Wolfgang: meines Wissens nach gibt es keine Boxenstative mit "C1", aber sehr wohl mit TÜV Prüfung (z.B. König&Meyer)
Und hier sind wir meiner Meinung nach schon beim springenden Punkt. Ich halte die Aussage "keine C1- keine Traversen" sehr fragwürdig. Habt ihr schon mal auf eure Traversen geschaut? Die haben alle eine TÜV Prüfung aber keine C1 Zertifizierung (zumindest ATC, Global Truss, Litec, was ich auf die Schnelle geschaut habe). D.h. nach euren Aussagen dürftet ihr die garnicht verwenden...
Die C1 sagt ja lediglich, daß bestimmte Normen ( "Stand der Technik") usw eingehalten werden sollen, damit alles in Ordnung ist. Wenn jetzt aber ein TÜV sagt "das Teil ist nach den gängigen Normen konstruiert und für den vom Hersteller angegebenen Zweck richtig dimensioniert und somit in Deutschland (für den angegebenen Zweck!!) verwendbar", dann kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß eine Berufsgenossenschaft den Betrieb dieses Gerätes verbieten darf, nur weil nicht ihr Siegel draufklebt.
In diesem Zusammenhang noch etwas:
Zitat von "Steffen"Die Teile haben keine Zertifizierung nach BGV C1 (u.a. weil keine doppelte Sicherheit vorhanden ist)
bei den Manfrotto gilt:
1. sie haben TÜv und nicht nur auf die Kurbel
2. die doppelte Sicherheit ist gegeben, durch die Blockklemmen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb auch unbedingt nach ausfahren wieder angezogen werden müssen. Daher auch nur 30kg, das Seil mit Kurbel würde sehr viel mehr halten.
Natürlich geben ich euch recht, daß durch dei Beschränkung auf 30kg, nahezu jeder sinnvolle Traverseneinsatz ausfällt.
Es wäre aber Denkbar: 4Meter 2Punkt Truss (laut Global Truss = 8,6 kg ohne Trussaufnehmer) plus ein paar kleinere Scheinwerfer oder Videobeamer, oder Molton oder.....
Natürlich lasse ich mich gerne davon überzeugen, daß unbedingt eine C1 Zertifizierung vorhanden sein muß, dann aber bitte unter Angabe entsprechender Gesetzestexte und Hinweis, wo genau steht, daß die BGV C1 zwingend vorgeschrieben ist.
In diesem Sinne schönen Abend
David Kammerer