaufen werden frei gegeben, die Plane entschlingt sich innerhalb weniger Sekunden, und fällt herunter.

    Das komplette System inkl. der von der ARGEBAU geforderten Darstellungen der "Betrieblichen Maßnahme" ist z.B. für eine 12m x 10m Bühne ab ca. 1.200,00€ zu haben.
    Die Grundausstattung enthält dann: 3 Riegel, ca. 300 spezielle Gummistrabse, 25m Druckluftschlauch, Lizenz- und Prüfdokumente.

    Mit dem System lässt sich jede Bühne ohne großen Aufwand nachrüsten.
    Man muss nur die vorhandenen Verkleidungen auf 25cm Ösenabstand nachrüsten.
    Der mehr- Montageaufwand liegt bei null - die Häkeltechnik ist sogar schneller, als wenn man jeden Haken einzeln einhängt.
    Zudem bietet das System einen immens hohen Sicherheitsfaktor – was wahrscheinlich jeder Bühnenbetreiber nachvollziehen kann, der schon mal mit einer komplett aufgetakelten Bühne einer Sturmfront entgegengezittert hat (hab ich oft genug selber).
    Wir- und mittlerweile zwei weitere große Bühnenbauer haben alle Ihre Bühnen damit ausgerüstet – nie wieder ohne!!


    Gruß
    Bernie

  • Windlasten / Donauinselfestival

    • bernhard urbach
    • 30. Juni 2007 um 16:42

    Hallo Wolfgang,

    alle mir bekannten Bühnen ( außer einige Muschel - und Sonderkonstruktionen ) - auch größere Dächer mit Stahl-Fachwerkträger, sind nicht mit Seitenverkleidung bis W10 nachgewiesen.

    Die Dächer (wie in der DIN 4112 vorgegeben) ohne Seitenverkleidung - je nach Bauhöhe bis W10, oder 12 nachzuweisen, und eine Reduzierung für den Betriebszustand auf W8 ( die Bühne muss im Verkleideten zustand dann natürlich rund um die Uhr Überwacht werden ) ist schon eine sichere und richtige Vorgehensweise. Wichtig ist dann natürlich, das die Bühne mit "geeigneten betrieblichen Maßnahmen" zum abtakeln ausgerüstet ist.

    Wenn man noch weiter gehen möchte, muss man die Philosophie des Bühnenbaus neu überdenken, und sich grundsätzlich mit Kran- und Stahlbautechniken befassen.
    Ein 10x8m Bühnendach wir dann nicht mehr mit einem 7,5t zu transportieren sein, und die Montage geht dann auch nicht mehr ohne Kran und Gabelstapler, dafür wahrscheinlich aber relativ schnell.

    Gruß
    Bernie

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